Ja, mein Name ist Falko Domris. Wie gesagt, ich arbeite in der Abteilung Service der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, kümmere mich unter anderem um die Versicherungsthemen der Engagierten. Das heißt, Sie haben auch die Möglichkeit, nach dem Vortrag sehr gerne, wenn es um individuelle Fragen geht, einen Termin mit mir zu vereinbaren, dass wir individuell schauen.
Bei den letzten drei Vorträgen haben wir uns mit den Bereichen Haftung beschäftigt, wo es um die Haftpflichtversicherung ging. Wir haben geschaut: Wie kriegt man die Personen versichert? Den Bereich Personenversicherung besprochen, die Unfallversicherung. Und heute wollen wir uns eben der Gebäude- und Inventarversicherung widmen. Das heißt, wir schauen uns an: Welche Werte gibt es bei Ihnen im Verein, und was ist zu versichern?
Wir werden schauen: Was sind die versicherten Sachen im Verein, was ist da überhaupt zu versichern? Dann geht es um die Abgrenzung der Gebäude- und Inventarversicherung. Das ist auch immer ein ganz wichtiges Thema, um zu wissen: Wie muss ich was versichern? Wir gehen auf die versicherten Gefahren ein: Wogegen kann ich mich versichern, gegen welche Gefahren? Dann erkläre ich euch die Entschädigungsarten und die Bestimmung der richtigen Versicherungssumme. Auch das ist ein recht komplexes Thema. Es geht um die Obliegenheiten und Meldepflichten im Schadensfall insbesondere, ja, und auch um das Verhalten im Schadensfall. Also ich werde euch Tipps an die Hand geben: Was ist zu tun, wenn denn der Schadenfall eintritt?
Zunächst einmal der Versicherungsbedarf. Das ist natürlich eine Sache, womit man sich nicht alltäglich beschäftigt. Und ja, der eine oder andere Verein hat eine Inhaltsversicherung, eine sogenannte Inventarversicherung, wo wir Gegenstände versichern, die dem Verein gehören. Bei anderen kommt dann noch das Gebäude dazu, was entweder gemietet ist oder auch im Eigentum des Vereins sich befindet. Und hier möchte ich heute erstmal mit euch durchgehen, um mehr Verständnis zu bekommen: Was ist denn alles Inventar? Welche Werte sind über die Jahre im Verein zusammengekommen, die man zu versichern hat?
Hier in der Grafik sehen wir schon einiges. Also unter Umständen Werkzeuge, ihr Mobil, ihre Technik, Sportgeräte, ja, aber auch Waren und Vorräte, die Sie bei sich im Lager haben, Hilfsmittel wie den Rasenmäher, Fahrräder. All das sind natürlich Dinge, die dem Verein gehören können und wo über die Jahre einiges zusammenkommt.
In der nächsten Folie, ja, ich habe es extra aufgeführt: besondere Gegenstände, an die man gar nicht denkt. Nicht jeder Verein hat Gegenstände, die allgemeingültig sind. Also es gibt natürlich spezielle Fälle, wie Musikinstrumente als Beispiel, was natürlich einen deutlichen Wert darstellt im Verein, neben dem gewöhnlichen Inventar wie dem Mobiliar, worauf man achten muss und was gegebenenfalls dann zu versichern wäre.
Ich habe es gesagt: Meist befindet sich euer Inhalt in einem Vereinsraum, in dem Vereinsgebäude, im Clubraum, im Clubhaus. Es kommt natürlich hier drauf an: Ist der Raum gemietet oder gehört Ihnen gar das Vereinshaus? Je nachdem ist auch dieses dann abzusichern.
Aber auch hier gibt es Besonderheiten, wie z. B. die Frage der Einbauküche. Gehört die Einbauküche nun zum Vereinshaus, und ist diese über die Gebäudeversicherung zu versichern, oder ist die Einbauküche von Ihnen eingebracht worden, auch als Mieter? Dann tragen Sie gegebenenfalls die Gefahr, ja, es gehört Ihnen die Küche. Dann müssen Sie die auch dementsprechend versichern und nicht der Gebäudeeigentümer.
Ähnlich ist es mit geliehenen Dingen. Oft in Vereinscafés oder in Vereinshäusern zum Beispiel der Bartresen. Oftmals werden solche Dinge gar von dem Lieferanten, also das hat man in der Gastronomie oft, gestellt, ja: Zapfanlagen, z. B. teure Kühlschränke, ja, Kühltruhen, die dann der Hersteller Ihnen bringt, was Sie benutzen, Ihnen aber gar nicht gehört. Und auch hier stellt sich die Frage: Muss ich das fremde Eigentum mitversichern, auch wenn es mir nicht gehört, oder ist es, weil es fest im Gebäude eingebaut ist, der Tresen nicht doch Gebäudebestandteil?
Oder auch sanitäre Einrichtungen, die Sie auf eigene Kosten im Vereinshaus erneuern. Auch wenn Sie einen Vermieter haben, der gegebenenfalls das Gebäude versichert hat, ist immer die Frage: Haben Sie etwas eingebracht, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, wo zu entscheiden ist, ist es nun Gebäudeversicherung oder gehört es zur Inventarversicherung?
