Was ist für ein erfolgreiches Bußgeldfundraising entscheidend?
Bußgeldfundraising ist eine Möglichkeit, Projekte anteilig zu finanzieren: so genannte Bußgeldfonds werden auf Städte-, Landkreis- oder Länderebene verwaltet und stellen damit ein interessantes Instrument der Mittelbeschaffung für gemeinnützige Organisationen dar. Die Registrierung und Bewerbung um Bußgeldfondsförderung ist i.d.R. niedrigschwellig. Dabei ist es ratsam überzeugend aufzuzeigen, wie die Gelder zweckgebunden eingesetzt werden würden – das erhöht die Chancen auf eine Förderung.
So kannst du Bußgeldfundraising für Vereinsprojekte nutzen:
Die folgenden zehn Tipps begleiten dich von der Suche nach dem jeweiligen Bußgeldfonds in der eigenen Stadt, ländlichen Region oder Bundesland, bis zur Registrierung und Beantragung der Gelder. Probiere es einfach mal aus. Bußgeldfundraising ist eine interessante Ergänzung zur vielfältigen Fördermittelakquise deiner gemeinnützigen Organisation. Wenn man erstmal registriert ist, kann man sich regelmäßig dafür neu bewerben und ganz nebenbei zusätzliche Fördermittel für die eigenen Projekte erhalten.
Wir wünschen dir ganz viel Erfolg bei der Beantragung!
- 1 - DER BUßGELDFONDS: Was steckt dahinter?
Wenn man zu schnell fährt, falsch parkt oder mit Handy am Steuer erwischt wird, erhält man in Deutschland ein Bußgeld. Durch die Verwarnungs- und Bußgelder fließt jährlich Geld im mehrstelligen Millionenbereich in die Kassen der Kommunen und die entscheiden selbst, wie sie die Einnahmen einsetzen.
In der bundesweit gültigen Strafprozessordnung ist die Möglichkeit vorgesehen, dass im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren eine Bußgeldzahlung zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung erfolgen kann.
💡 Was bedeutet das konkret?Ein je nach Kommune, Landkreis oder Bundesland eigens festgelegter Teil wird folglich für gemeinnützige Zwecke verwendet – z.B. für die Bereiche Umwelt, Soziales oder Bildung – in so genannten Bußgeldfonds, die wiederum auf Städte-, Landkreis- oder Länderebene verwaltet werden und damit ein interessantes Instrument der Mittelbeschaffung für gemeinnützige Organisationen darstellen.
Für gemeinnützige Organisationen können Zuweisungen eine effektive Fundraising-Methode sein, wenn Strafrichter:innen und Staatsanwält:innen dich und dein Projekt kennen. Das sogenannte „Bußgeldmarketing“ hat sich inzwischen zu einem eigenen Beratungsfeld entwickelt, in dem Expert*innen und Autor*innen mit Insidertipps Erfolg versprechen. Doch auch ohne externe Hilfe lässt sich das selbst umsetzen.
Wir erklären euch wie! Wir erzählen euch zunächst einmal im nächsten Schritt, auf welchen Ebenen Bußgeldfonds verwaltet werden und wie ihr euch dort mit einem Förderantrag bewerben könnt.
- 2 - DIE SUCHE: Wie finde ich den für mich zuständigen Bußgeldfonds?
Bußgeldfonds werden auf unterschiedlichen Ebenen verwaltet:
- auf Städte-,
- Landkreis-
- oder Länderebene.
An vielen Gerichten existieren offizielle Verzeichnisse gemeinnütziger Projekte, die für die Zuweisung von Geldauflagen infrage kommen. Oft werden diese Listen zentral für den jeweiligen Gerichtsbezirk verwaltet, etwa bei Landes- oder Oberlandesgerichten. Obwohl die Listen für Richter*innen nicht verbindlich sind, lohnt es sich für Non-Profit-Organisationen, dort eingetragen zu sein.
Aber wie genau kommst du an die Adressen, wie kannst du ein Anschreiben entwickeln und welche Unterschiede gibt es, ob du dich für einen Verein im ländlichen Raum engagierst oder in einer Großstadt?
