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- General
Kassenwart:in zu sein bedeutet zunächst, eine Funktion im Verein auszufüllen – nicht automatisch, ein persönliches Risiko einzugehen. Trotzdem fragen sich viele zu Beginn: Wie weit geht meine Verantwortung, wo beginnt meine persönliche Haftung – und wo endet sie? Genau das klärst du in dieser Lern-Einheit. Am Ende weißt du, wann du wirklich persönlich einstehen musst – und wann nicht. - Rechtliche VerantwortungThis topic
Rechtliche Verantwortung
Stelle dir zunächst die Frage, ob du im Vorstand bist. Bei den meisten Vereinen ist es so, es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Frage dich dann, ob du darüber hinaus geschäftsführendes Vorstandsmitglied bist - auch genannt Vorstand nach §26 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Auch das ist in vielen Vereinen so; in anderen gehörst du zum erweiterten Vorstand oder wirst von der Mitgliederversammlung dazu bestimmt. Entscheidend ist, was eure Satzung der Funktion als Kassenwart:in zuschreibt.
HinweisEine Satzung ist kein starres Konstrukt, sondern ein Regelwerk, das ihr selbst festlegt und was geändert werden kann.
Praxisbeispiel: Verankerung der Position als Kassenwart:in
Ein kleiner Verein mit sechs Mitgliedern verteilt alle Aufgaben unter sich. Das Amt der Kassenwart:in haben sie über einige Jahre fest im Vorstand verankert. In der Satzung stand:
§ X Kassenwart:in
Der geschäftsführende Vorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden, der Stellvertretung und der Kassenwartin oder dem Kassenwart. Er ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Das wurde den verantwortlich Tätigen zu starr und der rechtliche Druck zu groß. Deshalb gliederte der Vorstand das Amt aus, die Kassenführung wurde von einer Person übernommen, die nicht dem Vorstand angehört. Die rechtliche Verantwortung bleibt aber beim Vorstand.
§ X Kassenwart:in
Die Mitgliederversammlung wählt jährlich aus ihrer Mitte eine Kassenwartin oder einen Kassenwart. Die Wahl erfolgt für ein Jahr. Wiederwahl ist zulässig. Das Amt ist jährlich durch Neuwahl oder Wiederwahl zu bestätigen.
Die Mitgliederversammlung bestimmt nun, wer Kassenwart:in wird und kann das jährlich ändern. Damit wird auch die Haftung für dein Amt übersichtlicher - allerdings muss klar geregelt werden, wer über Zahlungen entscheidet, wer Bankvollmachten erhält und wer die Verantwortung für den Jahresabschluss trägt. Dies kann zum Beispiel in einer zusätzlichen Geschäftsordnung geregelt werden.
- Persönliche Haftung
Wichtig zu verstehen ist, in welchen Fällen welche Form der Haftung überhaupt entstehen kann.
Die größte Befürchtung vieler Kassenwart:innen ist die persönliche Haftung. Nicht jeder Fehler führt dazu:
Grundsätzlich haftet der Verein als juristische Person mit seinem Vereinsvermögen, nicht du mit deinem Privatvermögen. Eine persönliche Haftung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Kassenwart:in kommt nur in besonderen Fällen in Betracht – etwa bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Der Grundsatz dabei: Du triffst Entscheidungen nicht nach persönlichen Interessen, sondern im Interesse des Vereins und entsprechend seiner Satzung. Umgangssprachlich handelst du ‘zum Wohle des Vereins’.
Wer die Arbeit ehrenamtlich durchführt und dafür nur einen geringen finanziellen Ausgleich erhält profitiert vom Haftungsschutz der § 31a BGB und §31b BGB . (Stand 2026 liegt für dieses Haftungsprivileg die maximale Vergütungshöhe bei 3.300€ ( § 31a BGB). Für einfache Fehler musst du in der Regel nicht mit deinem Privatvermögen einstehen.
Hier findest du eine Übersicht zu den zentralen Haftungsregeln:
- Haftung gegenüber dem Verein: Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ( § 31a BGB); Beweispflicht liegt beim Verein.
- Steuerliche Haftung: Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bei Pflichtverletzungen ( § 69 AO).
- Spendenquittungen: Falsche Zuwendungsbestätigungen können zu 30 % Ausstellerhaftung führen ( § 10b EStG).
- Vertretung ohne Vollmacht: Persönliche Haftung möglich, wenn ohne Vertretungsmacht gehandelt wird ( § 179 Abs. 3 BGB).
