Heute, wie meine Kollegin schon sagt, geht es erstmal um das Basiswissen zum Thema Versicherungsschutz für die Vereine. Wir werden das dann in den weiteren drei folgenden Webinaren der Reihe noch vertiefen. So haben wir morgen noch das Thema Haftung, wo wir noch mal insbesondere die Haftungsfragen des Vereins erläutern. In der kommenden Woche, am Dienstag, gehen wir noch mal auf die Personenversicherung, insbesondere die Unfallversicherung im Verein, ein. Und zuletzt werde ich dann auch noch mal in der kommenden Woche zum Thema Gebäudeversicherung und Inhaltsversicherung referieren.
Heute, wie der Name, der Titel des Webinars sagt, verschaffen wir uns ein Basiswissen. Da ist es zunächst erstmal wichtig zu schauen, welche versicherungstechnischen Risiken überhaupt im Verein bestehen, dass man sich dessen bewusst macht: Wo ist überhaupt Absicherungsbedarf?
Dann versuche ich zu vermitteln, wie man die passende Versicherung dann findet. Ja, bei der Auswahl Tipps zu geben: Was ist die richtige Versicherung für meinen Verein? Ich werde Hinweise zum Vertragsabschluss geben: Worauf muss man achten? Ja, und auch ein immer wieder wichtiges Thema: Was passiert im Schadensfall? Wie verhalte ich mich richtig? Was ist zu tun?
Zunächst einmal der Überblick über die Haftungsschwerpunkte im Verein. Im Grunde ist es in vier Bereiche zu untergliedern. Der erste wichtige Bereich, das sind die Haftungsrisiken. Das ist das Problem: Wie sichere ich mich ab gegen Schadensersatzansprüche Dritter? Das sind die Haftungsfragen.
Dann gibt es natürlich die Personenschäden, also wie versichere ich Mitarbeiter des Vereins, Vereinsmitglieder oder auch die Gäste, die eine Veranstaltung des Vereins besuchen. Dann haben wir die Sachschäden: Sachschäden am Gebäude und Inventar des Vereins. Auch hier ist natürlich immer die Frage: Wie sichere ich das ab? Und nicht zuletzt Rechtsstreitigkeiten. Auch das ist ein Thema, was die Vereine zunehmend beschäftigt.
Zunächst möchte ich einmal auf die Haftungsrisiken des Vereins eingehen. Und da ist es ganz klar: Als Rechtsgrundlage nehmen wir auch hier das BGB. Gemäß Paragraph 803 23: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, Freiheit oder das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Also klare Regelung: Wer den Schaden verursacht, muss dafür haften. Hier ist zu beachten: Vereine sind als juristische Personen zu betrachten. Und juristische Personen, die haften eben, wenn Dritte durch den Verein beziehungsweise durch für den Verein handelnde Personen geschädigt werden. Und darüber hinaus haften die Vorstandsmitglieder persönlich gegenüber den Dritten, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit einen Schaden verursachen. Das ist mal so als Grundlage.
Also, der Verein oder ihre Mitglieder verursachen einen Schaden, dann können die Schadensersatzansprüche auch gegen den Verein gestellt werden. Und um sich dagegen abzusichern, hilft ihnen eigentlich in erster Linie nur die Vereinshaftpflichtversicherung. Die Vereinshaftpflichtversicherung ist wirklich die Basis des Versicherungsschutzes im Verein. Jeder Verein in Deutschland sollte grundlegend eine Vereinshaftpflichtversicherung haben.
Darüber hinaus – das ist immer je nach Größe des Vereins – ist es möglich, darüber hinaus den Vorstand noch insbesondere abzusichern über eine sogenannte D&O-Versicherung. Da gehe ich nachher noch kurz drauf ein. Und manchmal, ja, auch das gilt es zu prüfen, ist es so, dass eventuell Versicherungsschutz über den Landesverband besteht. Hier denke ich zum Beispiel bei Sportvereinen daran, wenn es um Turniere geht, die in Kooperation mit den Landesverbänden durchgeführt werden. Hier kann es sein, dass über den Landesverband Versicherungsschutz besteht, was im Einzelnen dann zu prüfen wäre.
Die Vereinshaftpflichtversicherung als Basis, die leistet bei Schadensersatzansprüchen Dritter, welche durch den Verein und dessen Mitglieder verursacht werden. Und hier bitte den Hinweis: Die Haftpflichtversicherung kümmert sich im Schadensfall um die gesamte Abwicklung. Das beginnt bei der Korrespondenz mit dem Anspruchsteller. Hier wird zunächst geprüft, ob überhaupt ein Haftungsanspruch besteht. Das übernimmt die Versicherung.
Und je nachdem, wenn ein berechtigter Schadensersatzanspruch vorliegt, insbesondere bei Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden, dann leistet die Versicherung. Dafür ist sie da. Sie wehrt aber auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab, und das ist wichtig zu wissen. Also letztlich brauchen Sie sich im Verein nicht damit auseinanderzusetzen, ob überhaupt ein Haftungsanspruch vorliegt. Das Beste ist es im Schadensfall: Sie übergeben den Schadensersatzanspruch, das Schreiben, was bei Ihnen eingeht, an den Haftpflichtversicherer. Und dieser übernimmt dann die gesamte Korrespondenz und Abwicklung. Und im Falle des Falles, dass die Schadensersatzansprüche nicht gerechtfertigt sind, was gegebenenfalls auch durch Gutachter der Versicherung festgestellt wird, dann werden sie auch gerichtlich verteidigt, sprich der Schaden zurückgewiesen.