Die Eigenrecherche bedarf etwas Fleißarbeit - über Justizportale, Broschüren und Netzwerke kann man fündig werden. Wir haben ein paar Beispiele zusammengestellt, denn die Unterschiede sind groß: zum Teil müssen Anträge für die Aufnahme in dezentralen, regionalen Verzeichnissen persönlich zu Händen eines bestimmten Gerichtes gestellt werden, manche Fonds sind dahingegen auf breiterer Ebene gebündelt organisiert. Zum Teil helfen auch direkte bzw. persönliche Kontakte zu Justizpersonen, um dort direkt nachzufragen. Mit Kontakten sind vor allem Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft, Strafrichter*innen am Oberlandes-, Landes- oder Amtsgericht gemeint.
Zudem kann ein Antrag zum Teil online erfolgen, manchmal aber auch nur auf dem Postweg. Wir versuchen euch mit ein paar Praxisbeispielen etwas Klarheit im Dschungel des Bußgeldfonds-Fundraisings zu geben.
Weiter unten auf der Seite findest du konkrete Beispiele für den ländlichen Raum, für eine Großstadt und Bundesländer.
- 3 - DER WEG ZUM ANTRAG: Wie kann ich mich registrieren?
Es mag auf den ersten Blick aufwendig erscheinen, aber es lohnt sich! Bist du einmal registriert, kannst du regelmäßig Anträge stellen. Die notwendigen Unterlagen sind schnell zusammengesucht und auch die Bewerbung bedarf nicht viel Text. Wenn man erfolgreich im jeweiligen Bußgeldfonds gelistet ist, kann man auf diesem Weg leicht an zusätzliche Fördermittel kommen.
Vor einer Registrierung und auch später vor einem Antrag braucht es eine gewisse Vorbereitung. Wir erklären dir Schritt für Schritt, was zu tun ist und welche erforderlichen Unterlagen nötig sind.
Vor einer konkreten Bewerbung, musst du dich mit deiner gemeinnützigen Organisation zunächst registrieren, so wie du es von anderen Antragsprozessen vielleicht auch schon kennst. Dies kann oft online, meistens auch in Papierform erfolgen.
Sobald du das für dich zuständige Gericht oder Behörde gefunden hast, kann man dort erfragen oder online herausfinden, wie man sich als Empfänger für den Bußgeldfonds registrieren kann. Die empfangende Organisation muss dafür ihre anerkannten gemeinnützigen Zwecke ( § 51 ff. AO) nachweisen.
Die Registrierung ist meistens unkompliziert und niedrigschwellig in wenigen Minuten ausgefüllt.
📝 Die AntragsmaskeDort muss man normalerweise folgende Angaben angeben:
- Angaben zur Einrichtung und zum jeweiligen Ansprechpartner:in (Tipp: Hier empfiehlt sich ein Vorstandsmitglied anzugeben, auf dem Postwege kann diese:r dann auch unterschreiben)
- Art der Einrichtung
- Angaben zur Gemeinnützigkeit
- Bankverbindung
- Verpflichtungserklärung
✅ ChecklisteFür die Registrierung deiner Einrichtung brauchst du darüber hinaus i.d.R. folgende Nachweise zur Gemeinnützigkeit:
Für die Registrierung fallen normalerweise keine Kosten an.- einen gültigen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid beziehungsweise einen vorläufigen Bescheid ( § 60 AO)
- eine aktuelle Vereinssatzung
- einen Vereins- (Handels-)registerauszug beziehungsweise ein Genehmigungsschreiben der Stiftungsaufsicht
- 4 - DIE BEWERBUNG: Was benötige ich dafür?
Sobald du bei der jeweiligen Behörde registriert bist, kannst du einen Antrag auf Zuweisung aus dem jeweiligen Bußgeldfonds stellen. Bei manche Behörden bzw. Ministerien kann man für die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen online Anträge stellen.
✅ ChecklisteExtra-Tipp: Da man eine Online-Maske in der Regel nicht zwischenspeichern kann, ist es ratsam, alle nötigen Informationen vorab vorzubereiten.- Achte auf die Bewerbungsfristen der jeweiligen Webseite. In Hamburg beispielsweise beschließen die Verteilungsgremien jeweils im Frühjahr und im Herbst jeden Jahres über die Verteilung der in den Fonds angesammelten Bußgelder.