- Insolvenzreife: Pflicht, rechtzeitig zu handeln und Beratung einzuholen; Verzögerung erhöht Haftungsrisiko.
Praxisbeispiel: Vorsatz und Grobe Fahrlässigkeit
Vorsatz
Euer Sportverein baut für 8.000€ ein Carport auf dem Vereinsgelände. Es soll ausschließlich der private Pkw des:der Vorstandsvorsitzenden dort stehen. Der:die Vorstandsvorsitzende weiß, dass das Carport nur ihm:ihr privat zugutekommt. Trotzdem beschließt er:sie gemeinsam mit dem Vorstand, es aus der Vereinskasse zu bezahlen. Das ist problematisch: Der Verein bezahlt eine private Nutzung aus Vereinsmitteln. Das Geld kommt damit nicht dem Vereinszweck zugute, sondern begünstigt ein einzelnes Vorstandsmitglied. Hier kann Vorsatz vorliegen, weil die zweckwidrige Verwendung bewusst in Kauf genommen wird.
Grobe Fahrlässigkeit
- Du nimmst die Einnahmen eines Sommerfestes mit nach Hause und legst den Umschlag gut sichtbar auf den Autositz. Während eines kurzen Einkaufs wird das Auto aufgebrochen und das Geld gestohlen. Warum ist das fahrlässig? Du hast das Geld nicht ausreichend gesichert, obwohl das Risiko vorhersehbar war.
- Du stimmst dem Kauf einer neuen Technikanlage zu, obwohl klar ist, dass der Verein die Kosten weder aus den vorhandenen Mitteln noch aus absehbaren Einnahmen bezahlen kann. Warum ist das fahrlässig? Du hast den Verein zu einer Ausgabe verpflichtet, obwohl er sie voraussichtlich nicht bezahlen kann. Wer finanzielle Verpflichtungen eingeht, muss vorher prüfen, ob die Mittel dafür vorhanden sind.
Praxisbeispiel: VeruntreuungNach dem Sommerfest nimmst du die Tageseinnahmen mit nach Hause, um sie später einzuzahlen. Du entnimmst kurzfristig 300€ aus der Kasse, um damit eine private Autoreparatur zu bezahlen, in der Absicht, das Geld später zurückzulegen. Ein anderes Mitglied braucht nun Bargeld. Das fehlt nun, und du kommst in Erklärungsnöte.
Warum ist das Veruntreuung? Auch wenn du das Geld später tatsächlich zurückzahlen wolltest, hast du Vereinsvermögen für private Zwecke verwendet. Das kann als Veruntreuung oder Unterschlagung strafrechtliche Folgen haben.
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- Vorsatz bedeutet: Du kennst deine Pflicht und verletzt sie bewusst, oder du nimmst eine Pflichtverletzung zumindest billigend in Kauf.
- Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn du grundlegende Sorgfaltspflichten in besonders schwerem Maße verletzt, etwa wenn offensichtliche Kontrollen unterlassen werden.
HinweisKommt es zum Streit, muss der Verein deine grobe Fahrlässigkeit nachweisen – nicht du deine Unschuld. Wichtig dafür: Kommuniziere bei Fehlern oder Unklarheiten offen, intern wie extern.- Spendenquittungen korrekt ausstellen
Spendenquittungen brauchen deine besondere Aufmerksamkeit. Mit ihnen bestätigt ein gemeinnütziger Verein, dass eine Spende steuerlich absetzbar ist ( § 10b Abs. 4 EStG). Deshalb musst du sie immer sorgfältig prüfen. Das Wichtigste ist, dass der Zweck der Spende zu euren gemeinnützigen Satzungszielen passt, und auch so ausgestellt ist. Achte zudem darauf, dass nur unterschriften berechtigte Personen sie unterschreiben! Schaue nach, welche Kriterien eine Spendenquittung erfüllen muss (mehr dazu im Modul 2 "Mitgliedsbeiträge und Spenden verwalten").
Stellst du unberechtigt eine Spendenbescheinigung aus, kann der Verein für den dadurch entstandenen Steuerschaden haften. Deshalb solltest du Spendenbescheinigungen nur ausstellen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Werden sie falsch ausgestellt oder Spenden zweckwidrig verwendet, kann eine besondere Haftung greifen, die sogenannte Ausstellerhaftung § 9 Abs. 3 KStG. Eine falsch ausgestellte Spendenbescheinigung kann teuer werden:
- Die spendende Person verliert möglicherweise ihren Steuervorteil.