Wichtig ist zu wissen, dass für Vereinsmitglieder kein Versicherungsschutz über die Haftpflicht der Landesehrenamtsversicherung besteht. Hier besteht oftmals der Irrglaube, dass das Land für Schäden aufkommt, die Engagierte verursachen. Das ist so, aber auch nur dann, wenn die Engagierten nicht in dem Verein tätig sind oder nicht im Auftrage eines Vereins tätig sind. Also, sowie ein Vereinsmitglied im Namen des Vereins auftritt und einen Schaden verursacht, kommt immer nur ausschließlich die Vereinshaftpflichtversicherung zu tragen. Ja, und Ehrenamtliche darüber hinaus können sich dann noch über ihre private Haftpflichtversicherung absichern, die allerdings nicht greift beim Bekleiden von höheren Ämtern im Verein: Kassenwarte, Vorstände. Ja, also wichtig ist: Vereinsmitglieder sind in der Regel ausschließlich über die Vereinshaftpflichtversicherung mitversichert.
Hier haben wir mal ein paar Schadensbeispiele aus der Praxis. Schäden, die ich in 20 Jahren meiner Versicherungstätigkeit tatsächlich erlebt habe oder beziehungsweise bearbeitet habe, bei den Sachschäden. Also ein klassisches Beispiel: Es wird beim Lagerfeuer oder durch eine defekte Kaffeemaschine im Verein ein Brand verursacht. Ja, dann geht es hier um einen Sachschaden, wo wohlmöglich der Vermieter Schadensersatzansprüche stellt. Ebenso ist es, wenn Sie einen Saal anmieten, ja, und dort zum Beispiel beim Umstellen der Stühle einen Tisch beschädigen oder eben auch den Fußboden. Ja, das sind so klassische Sachschäden. Beim Vortrag wird ein Beamer des Referenten vom Tisch gestoßen. Das sind klassische Sachschäden, die über die Vereinshaftpflichtversicherung abgesichert sind.
Bei den Personenschäden, ja, da geht es oftmals um Aufsichtspflichtverletzung. Ja, ein Kind verletzt sich, es ist gestürzt vom Klettergerüst. Auch nicht zu unterschätzen: Salmonellenvergiftung beim Grillnachmittag. Also auch das passiert. Ja, Sie machen einen Kuchenbasar, geben Lebensmittel aus, die wurden nicht ausreichend gekühlt. Hier kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen oder auch Verstöße gegen das Hygienekonzept. Da wären Sie als Verein haftbar zu machen, und es hilft Ihnen die Haftpflichtversicherung. Und auch nicht zuletzt: Sie haben ein Vereinshaus gemietet, und dort besteht unter Umständen gemäß Miet- oder Pachtvertrag die Räum- und Streupflicht. Ja, und wenn dort eben im Winter jemand vor dem Vereinsgebäude ausrutscht, dann kann es auch Sie hier treffen, dass Sie für den Schaden haftbar gemacht werden sollen.
Dann gibt es die Vermögensfolgeschäden, bewusst Vermögensfolgeschäden, ja, wo zunächst ein Personen- oder Sachschaden vorausgeht. Hier werden Verdienstausfallforderungen einer verletzten Person geltend gemacht. Oder Sie haben einen Saal gemietet, wo es nicht nur zum Sachschaden kommt, sondern eben auch zu einem Mietausfallschaden. Der Vermieter der Räumlichkeiten kann aufgrund des verursachten Schadens nicht weiter vermieten, hat Mietausfallkosten. All das übernimmt Ihre Vereinshaftpflichtversicherung.
Bei den Vereinsvorständen, dort hier noch mal die Besonderheit, worauf wir aber im morgigen Webinar noch mal vertieft eingehen: Hier müssen Sie einfach wissen, der Vereinsvorstand haftet gegenüber Dritten grundsätzlich unbeschränkt. Ja, das heißt, neben dem Vereinsvermögen haftet der Vorstand auch mit dem Privatvermögen. Weil der Vorstand den Verein nach außen gerichtlich vertritt. Er trägt die Verantwortung insbesondere für die Buchführung, die Einhaltung von steuerlichen Pflichten im Verein, die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten sowie für die Verwirklichung der Vereinszwecke. Also hier immer besonderes Augenmerk: Wenn ein Vereinsmitglied einen Schaden verursacht, geht dies auf den Verein über und zuletzt dann an den Vorstand.
Ja, es gibt ein Haftungsprivileg, das ist so, wo Vorstände entlastet werden aus dieser Verpflichtung, wenn sie ehrenamtlich den Vorsitz ausüben und im Jahr nicht mehr als 840 € an Aufwandspauschale bekommen. Dann können die Vorstände freigesprochen werden von der Haftung, was allerdings natürlich nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt. Und hier eben mein Hinweis: Es ist oftmals nicht einfach, leichte und grobe Fahrlässigkeit auseinanderzuhalten. Insofern ist es hier so: Die Vereinshaftpflichtversicherung leistet auch bei Schäden der groben Fahrlässigkeit. Und in der Regel ist der Vorstand natürlich über die Vereinshaftpflichtversicherung mitversichert.