- Bei der Bewerbung muss man die Angaben zur Einrichtung und Ansprechpartner wiederholen und meist eine zugewiesene Institutionsnummer und Aktenzeichen angeben, die man zur Hand haben sollte.
- Beschreibung des Vorhabens: Hierfür stehen meistens eine vorgeschriebene Zeichenzahl zur Verfügung, zudem kann man manchmal eine Projektbeschreibung zusätzlich hochladen oder beifügen - zur Projektbeschreibung erklären wir dir im folgenden Tipp noch mehr.
- Darüber hinaus musst du dir vorher die Kostenpunkte überlegen, die du bei dem Antrag auf Bußgeldfondsförderung einreichen möchtest - auch darauf gehen wir im folgenden noch mal ausführlicher ein.
- 5 - DIE ZIELFORMULIERUNG: Eine klare Projektbeschreibung ist der Weg zum Erfolg
Wenn du schon öfters mal einen Antrag auf Fördergelder gestellt hast, dann weißt du, dass es ratsam ist aufzuzeigen, WIE die Gelder zweckgebunden eingesetzt werden würden – das erhöht die Chancen auf eine Förderung. Das bedeutet: vor der Akquise muss zuerst die Projektentwicklung erfolgen. Du musst deine Maßnahmen und Projektziele klar haben, um dies im Antrag überzeugend darlegen zu können.
Im Fall der Bewerbung um Gelder aus dem jeweiligen Bußgeldfonds hast du allerdings nicht viele Seiten Platz, sondern in der Kürze liegt die Würze. Das jeweilige Verteilungsgremium erhält viele Bewerbungen, es sollte somit direkt deutlich werden, WOFÜR du dich engagierst und wozu die Gelder verwendet werden würden. Erstelle ein professionelles Kurzprofil.
💡 Macht eure Vision deutlichWenn die Arbeit meines Vereins oder Projekts z.B. besonders relevant für spezielle Strafsachen wie Gewalt, Sucht oder Betrug ist, sollte man auch dies in der Projektbeschreibung betonen und auf die Relevanz der eigenen gemeinnützigen Arbeit hinweisen.- Warum soll man Euch / Eure Einrichtung unterstützen?
- Habt ihr ein klares Vorhaben? → Beschreibt nur, was für die Geber:innen wichtig ist und fasst es kurz
- Bin ich mit meinem Projekt regional oder bundesweit tätig?
- Warum ist das Projekt wichtig / interessant / neuartig / bereichernd?
- Wie zeige ich (regional) sichtbar die Wirkung meines Projekts?
- Für wen / wer ist die Zielgruppe?
- Kann das Projekt ohne Spenden von außen nicht umgesetzt werden?
In manchen Online-Masken kann man eine Projektbeschreibung beilegen, dafür kannst du zum Beispiel eine schöne DIN-A4-Seite mit Fotos und den wichtigsten Fakten gestalten. Auch auf dem Postweg kannst du zum Beispiel einen Flyer beilegen. Falls du einen persönlichen Überweisungsträger von deinem Verein hast, kann du auch diesen beifügen, da manche Zuweisende doch noch traditionell agieren.
- 6 - DER KOSTENPLAN: Welche und wieviele Kosten kann ich dort einreichen?
Viele Gerichte oder Behörden veröffentlichen auf der jeweiligen Seite des Bußgeldfonds Berichte vergangener Förderjahre. Es lohnt sich dort reinzuschauen, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wer sich dort beworben hat und welche Budgetrahmen realistisch sind.
Meistens werden Antrage ab 500 Euro bis 10.000 Euro gestellt und bewilligt, höhere Summen sind seltener zu finden.
Bei dem jeweiligen Antrag müssen die einzelnen Kostenposten benannt, kurz beschrieben und mit der Geldsumme einzeln eingetragen werden.
💰 Aber welche Kosten kann man überhaupt bei einem Bußgeldfonds einreichen?Bußgeldfondsförderung zielt oft auf Sachkosten ab. Also überlege dir gerne, ob du z.B. neue Technik, Lebensmittel für eine Veranstaltung oder etwas anderes nützliches für dein Vorhaben benötigst. Oft ist die Mittelvergabe sogar zweckungebunden.
Wichtig und schöner Nebeneffekt: Es sind keine Eigenmittel nötig und es braucht auch keine Spendenquittung.