- Der Verein kann für den entstandenen Steuerschaden haften.
- Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlern drohen auch persönliche sowie steuer- oder strafrechtliche Konsequenzen.
Praxisbeispiel: Falsch ausgestellte Spenden- Es wird eine Spendenbescheinigung für eine Zahlung ausgestellt, die einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugute kommt (z. B. für den Kauf einer Zapfanlage). Die Spendenbescheinigung wird über 1.000€ ausgestellt, obwohl das keine abzugsfähige Spende ist. Der Verein kann dafür mit 300€ Haftung belastet werden (30% von 1.000€).
- Für eine Spende über 300 € wird nicht das vorgeschriebene amtliche Muster verwendet ( § 50 EStDV).
- Steuerrechtliche Haftung
Bist du laut Satzung gesetzliche:r Vertreter:in, haftest du auch steuerlich, wenn Steuern durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung nicht rechtzeitig gezahlt werden ( § 69 AO) – auch hier nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Praxisbeispiel: Honorar oder AnstellungWenn du Arbeits- oder Honorarverträge zum Überweisen oder Auszahlen vorgelegt bekommst, musst vorher geprüft sein, ob die Tätigkeit selbstständig ausgeübt werden darf, oder ob es sich eigentlich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt. ( §7 SGB IV, § 34 AO).
Entscheidend sind zum Beispiel Kriterien wie Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten oder die Einbindung in eure Vereinsabläufe – nicht die Bezeichnung im Vertrag ( §7a SGB IV). Bei Unsicherheit könnt ihr euch beraten lassen von Rechtsanwält:innen oder der juristischen Beratung der DSEE. Als letzter Schritt bleibt euch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen.
- Nachzahlungen bei falsch eingeordneten Arbeitsverhältnissen
Wenn Mitarbeitende fälschlicherweise als Selbstständige statt als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eingestuft wurden (sogenannte Scheinselbstständigkeit), kann der Auftraggeber – meistens der Verein oder das Unternehmen – erhebliche Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen.
- Sozialversicherungsbeiträge können nachgefordert werden – für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, in der Regel rückwirkend für bis zu vier Jahre.
- Der Verein muss meist den gesamten Beitrag nachzahlen, also auch den Anteil, den normalerweise die beschäftigte Person getragen hätte.
- Zusätzliche Kosten können entstehen, zum Beispiel durch Säumniszuschläge.
- Auch Lohnsteuer kann nachgefordert werden, wenn sich herausstellt, dass eigentlich ein Arbeitsverhältnis vorlag.
HinweisBesprich mit dem Vorstand, wer eure Verträge daraufhin prüft, und dokumentiert es schriftlich.- Hinweise auf drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit
Die meisten Kassenwart:innen werden in ihrer Amtszeit nie mit einer Insolvenz ihres Vereins konfrontiert.
HinweisInsolvenz und Insolvenzrisiko ist ein eigenständiges Thema, das den Rahmen dieses Lehrpfades übersteigt. Frage nach, wer bei euch darüber Bescheid weiß, oder rege an, sich das Wissen zu erarbeiten.Trotzdem ist es gut, die wichtigsten Warnsignale zu kennen. Zeichnen sich Zahlungsprobleme ab, solltest du den Vorstand sofort informieren. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn dein Verein seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, weil die verfügbaren Geldmittel nicht ausreichen. Das bedeutet: Rechnungen, Löhne oder andere fällige Verbindlichkeiten können nicht mehr rechtzeitig bezahlt werden.
Du musst nicht selbst beurteilen können, ob tatsächlich eine Insolvenz vorliegt – dafür gibt es Fachleute. Deine Aufgabe ist es, aufmerksam zu sein, Unregelmäßigkeiten ernst zu nehmen und den Vorstand frühzeitig darauf hinzuweisen. Wenn ihr bei ersten Anzeichen rechtzeitig Rat einholt, könnt ihr viele Probleme vermeiden. Du musst diese Verantwortung also nicht allein tragen.
Fachliche Beratung gibt es zum Beispiel bei einer Rechtsanwaltskanzlei, eurem Dachverband oder der juristischen Beratung der DSEE.
Weitere Hinweise zur ZahlungsunfähigkeitEine Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn dein Verein seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, weil die verfügbaren Geldmittel nicht ausreichen. Hier findest du eine Übersicht zu diesem Thema.