Die D&O-Versicherung für Vorstände: Das ist eine gesonderte Versicherung, die man zusätzlich abschließen kann, um den Vorstand über die gewöhnliche Vereinshaftpflichtversicherung hinaus abzusichern.
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Hier geht's um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, die durch die Ausübung ihrer Tätigkeit als Vorstand einen Vermögensschaden verursacht haben. Also zum Beispiel: Der Vorstand hat öffentliche Mittel falsch beantragt, die eventuell zurückgefordert werden. Spendengelder werden falsch verwendet, falsch abgerechnet. Sie haben als Vorstand im Namen des Vereins ungünstige Konditionen beim Vertragsabschluss unterschrieben. Fördermittel wurden falsch verwendet, und im schlimmsten Falle möchte Ihnen deshalb das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennen. Gegen diese Fälle, ja, wo Sie unter Umständen auch intern haften, also dem Verein gegenüber: In diesem Falle empfiehlt sich eben der Abschluss einer D&O-Versicherung, wo wir aber morgen im Einzelnen noch mal drauf eingehen werden.
Hier noch mal als Überblick: Die Sonderrrisiken in der Haftpflichtversicherung. Ich hatte es kurz angesprochen: Die Veranstaltungshaftpflicht sollte ein Baustein Ihrer Haftpflichtversicherung sein. Achten Sie darauf, wenn Sie regelmäßig Veranstaltungen durchführen, dass die Veranstaltungshaftpflichtversicherung Bestandteil Ihrer Versicherung ist. Kleine Veranstaltungen, ja, die Teilnahme an einer Messe oder die Mitgliederversammlung, die Weihnachtsfeier, die sind abgedeckt immer über Ihre Vereinshaftpflichtversicherung. Aber darüber hinaus gehen größere Veranstaltungen, wo Sie vereinsfremde Teilnehmer einladen, viele Gäste zusammenkommen. Ja, Sie organisieren Konzerte, Theaterstücke, wo Sie Gäste haben. Da benötigen Sie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
Ebenso ist es, wenn Sie als Bauherr auftreten, das Vereinsheim umbauen. Ja, dann treten Sie nach außen auch als Bauherr auf. Und auch hier müssen Sie darauf achten, dass das Bauvorhaben über Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, dass die Höhe der Bausumme mit der Versicherungssumme übereinstimmt. Gegebenenfalls muss man noch die Bauherrenhaftpflichtversicherung mit hinzuziehen. Und da geht's eben wirklich auch um Unfälle, die gegebenenfalls auf der Baustelle passieren, dass diese abgesichert sind.
Wir haben die Umweltschadenversicherung. Auch das ist ein interessantes Thema. Ja, also auch der Verein kann einen Umweltschaden verursachen. Ich denke hier in erster Linie an zum Beispiel Wassersportvereine, ja, die sehr schnell mal durch Unachtsamkeit ein Gewässer verunreinigen können. Und hier ist eine Umweltschadenversicherung unablässlich, weil die Schadensersatzansprüche hier auch in die Millionen gehen können.
Zuletzt auch noch die echten Vermögensschäden. Wir hatten zuerst die unechten Vermögensschäden. Echte Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personen noch Sachen betreffen. Also es liegt kein Personenschaden und kein Sachschaden vor, und trotzdem haben Sie einen finanziellen Schaden verursacht. Dies passiert zum Beispiel bei Planungs- oder Beratungsfehlern, die letztlich einen finanziellen Nachteil für den Beratenden nach sich zieht. Ja, die Person hat keinen Personenschaden erlitten, es ist nichts kaputt gegangen, kein Sachschaden. Aber durch falsche Planung sind finanzielle Nachteile entstanden. Nachteile entstanden, und dafür benötigen Sie eine echte Vermögensschadenversicherung. Oftmals ist diese auch schon Bestandteil der Vereinshaftpflichtversicherung. Achten Sie darauf, dass die echten Vermögensschäden mitversichert sind. Fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrem Versicherer, um welche Art Vermögensschadenversicherung es sich bei Ihnen handelt.
Ein Sonderrrisiko: Also, das wird auch oft gefragt, ob die Vereinshaftpflichtversicherung aufkommt für Schäden, die ich mit dem Kraftfahrzeug verursache. Nein, generell leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den jeglichen Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sind. Ja, also zum Beispiel: Wenn Sie bei Auswärtsfahrten eines Sportturniers Jugendliche mitnehmen in Ihrem privaten Pkw, dann ist es einfach so: Kommt es zu einem Verkehrsunfall, leistet Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung.
Sollten Sie das regelmäßig und öfters machen, dass Sie im Verein die Autos der Eltern, der Vereinsmitglieder, private Fahrzeuge nutzen, könnte man darüber nachdenken, über den Verein eine sogenannte Dienstfahrversicherung abzuschließen. Dieses ermöglicht den privat genutzten Kraftfahrzeugführern, dass sie in ihrer privaten Kfz-Haftpflichtversicherung nicht hochgestuft werden. Ja, also der Schaden wird trotzdem über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters übernommen. Und diese Dienstfahrversicherung, da können Sie im Nachgang die Hochstufung rückgängig machen. Das wäre etwas, was Vereine für ihre Mitglieder machen können, wenn sie regelmäßig im größeren Umfang private Fahrzeuge mit in den Vereinsbetrieb nehmen.