- 7 - DEN ANTRAG EINREICHEN: Abschicken und Daumen drücken
Egal, ob du den Antrag digital oder in Papierform einreichst, checke vor dem Klick auf den Button oder den Versand, ob du alles hochgeladen bzw. in Briefform beigelegt hast (siehe Checkliste oben).
📆 Wie lange dauert es i.d.R., bis der Antrag bearbeitet wird?Das kommt natürlich auf die jeweilige Behörde bzw. das jeweilige Gericht an. Da die Bußgeldfonds meistens mehrmals im Jahr Mittel vergeben, werden die Bewerbungen oft in wenigen Wochen bis Monaten bearbeitet und dann eine Rückmeldung gegeben.
Hab Geduld! Auch wenn du noch nichts gehört habt, heißt es einfach abwarten. Da die Beantragung bei einer Behörde erfolgt, werden Nachfragen i.d.R. nicht beantwortet, sondern die Antwort erfolgt automatisch, in der Regel per Post.
- 8 - EINE POSITIVE ANTWORT :) Was passiert, wenn ihr eine Bewilligung erhaltet?
Habt ihr eine Bewilligung erhalten? Herzlichen Glückwunsch. Ihr erhaltet Post und die Überweisung erfolgt automatisch auf das angegebene Konto.
📑 VerpflichtungserklärungIn der Verpflichtungserklärung gibst du normalerweise an, dass nach Auszahlung einer Bußgeldzuweisung ein qualifizierter Nachweis über die sachgemäße Verwendung der zugewiesenen Bußgelder eingereicht werden muss. Wie und wann, wird in dem Bewilligungsschreiben mitgeteilt. Dies kann ein jährlicher Rechenschaftsbericht oder Verwendungsnachweis mit entsprechenden Belegen sein. Auch hier solltet ihr sorgfältig sein. Wer dies nicht oder unkorrekt einreicht, riskiert die Streichung aus dem Sammelfonds oder der Bußgeldliste. Tragt euch folglich unbedingt Fristen und Daten ein, habt eure interne Verwaltung und euer Controlling im Auge! Nur wer vertrauensvoll agiert, bleibt in den Listen und wird ggf. erneut ausgewählt.
💻 Online-Marketing für BußgelderZudem könnt ihr gerne auf eurer Webseite veröffentlichen, dass ihr Geldauflagen und Bußgelder erhaltet. Dieses Online-Marketing zeugt von Sichtbarkeit und Professionalität und wird gerne von z.B. Oberlandesgerichten oder den Gerichten bzw. Behörden, die für euch zuständig wären, wahrgenommen. Manche Zuweiser*innen könnten sich auch schon vor einer möglichen Zuweisung von Geldern auf Webseiten über NGOs informieren.
📄 Wie könnte so ein Text aussehen?Beispielsweise: „Gutes tun mit Geldauflagen. Bußgelder sind bei uns in guten Händen. Denn mit unseren Projekten unterstützen wir…“
Zusätzlich könntet ihr daher auf der eigenen Webseite noch die Informationen über die eigene Gemeinnützigkeit und die eigene Listung im jeweiligen Gerichtsbezirk notieren, um die bezirkliche Zugehörigkeit transparent zu machen. Außerdem könnt ihr auf eurer Kontakt-Seite jemanden benennen, der für Spenden- und Geldauflagenverwaltung zuständig ist.
🎉 Über Erfolge berichtenEs ist nicht nur ratsam, allen Verpflichtungen und auch Marketing nachzugehen, sondern haltet die für euch zuständige Bußgeldstelle (Gericht, Staatsanwalt o.ä.) auch gerne über die Erfolge des Projektes auf dem Laufenden. Wer informiert, bleibt der jeweiligen Behörde bzw. Gericht positiv in Erinnerung und hat Chancen, noch mal Bußgelder zu erhalten, siehe Tipp Nr. 9.
Ablehnung des Bescheid?Es hat leider nicht geklappt? Nicht den Kopf hängen lassen! Sondern einfach noch mal probieren - siehe Tipp Nr. 9.
- 9 - NACH DEM ANTRAG IST VOR DEM NÄCHSTEN: Könnt ihr euch erneut bewerben?
