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Beim Paragraph des Monats veröffentlichen wir regelmäßig ausgewählte Paragraphen aus dem Vereinsrecht. Du lernst einfach und kompakt, was diese konkret für deine Arbeit im Verein bedeuten, wie sie zur Anwendung kommen und was du beachten muss.
- April 2026§ 25 BGB: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung – ein Blick in die Satzung sichert die Vereinsarbeit!
Ihr engagiert Euch für den guten Zweck in einem Verein – das ist großartig. Aber: wann habt Ihr zum letzten Mal einen Blick in die Vereinssatzung geworfen? Das solltet Ihr von Zeit zu Zeit tun. Denn in § 25 BGB wird klargestellt, dass sich die Vereinsarbeit maßgeblich nach der Satzung bestimmt.