Und als Achtung führe ich hier immer auf die sogenannte Benzinklausel: Also generell Privathaftpflichtversicherung und Vereinshaftpflichtversicherung schließt generell den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges aus. Ja, und selbst das Beladen und Entladen von Fahrzeugen auf Ihrem Vereinsgelände zählt schon zum Gebrauch des Kraftfahrzeugs. Und dort ist immer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters zuständig.
Ja, da sind wir auch schon den groben Abriss zu der Haftpflichtversicherung durch. Wie gesagt, morgen wird meine Kollegin das Thema Haftung noch vertiefen. Kommen wir nun zu den Personenschäden im Verein. Ja, also Schäden, die die Mitglieder erleiden oder auch Gäste bei Ihnen im Verein. Zunächst natürlich besteht hier in erster Linie Versicherungsschutz über die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Ja, jeder Mann in der Bundesrepublik muss gesetzlich krankenversichert sein. Und natürlich, wenn sich jemand verletzt, stürzt, die Behandlungskosten in erster Linie übernimmt die gesetzliche oder gegebenenfalls die private Krankenversicherung.
Darüber hinaus haben Sie eine private Unfallversicherung. Ja, die Mitglieder selbst, die private Unfallversicherung, die leistet immer, ob Sie privat unterwegs sind oder dienstlich oder im Verein. Darüber hinaus leistet gegebenenfalls auch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, ja, wenn Sie durch einen Unfall, den Sie im Verein erleiden, zuletzt nicht mehr den Beruf ausüben können. Zudem, das hatten wir eben, Schadensersatzansprüche aus der Haftpflichtversicherung. Ja, und hier wird es dann interessant: Also Regressansprüche der Krankenversicherer. Hier schließt sich der Kreis. Also selbst wenn Ihre gesetzliche Krankenversicherung in Vorleistung gegangen ist, ist nicht auszuschließen, dass zuletzt die Krankenversicherung Haftungsansprüche geltend macht bei dem Verein. Und dafür benötigen Sie dann letztlich wieder die Haftpflichtversicherung.
Darüber hinaus können Sie für Ihre Vereinsmitglieder eine Gruppenunfallversicherung abschließen. Ja, das empfiehlt sich, wenn Sie eine relativ große Mitgliederzahl haben. Sportvereine machen das sehr oft, ja, um ihre Mitglieder über den gesetzlichen Schutz hinaus unfallzuversichern. Und ja, für die Angestellten des Vereins zählt natürlich auch der Schutz über die Berufsgenossenschaft. Sie melden ja ihre sozialversicherungspflichtigen Angestellten bei der Berufsgenossenschaft. Und Vorstände, auch das muss man wissen, können sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft zusätzlich versichern.
Die Absicherung von Personenschäden über die Unfallversicherung: Dort geht es eben in erster Linie um die finanziellen Folgen eines Unfalls, ja, um die Unfallfolgeschäden. Also leichte, schwere Verletzungen, die dazu führen zur Invalidität, im schlimmsten Falle zum Tod. Das sind Leistungsbezüge, oder in diesen Fällen leistet eben die Unfallversicherung. Und Sie selbst legen dann fest, beziehungsweise bei den gesetzlichen Versicherungen ist es der gesetzlich geregelte Rahmen, der Umfang. Dort wird geregelt, wie hoch sind Schmerzensgelder, wie hoch sind die Invaliditätspauschalen, wie hoch sind Unfallrenten, Krankenhaustagegelder, wie hoch ist die Todesfallleistung an die Hinterbliebenen? Ja, und auch Rettungs- und Bergungskosten werden in der Regel über die Unfallversicherung übernommen. Das heißt, der Krankentransport, die Suche eines Kindes, sind Rettungskosten. Ja, das fällt alles in den Bereich der Unfallversicherung. Und bei der privaten Unfallversicherung, wie gesagt, bestimmen Sie selbst die Höhe. Sie geben vor, wie hoch soll das Ganze versichert sein. Und dem gegenüber steht der gesetzliche Schutz, wo eben ganz klar festgelegt ist, wie hoch fallen diese Leistungen aus.
Ja, die gesetzliche Absicherung, ich habe schon gesagt, also Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung im Sinne des Sozialgesetzbuches. Hier ist es so: Es gibt eine Kostenübernahme bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Neben Arbeitnehmern sind auch bestimmte Ehrenamtliche automatisch über die verschiedenen Träger mitversichert. Auch das muss man wissen: Also Ehrenamtler, zum Beispiel bei der Feuerwehr, im THW oder beim DLRG, da sind die Mitglieder automatisch per Gesetz über die Berufsgenossenschaft beziehungsweise über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Gleiches gilt auch bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden: Engagierte bei der AWO, beim DRK, der Diakonie, im Bildungswesen, ja, die Freiwilligen Dienste, also Übungsleiter im Sportverein. Diese Personengruppen sind kraft Gesetzes automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Ja, und wie gesagt, eben auch bei den Wegeunfällen. Die einfachen Mitglieder in anderen Vereinen, die hier nicht aufgeführt sind, da greift wiederum lediglich die private Unfallversicherung oder gegebenenfalls die Gruppenunfallversicherung des Vereins.