HinweisJe früher ihr handelt, desto größer ist die Chance, Schäden zu vermeiden und Pflichten rechtzeitig zu erfüllen.Beispiel: Euer Vereinskonto weist 20.000€ aus, für die neue Sporthalle werden in 14 Tagen 30.000€ fällig. Die Mitgliedsbeiträge von 40.000€ kommen erst in drei Monaten. Wie überbrückt ihr diese Lücke? Besprich es mit deinem Vorstand!
Praxistipp: Transparenz hilftWenn dir ein Fehler auffällt, versuche nicht, ihn zu verstecken. Sprich ihn an und dokumentiere, wie er behoben werden soll. Offene Kommunikation schafft Vertrauen. Wenn du transparent kommunizierst, Unklarheiten schnell im Vorstand ansprichst und Beschlüsse schriftlich festhält, reduziert sich dein persönliches Risiko.
Praxistipp: Umgang mit ausbleibenden MitgliedsbeiträgenUmgang mit ausbleibenden Mitgliedsbeiträgen: Bleiben Mitgliedsbeiträge aus, musst du nicht jedem Fall einzeln nachjagen. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, einzelne Beiträge zu erlassen (siehe Modul 2 "Mitgliedsbeiträge und Spenden verwalten").
- Entlastung und Mitgliederversammlung
Entlastung und Mitgliederversammlung
Die jährliche Entlastung durch die Mitgliederversammlung ist dein persönlicher Meilenstein: Sie befreit dich von Haftungsansprüchen für das abgelaufene Geschäftsjahr – für all jene Sachverhalte, die im Kassenbericht tatsächlich dargestellt wurden und für die Mitglieder erkennbar waren.
Praxisbeispiel: Transparenz MitgliedsbeiträgeZehn von Hundert Mitgliedsbeiträgen wurden nicht gezahlt. Zwar hast du Mahnungen geschrieben, aber Zahlungen sind nicht eingegangen. Die Mitglieder reagieren auch nicht.
Ein gemeinsamer Beschluss der MV - zum Erlass der Beiträge, zum weiteren Versuchen des Eintreibens oder zum Einschalten rechtlicher Hilfe - das hilft dir in der Arbeit und entlastet dich für das nächste Jahr. Verschweigst du es, kannst du Haftungsprobleme bekommen (mehr dazu siehe Modul 2 "Mitgliedsbeiträge und Spenden verwalten").
- Versicherungen und Beratungen
Versicherungen und Beratungen
Seid ihr gut versichert? Frage nach, welche Versicherungen bestehen und was sinnvoll wäre.
- Vereinshaftpflicht: Schützt den Verein, wenn Dritte durch die Vereinstätigkeit geschädigt werden. Wenn alles ordnungsgemäß ist und den Verein kein Verschulden trifft, besteht grundsätzlich keine Schadensersatzanspruch. Die Haftpflichtversicherung wird bei einer Meldung den Schadensfall prüfen.
- Schäden durch Pflichtverletzungen oder Fehlentscheidungen - Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
PraxisbeispielEine Person rutscht auf einem nicht beseitigten nassen Boden in den Vereinsräumen aus und verletzt sich. Wenn der Verein seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, kann die Vereinshaftpflicht für den Schaden eintreten.
HinweisDie Vereinshaftpflichtversicherung stellt für Vereine die wichtigste Basisabsicherung dar und sollte daher grundsätzlich abgeschlossen werden. Sie schützt den Verein vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, für die dieser im Rahmen seiner Vereinstätigkeit gegenüber Dritten haftbar gemacht wird, und übernimmt zugleich die Prüfung der Haftungsfrage sowie die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche.D&O bedeutet ‘Directors and Officers’; in etwa: Vorstände und Geschäftsführungen. Diese Versicherung schützt den Verein bzw. seine verantwortlichen Vorstandsmitglieder vor den finanziellen Folgen bestimmter Pflichtverletzungen und Fehlentscheidungen. Sie richtet sich speziell auf die persönliche Haftung insbesondere von Vorständen aus. Sie kann daher eher als Absicherung der Kassenwart:in bzw. Vorstandsmitglieds verstanden werden, wenn diese:r als versicherte Person eingeschlossen ist.
PraxisbeispieleBeispiel 1: Du bist als Kassenwart für die Überweisung von Vereinsgeldern verantwortlich und überweist aufgrund eines Fehlers Geld auf ein falsches Konto. Kann der Betrag nicht zurückgeholt werden, entsteht dem Verein ein Vermögensschaden. Je nach Versicherungslösung kann hierfür eine Vermögensschadenhaftpflicht- bzw. D&O-Versicherung greifen.