In diesem Fall ist nach der Bewerbung vor der Bewerbung :) Die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen ist bei Bußgeldfonds nicht einmalig. Viele gemeinnützige Organisationen bewerben sich regelmäßig und bekommen auch regelmäßig Zuwendungen.
Ob ihr als Organisation regelmäßig Fördergelder aus Bußgeldfonds erhalten werdet, ist natürlich nicht garantiert. Da immer mehr gemeinnützige Einrichtungen diese Möglichkeit der Fördermittelakquise für sich entdecken, wird die Anzahl der Bewerbungen größer und folglich die Stücke am Kuchen kleiner.
Folglich ist Bußgeldfundraising leider nicht planbar, kann sich aber rechnen. Da die Registrierung und Bewerbung i.d.R. unkompliziert ist, lohnt sich dieser kleine bürokratische Aufwand und wir ermutigen dich, es einfach zu probieren und dran zu bleiben.
Lass dich auf Bußgeld-Listen von Gerichten bzw. Behörden setzen und denke daran, die Wirkung und Ziele deine Projekts überzeugend rüber zu bringen, dann bist du der Chance ein Stück näher, eine Bußgeldfondsförderung zu erhalten.
- 10 - DER LETZTE WICHTIGE TIPP ZUM SCHLUSSWichtig zu beachten
In manchen Behörden bzw. Gerichten wird man nicht auf Dauer in den Bußgeldfondslisten aufgeführt, sondern muss nach einer bestimmten Zeit (in Hamburg zum Beispiel nach 2 Jahren) die Registrierung aktualisieren. Dies hängt auch damit zusammen, dass man ja als gemeinnützige Organisation regelmäßig einen erneuerten Freistellungsbescheid erhält. Also mach dir am besten eine Erinnerung in den Kalender, damit du die Registrierung erneuern kannst und auch, wenn du dich regelmäßig für deine gemeinnützige Organisation auf den für dich zuständigen Bußgeldfonds bewerben möchtest.
Wir wünschen dir viel Erfolg und hoffen, du bist jetzt startklar, um dich über den für dich zuständigen Bußgeldfonds gezielt zu informieren und gleich mit der Registrierung loszulegen :)
- Hier haben wir euch Informationen zu Bußgeldlisten bzw. Bußgeldfonds je nach Bundesland zusammengestellt:
- Baden-Württemberg
https://justizportal.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Bussgeldliste - Bayern
Die Oberlandesgerichte in Bayern (OLG München, OLG Nürnberg und OLG Bamberg) führen jeweils eigene, überregionale Listen von gemeinnützigen Einrichtungen - Berlin (Stadtstaat)
https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/das-gericht/sammelfonds-fuer-geldauflagen/ - Brandenburg
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/oberlandesgericht/service-olg/empfaenger-von-geldauflagen/ - Bremen (Stadtstaat)
https://www.generalstaatsanwaltschaft.bremen.de/service/geldauflagen-zugunsten-gemeinnuetziger-einrichtungen-13574 - Hamburg (Stadtstaat)
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/services/bussgeldfonds-215508 - Hessen
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/themen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/liste-der-gemeinnuetzigen-einrichtungen-als-empfaenger-von-geldauflagen - Mecklenburg-Vorpommern
https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/oberlandesgericht-rostock/informationen/Zuwendungsliste-Geldbetr%C3%A4ge/ - Niedersachsen
https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/service/verzeichnis_der_gemeinnutzigen_einrichtungen/verzeichnis-gemeinnutziger-einrichtungen-80000.html - Nordrhein-Westfalen
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Gem_Einrichtungen/index.php - Rheinland-Pfalz
Die Anträge und Listen werden über die jeweiligen Oberlandesgerichts- und Generalstaatsanwaltsbezirke geregelt. - Saarland
https://geldauflagen-spenden.de/gerichte/OLG-Saarbruecken-SL - Sachsen
https://geldauflagen-spenden.de/gerichte/OLG-Dresden-SN - Sachsen-Anhalt
https://ag-md.sachsen-anhalt.de/service/zuweisung-von-geldauflagen-an-vereinen - Schleswig-Holstein
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OLG/BesucherService/Bussgeldliste/Infotext - Thüringen
https://gerichte.thueringen.de/infothek/gemeinnuetzige-vereine
- Baden-Württemberg