Und auch hier habe ich es noch mal aufgeführt: Also die freiwillige Mitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften beziehungsweise in der gesetzlichen Unfallversicherung, die ist möglich, zumindest für die Vereinsvorsitzenden, ja, oder die Vorstände, die Ehrenamtsträger. Hier haben wir mal den Beitrag aus dem Jahr 2022. Sie sehen also, der Beitrag ist absolut gering. Wir werden in der nächsten Woche hier noch mal ganz gezielt darauf eingehen: Ja, wie bekommen Sie den Versicherungsschutz für die Vorstände über die BG hin? Viele wissen gar nicht, dass diese Möglichkeit besteht. Also Vorstände können sich für ein ganz geringes Entgelt freiwillig auch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.
Ja, und hier eben auch den Hinweis: Ja, das ist das, was ich erwähnte, die gesetzlichen Leistungen umfassen natürlich immer nur einen Grundschutz. Ja, das ist gesetzlich festgelegt: Wie hoch sind Entschädigungsleistungen? Es ist auch schwierig, diese zu berechnen. Dem gegenüber stehen eben die Leistungen aus den privaten Versicherungen. Und hier legen Sie im Vorfeld eben fest, wie hoch soll die Entschädigung im Falle eines Unfalls sein.
In den Gruppenunfallversicherungen, ja, das ist auch immer wieder wird gefragt: Braucht ein Verein sowas? Also hier auch für relativ geringe Beiträge können Sie hier ganze Mitgliedergruppen versichern. Ich denke dort an die Sportvereine, ja, auch im Kinder- und Jugendsport ist es oftmals von Vorteil, wenn die Vereine den Eltern, den Kindern gegenüber mitteilen können: Wir hier im Verein sorgen für guten Versicherungsschutz, wir haben über ihren gesetzlichen Schutz hinaus eine Gruppenunfallversicherung. Das gibt allen Beteiligten eine gewisse Sicherheit. Und auch an dieser Stelle möchte ich noch mal aufführen: Die Unfallversicherung der Landesehrenamtsversicherung. Ja, die gibt es, aber auch hier wird immer nur nachrangig geleistet. Das heißt, nur dann, wenn niemand anderes für den Schaden aufkommt, gar kein weiterer Versicherungsschutz besteht, dann könnte unter Umständen die Landesehrenamtsversicherung greifen. Aber auch dieses Thema werden wir in dem Vortrag, wo es noch mal gezielt um Unfallversicherung geht, näher erläutern.
Kommen wir nun zu der Absicherung von Sachschäden. Also hier ist es ganz klar: Sie versichern das Eigentum, das Vermögen Ihres Vereins gegen konkrete Gefahren. Ja, in der Regel sind das Schäden durch Vandalismus, durch den Einbruch, durch Diebstahl, Brand, Explosion, Blitzschlag, Überschwemmung, Leitungswasserschäden (also Rohrbrüche), Überschwemmung, Naturkatastrophen, Sturm und Hagel. Das sind in der Regel die Gefahren, die auf Ihr Vereinsheim, auf Ihr Inventar einwirken können. Und das versichern Sie über die Sachversicherung.
Ja, und die üblichen Versicherungssparten, die hier in Frage kommen, ist natürlich an erster Stelle die Gebäudeversicherung für Ihr Vereinsheim. Hier ist es natürlich so: Sie müssen gucken, wenn Sie insbesondere Eigentümer des Gebäudes sind, dann kommt die Gebäudeversicherung für Sie in Frage. Ansonsten trägt in der Regel der Eigentümer des Objekts, sprich Ihr Vermieter, hier die Gefahr. Anders sieht's aus bei dem Inhalt und Ihrem Inventar. Ja, also alles das, was Sie dort in Ihrem Vereinsheim haben an Mobiliar, an Technik, sollten Sie selbst versichern, ja, gegen die eben genannten Gefahren. Dazu gehört unter Umständen auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Ja, damit meinen wir: Wenn Sie zum Beispiel ein Vereinscafé betreiben, dieses ist durch Brand beschädigt, Sie können das nicht betreiben, dann können Sie hier auch über die Betriebsunterbrechungsversicherung die entgangenen Einnahmen absichern, um Ihre Existenz nicht zu gefährden.
Ja, die Tierversicherung natürlich. Auch das ist eine Geschichte, wenn Reitsportvereine, ja, Pferde, die versichern Sie natürlich. Elektronikversicherung für teure Bühnentechnik, Tontechnik, die Sie gegebenenfalls haben. Und darüber hinaus gibt es immer Spezialpolicen. Versichert bekommen Sie alles: Also Musikinstrumente kann man extra versichern, wie aber auch teure Maschinen und nicht zuletzt Ihr Notebook, Ihr Handy. Das kennen Sie alle aus dem privaten Bereich, die können Sie natürlich auch einzeln versichern.