Beispiel 2: Euer Verein organisiert ein Festival und hat dafür Fördermittel in Höhe von 50.000€ akquiriert. Wegen groben Fehlern und Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung will der Hauptförderer 30.000€ Fördergeld zurückbekommen. Hier kann die D&O greifen.
HinweisOb eine Vermögensschaden- bzw. D&O-Versicherung sinnvoll ist, hängt insbesondere von der Größe des Vereins, dem Geschäftsvolumen und der finanziellen Verantwortung des Vorstands ab. Für kleinere Vereine ist sie häufig nachrangig, bei größeren Budgets oder umfangreicheren Tätigkeiten solltet ihr den Bedarf prüfen.- Die Vertrauensschadenversicherung hilft bei Diebstahl oder Veruntreuung von Vereinsgeldern.
- Arbeits- und Wegeunfälle: als Kassenwart:in bist du nicht automatisch unfallversichert. Du kannst über eure Berufsgenossenschaft ‘freiwillig gesetzlich unfallversichert’ werden.
Versicherung von Finanzen
Es gibt Versicherungen, die finanzielle Risiken für den Verein absichern. Hier findest du eine Übersicht, welche für die meisten Vereine am wichtigsten sind:
VereinshaftpflichtversicherungWas deckt sie ab?
Personen- und Sachschäden, die der Verein oder seine Ehrenamtlichen Dritten zufügen.Warum für die Kassenwart:in wichtig?
Schützt den Verein vor hohen Schadenersatzforderungen und gehört zur Grundausstattung jedes Vereins.Vermögensschadenhaftpflicht bzw D&O bzw. OrganhaftpflichtWas deckt sie ab?
Reine Vermögensschäden, die durch Fehler des Vorstands oder anderer Verantwortlicher entstehen, z. B. Fristversäumnisse oder Fehlentscheidungen.Warum für die Kassenwart:in wichtig?
Besonders relevant für Vorstand und Kassenwart:in, da grundsätzlich Vermögensschäden nicht durch die Vereins-Haftpflicht abgedeckt sind. (bei großen Vereinen)VertrauensschadenversicherungWas deckt sie ab?
Schäden durch Unterschlagung, Diebstahl, Betrug oder Veruntreuung von Vereinsgeldern durch eigene Vertrauenspersonen.Warum für die Kassenwart:in wichtig?
Kann den Verein schützen, wenn Vereinsgelder verschwinden oder veruntreut werden (nur bei größeren Vereinsstrukturen).Inventar- oder InhaltsversicherungWas deckt sie ab?
Schäden an Vereinsinventar durch Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, Hochwasser, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus.Warum für die Kassenwart:in wichtig?
Sichert Vereinsvermögen wie Computer, Musikinstrumente, Sportgeräte, Arbeitsmaterialien oder Büroausstattung ab.Unfallversicherungsschutz über die LandesehrenamtsversicherungWas deckt sie ab?
Unfälle bei der Ausübung des Ehrenamts, soweit kein anderer Versicherungsschutz greift.Warum für die Kassenwart:in wichtig?
Wichtig für Veranstaltungen und Arbeitseinsätze.Gruppenunfallversicherung über Landes- und DachverbändeWas deckt sie ab?
Invaliditätsschäden der versicherten Vereinsmitglieder.Warum für die Kassenwart:in wichtig?
Versicherungsschutz für alle Vereinsaktivitäten.Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß SGB VIIWas deckt sie ab?
Arbeits- und Wegeunfälle gemäß Sozialgesetzbuch.Warum für die Kassenwart:in wichtig?
ACHTUNG: Vorstände und Kassenwarte können freiwillig pflichtversichert werden bei der VBG.- Wo bekomme ich welche Information? Wo kann ich mich beraten lassen?
Eine Kontakt-Übersicht nach Themenbereich, damit Kassenwart:innen sofort wissen, an wen sie sich wenden können.
- Gemeinnützigkeit, Steuerbescheide, Freistellung: Finanzamt
- Vereinsregister, Satzungsänderungen: Registergericht / Notar:in
- Rechtliche Fragen, Haftung, Verträge: Anwalt:in (idealerweise mit Vereinsrechts-Erfahrung)
- Konten, Vollmachten, Online-Banking: Bank / Sparkasse des Vereins
- Buchführung, Jahresabschluss, EÜR: Steuerberater:in
- Abschluss der Lerneinheit