Ja, hier mal ein paar Schadensbeispiele aus der Praxis. Also immer wieder der Brand im Vereinsheim, sei es durch einen Kabelbrand, aber eben auch durch Brandstiftung. Das ist zumeist ein einschneidendes Erlebnis für den Verein, weil im Grunde hier unter Umständen die gesamte Vereinstätigkeit gefährdet ist. Sie brauchen Ihr Objekt, ja, um Ihre Vereinstätigkeit am Laufen zu halten, und deswegen ist es ebenso wichtig, sich gegen Feuer zu versichern. Blitz schlägt ein, zerstört die Technik. Das kennen Sie aus dem privaten Bereich. Ja, die Heizung fällt aus, weil ein sensibles Teil in der Heizung beschädigt ist. Ja, oder eben auch Geräte, die an der Steckdose hingen, die durch einen Überspannungsschaden beschädigt werden.
Der Einbruch ins Vereinsheim, ja, der Diebstahl von teuren Sportgeräten, von Ihrer Hardware, ja, von Rechnern. Auch das behalten Sie immer im Hinterkopf. Machen Sie sich klar: Wie hoch ist der Wert? Ja, lohnt es sich, dies zu versichern? Hochwasser. Wir hatten das vor zwei Jahren im Ahrtal, die Hochwasserkatastrophe. Auch hier waren viele Vereinsgebäude betroffen. Denken Sie immer daran: Die Hochwasserversicherung ist niemals automatisch mitversichert. Ja, also wenn Sie diese wünschen, weil Sie in einem gefährdeten Gebiet liegen, achten Sie darauf, dass Sie eine sogenannte Elementarschadenversicherung abschließen. Die Glasbruchversicherung. Auch das, ja, Unbekannte werfen ein Schaufenster ein, Vandalismusschäden. Also auch dieses kann man versichern. Und nicht zuletzt natürlich der Sturm. Der Sturm deckt Ihnen das Dach ab vom Vereinsheim. Auch dies ist natürlich ein hoher wirtschaftlicher Schaden, der den Verein trifft.
Ja, an der Stelle noch mal der Hinweis: Also die sogenannte Elementarschadenversicherung ist die Versicherung, die eben greift bei außergewöhnlichen Naturkatastrophen wie dem Hochwasser, Erdfall, Erdrutsch, Schneelast, fällt mir ein. Ja, also wenn zu viel Schnee auf dem Flachdach der Turnhalle drückt, dafür brauchen Sie die Elementarschadenversicherung, Rückstauversicherung. Das alles ist zumeist in einem Paket zusammengefasst. Die Versicherer nennen das die Elementarschadenversicherung.
Kommen wir nun zum, ja, letzten Punkt, wichtigen Punkt einer Thematik: Auch diese trifft die Vereine, die Rechtsschutzversicherung für Vereine. Auch ich werde oftmals gefragt: Braucht mein Verein eine Rechtsschutzversicherung? Hier muss man ganz klar sagen: Die Rechtsschutzversicherung, die schützt eben indirekt Ihr Vermögen, weil sie nämlich Anwaltskosten und Gerichtskosten übernimmt. Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, Ihre Interessen gerichtlich durchzusetzen. Das heißt, Sie brauchen die Rechtsschutzversicherung dann, wenn Sie klagen möchten, wenn Sie eine Klage einreichen möchten, ja, wenn Sie möchten, dass Sie ein Anwalt vertritt und Sie Ihr Recht durchsetzen möchten. Dafür benötigen Sie die Rechtsschutzversicherung.
Im Umkehrschluss erinnern Sie sich bitte zum Thema Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung wehrt ab. Das heißt, wenn es um die Verteidigung geht, um die Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die an Sie herangetragen werden, da greift die Vereinshaftpflichtversicherung, um Sie zu verteidigen, notfalls gerichtlich mit Anwälten. Die Rechtsschutzversicherung brauchen Sie für den Fall, dass Sie wiederum Klage einreichen können.
Die versicherten Themenbereiche in der Rechtsschutzversicherung: Da wird es dann interessant, wenn Sie zum Beispiel Angestellte im Verein haben, ja, und es geht um die Themen wie Arbeits- und Sozialrecht. Dann kann man dieses über eine Rechtsschutzversicherung absichern, falls es zu Streitigkeiten mit Ihrem Angestellten im Verein kommen sollte, oder zu Streitigkeiten vor dem Sozialgericht, wenn es um die Anmeldung des Angestellten geht bei der BG, zum Beispiel wie eben auch erwähnt. Der nächste Punkt: Das Geltendmachen von eigenen Schadensersatzansprüchen. Ja, das bekommen Sie über die Rechtsschutzversicherung hin. Die Verteidigung des Vorstands im Strafrecht. Ja, Strafrecht ist natürlich ein Thema, das ist ausgenommen von, also in der Haftpflichtversicherung, Verteidigung Strafrecht. Dafür benötigen Sie tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung.
Genauso im Verkehrsrecht, ja, wenn es immer, wenn es darum geht, Streitigkeiten – wir hatten das – alles, was sich um den Gebrauch und Führen von Kraftfahrzeugen dreht, da ist die Haftpflichtversicherung raus. Da benötigen Sie unter Umständen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, um zum einen Ihre eigenen Schäden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, aber eben auch, um sich gegebenenfalls zu verteidigen, weil Ihnen grobe Fahrlässigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen wird.
Kommen wir nun zu den allgemeinen Tipps für den Versicherungsabschluss. Ja, auch das ist ein interessantes Thema. Sie alle, denke ich, haben sich im Privaten schon mit dem Thema Versicherung beschäftigt. Sie selbst werden sich versichert haben. Im Grunde ist das Versichern eines Vereins nichts anderes, als wenn Sie Ihre Familie versichern, ja. In der Regel bei jedem größeren Versicherer erhalten Sie eben auch eine Vereinshaftpflichtversicherung. So wie Sie für sich selbst die Privathaftpflicht abschließen, ist es völlig üblich, den Versicherer nach einer Vereinshaftpflichtversicherung zu fragen. Im Internet finden Sie viele Makler, die sich sogar spezialisiert haben auf das Thema Vereinshaftpflichtversicherung. Hier wäre anzusetzen, um nach dem passenden Versicherungsschutz zu fragen.
Die Höhe der Beiträge in der Vereinshaftpflichtversicherung werden anhand ganz klar der Tätigkeit und dem Zweck des Vereins ermittelt. Ja, also wie hoch ist das Risiko? Es ist natürlich etwas anderes, wenn Sie, ich sage mal, ein Verein für Heimatkunde sind, Vorträge geben. Das ist was anderes, als wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen den Klettersport ausüben. Ja, ich denke, das ist klar. Das nächste ist natürlich die Anzahl der Mitglieder und Mitarbeiter. Das wird natürlich immer gefragt, damit die Versicherung ermitteln kann, wie hoch ist das versicherungstechnische Risiko. Hier nochmals: Geben Sie alle Mitglieder an, ja, die bei dem Verein tätig sind. Achten Sie darauf, dass die Mitgliederanzahl stimmt in der Vereinshaftpflichtversicherung. Zumeist gilt das Kohortensystem. Also es sind Mitarbeiter im Bereich von zwischen 10 und 20 Mitgliedern versichert. Da achten Sie darauf, dass Sie richtig eingestuft sind.
Ja, eine andere Möglichkeit ist insbesondere bei Vereinen, die den Wirtschaftsgeschäftsbetrieb ausüben, wo man natürlich auch unter Umständen nach den Einnahmen des Vereins fragt, sowie wenn zusätzliche Sonderrrisiken zu beachten sind, wie außergewöhnliche Veranstaltungen zum Beispiel. Ja, da kann es eben sein, dass der Versicherer Zuschläge verlangt. Paketlösungen, ja, Paketlösungen sind oft günstiger als Einzelverträge. Ja, das macht unter Umständen Sinn, alles bei einem Versicherer zu haben, weil es einfach ist, einen Ansprechpartner zu haben, aber auch wenn man gegebenenfalls Nachlässe erhält.
Einen Ansprechpartner zu haben, macht im Übrigen immer Sinn, wenn es um die Inhalts- und Gebäudeversicherung sich dreht. Ja, also Sie sollten nicht zwingend den Inhalt woanders versichern, als das Gebäude versichert ist, weil wenn es natürlich zu einem Brand kommt, zumeist beides betroffen ist, das Gebäude wie auch Ihr Inventar. Da haben Sie dann einen Ansprechpartner. Ebenso ist es im Bereich der Haftpflichtversicherung. Ja, also es macht Sinn, die D&O-Versicherung unter Umständen auch dort zu haben, wo die Vereinshaftpflichtversicherung besteht. Gegebenenfalls kann man die Verträge auch miteinander koppeln.
Der Hinweis der Versicherungssummen, ja, auch das ist wichtig: Schauen Sie regelmäßig in die Verträge. Sind Ihre Versicherungssummen auch ausreichend? Ja, haben Sie ausreichende Deckungshöhen vereinbart? Also eine Haftpflichtversicherung empfiehlt die Versicherungswirtschaft eine Versicherungssumme von 10 Millionen Euro wegen vermeintlicher Personenschäden, die eben wirklich in die Millionen gehen können, im Anbetracht dessen, dass hier Schadensersatzansprüche bis zur Rente geleistet werden müssten. Ja, und achten Sie auch darauf, wenn Sie Ihr Gebäude versichern oder Ihre Sachwerte, dass Sie nicht unterversichert sind, sprich achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme immer stimmt.
Bei der Ermittlung der Versicherungssummen hilft Ihnen auch Ihr Versicherer. Dazu gehe ich in meinem Vortrag in der nächsten Woche noch mal insbesondere ein: Ja, das Thema Neuwert und Zeitwertversicherung, ja, worauf zu achten ist, die Unterschiede, die es hier gibt. Ja, insbesondere bei der Gebäudeversicherung: Achten Sie darauf, dass Sie zum Neuwert versichert sind und nicht zum Zeitwert. Achten Sie darauf: Es gibt Selbstbehalte. Das muss man wissen. Man kann die bewusst vereinbaren, dass man sagt: Kleinere Schäden übernehme ich selbst. Das hilft Ihnen, um die Prämie etwas geringer zu halten. Manchmal gibt es auch verdeckte Selbstbehalte. Prüfen Sie das, ja, ob eine Eigenleistung oder eine Eigenbeteiligung im Schadensfall sinnvoll ist.
Dann müssen Sie immer die Sicherungsvorschriften einhalten. Das gilt eben insbesondere auch bei der Gebäudeversicherung. Also diese Dinge wie im Winter, wenn das Vereinsheim nicht genutzt wird, das Wasser abzustellen. Ja, das sind Sicherungsvorschriften, die müssen Sie einhalten, damit der Versicherer Ihnen den Schaden nicht verwehren kann. Und fragen Sie ruhig schon beim Vertragsabschluss: Wenn Sie sich da nicht sicher sind, fragen Sie gezielt nach, was muss ich beachten, damit es hier nachher im Schadensfall nicht zu Diskussionen kommt.
Wartezeiten. Ja, Wartezeiten. Achten Sie auch darauf: Also insbesondere in der Rechtsschutz- und Elementarschadenversicherung ist es üblich, dass die Versicherer nach Vertragsabschluss eine Wartezeit einkalkulieren. Das heißt, selbst wenn Sie morgen Versicherungsbeginn angeben und ab morgen die Prämie bezahlen, haben Sie unter Umständen erst in 3 bis 9 Monaten Versicherungsschutz. Klar, der Versicherer möchte nicht, ja, wenn ein Hochwasserereignis unmittelbar bevorsteht, dass Sie dann am letzten Tag noch zur Versicherung kommen. Ebenso ist es mit vielen Klauseln, zusätzliche Einschlüsse oder Ausschlüsse. Achten Sie auf das Kleingedruckte. Stellen Sie Fragen beim Vertragsabschluss.
Verhalten im Schadensfall. Ja, auch hier oftmals ist es so, wenn etwas passiert: Man ist aufgeregt, man hat nicht jeden Tag einen Schadensfall. Aber bitte besinnen Sie sich, denken Sie daran: Melden Sie immer zeitnah, sehr schnell bei den Versicherern. Das gilt insbesondere bei Arbeitsunfällen: Melden Sie den Schaden der BG. Melden Sie Personenschäden unmittelbar dem Haftpflichtversicherer, dem Unfallversicherer. Das ist ganz wichtig.
Dokumentieren Sie die Schäden, ja, wenn es zu einem Sachschaden kommt, ein Brand oder der Sturm hat Ihr Gebäude beschädigt. Dokumentieren Sie die Schäden, machen Sie Fotos. Denken Sie an die Schadenminderungspflichten. Ja, auch das sind sogar Obliegenheiten. Das heißt, wenn es bei Ihnen reinregnet, weil der Sturm das Dach abgedeckt hat, sorgen Sie dafür, halten Sie den Schaden klein. Im schlimmsten Fall decken Sie das Dach notdürftig ab. Diese Kosten sind gar versichert, Schadenminderungskosten. Wenn Sie sich jetzt eine Plane nehmen, mit Hilfe des Nachbarn erstmal notdürftig absichern, dafür kommt die Versicherung auf. Aber Sie müssen es halt tun, damit der Schaden nicht größer wird. Und bevor Sie natürlich die Reparatur in Auftrag geben, eine Firma beauftragen, ist es natürlich wichtig, dass Sie sich das Go vom Versicherer holen. Also Reparaturen immer nur in Absprache mit dem Versicherer vornehmen.
Das nächste ist: Halten Sie insbesondere bei Einbrüchen die Inventarliste bereit. Ja, das ist die Belegführung des Vereins wichtig. Man guckt natürlich die Gegenstände, die gestohlen worden sind. Sie sollten natürlich nachweisen können, dass die Gegenstände zum Verein gehörten. Ja, und da macht es eben immer Sinn, wenn Sie eine Inventarisierungsliste haben, dass Sie diese dem Versicherer und auch der Polizei vorlegen können, um beweisen zu können, das, was hier gestohlen wurde, gehört dem Verein.
Abschließend noch: Ja, was tun, wenn die Versicherung nicht leistet? Ja, also nicht alles kann man versichern, und nicht immer ist alles versichert. Aber auch hier: Melden Sie sich zeitnah dem Versicherer gegenüber zurück. Achten Sie auf Widerspruchsfristen. Wenn Ihnen etwas unklar ist, gehen Sie in Widerspruch. Ja, es besteht auch die Möglichkeit, außerhalb Ihres Versicherungsunternehmens den unabhängigen Versicherungsombudsmann einzuschalten. Aber auch hier ist es wichtig, immer zeitnah den abgelehnten Schaden dort anzumelden.
Behalten Sie im Hinterkopf die Rechtsschutzversicherung. Denn wenn Sie eine haben, würde diese im Schadensfall auch gegen die eigene Versicherung leisten. Das heißt, Sie sind im Streit mit der Versicherung, dann muss Ihr Rechtsschutzversicherer selbst auch dafür aufkommen, um gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe gegen die Versicherung vorzugehen. Und wenn überhaupt nicht klar ist, wer jetzt leisten könnte, ist als letzter Notnagel eben immer die Landesehrenamtsversicherung Ihres Bundeslandes mit ins Boot zu holen. Ja, ich sagte zum Thema Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung: Wenn alle Stricke reißen, aber auch nur dann, besteht unter Umständen – das wird dann geprüft – die Möglichkeit über die Landesehrenamtsversicherung eine Entschädigung zu erhalten. Aber das wirklich als Notnagel, wenn nichts anderes greift.