Solaranlagen, auch das ist heute vielfach üblich, auf den Vereinshäusern eine Solaranlage zu installieren. Auch hier werde ich Ihnen erklären, wie Sie die am besten versichern.
Und dann kommen natürlich spezielle Dinge dazu bei einigen Vereinen. Also auch im Außenbereich hat man gegebenenfalls Dinge, die dem Verein gehören: Boote, die zu versichern sind, z. B. im Wassersportverein, oder auch nicht zuletzt Tiere auf einem Reiterhof. Auch Tiere zählen zu den Sachgütern, zu Ihrem Besitz, so sage ich es mal, den es zu versichern gilt.
Also Sie sehen, die Folie hat sich gefüllt. Da kommt einiges zusammen, auch wenn man denkt, man hat vielleicht gar nicht so viel. Aber es ist doch einiges, auf das man achten muss. Und stellen Sie sich vor, diese Dinge wären alle nicht mehr da von heute auf morgen. Dann stellt sich eben die Frage, inwieweit der Geschäftsbetrieb oder der Vereinsbetrieb weiter aufrecht zu halten ist.
Ja, und hier kommen wir eben zu den Absicherungsmöglichkeiten, die Sie dort haben. Also, ich habe es erläutert: Es gibt zum einen die Gebäudeversicherung, die eben für die Schäden an dem Verein selbst aufkommt. Und zum Gebäude gehören eben alle Dinge, die am Gebäude fest verankert sind. Dann gibt es die Inhaltsversicherung, oder wir sagen auch Inventarversicherung, die für die Schäden an dem beweglichen Inventar aufkommt, fürs Mobiliar. Gegebenenfalls ist daran gebunden auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Ertragsausfallversicherung, worauf ich nachher noch eingehen werde. Eine Tierversicherung, die Sie benötigen, um z. B. Pferde, Ponys zu versichern. Dann, ganz wichtig heute, die Elektronikversicherung, nicht nur für die Photovoltaikanlagen, sondern gegebenenfalls eben auch für spezielle Geräte, teures Equipment, welches Sie im Vereinshaus untergebracht haben. Und nicht zuletzt Spezialpolicen wie die Musikinstrumenteversicherung, die Bootsversicherung, eine Maschinenkasko oder nicht zuletzt, das kennen Sie aus dem privaten Bereich unter Umständen, gar eine Handyversicherung.
Hier habe ich Ihnen mal versucht zu erläutern, die Abgrenzung zwischen der Gebäude- und der Inventarversicherung. Das ist nicht immer einfach, so wie ich schon bei dem Beispiel gebracht habe: das Einbringen von sanitären Einrichtungen oder eben auch einer Einbauküche. Aber grundsätzlich kann man sagen, dass über die Wohngebäudeversicherung alle Bauteile und Gebäudebestandteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie die Wände, das Dach, die Türen, Fenster, Treppen, Fußbodenbeläge, Einbauküchen, Tapeten, Balkone, Sanitäreinrichtung (WCs, Duschen, Badewannen), Boiler und elektrische Anlagen wie die Sicherungskästen, Lichtschalter, die Heiztherme, Wärmepumpen, sowie feste Grundstücksbestandteile im Außenbereich wie Zäune, Gartentore, Terrassen, Carports, Postkästen – all diese Dinge gehören zu dem Objekt, zu dem Gebäude, und sind damit zumeist über die Wohngebäudeversicherung bzw. über die Vereinshausversicherung abzusichern.
Das Inventar dagegen, das sind Ihre beweglichen Gegenstände, die Sie gegebenenfalls mitnehmen würden, wenn Sie das Vereinsheim verlassen und in ein anderes Objekt ziehen. Das sind die Möbel, Werkzeuge, Spielsachen, Bücher, Büroeinrichtung, die Hardware, Geschirr, verderbliche Waren, auch die Lebensmittel zählen zu Ihrem Inventar, Elektrogeräte, Kleidung, Trikots, Wertgegenstände nicht zuletzt und auch Bargeld, wenn Sie z. B. in einem Vereinscafé eine Kasse haben. Das ist erstmal grundlegend die Abgrenzung zwischen den beiden Versicherungsarten.
Die Wohngebäudeversicherung – im speziellen Fall auch Vereinshausversicherung genannt – rangiert aber oftmals als Rubrik unter den Wohngebäudeversicherungen. Und die zweite Sparte ist die Inventarversicherung, wie bei Ihnen zu Hause vergleichbar die Hausratversicherung.
So, nun kommen wir zu den versicherten Gefahren. Was kann mit Ihrem, ich sag mal, Besitz passieren? Das sind eben die Gefahren, an die Sie denken müssen und die Sie versichern sollten: ganz klar die typische Gefahr Feuer, ja, der Brand, Blitzschlag, Überspannungsschäden, Explosionsschäden, Einbrüche, Diebstahl, Vandalismus sind Gefahren, an die Sie denken müssen; Leitungswasserschäden, ja, der Rohrbruch kann erheblichen Schaden an Ihrer Einrichtung verursachen; Sturm- und Hagelschäden; Glasbruchschäden – hier gibt es speziell die Glasbruchversicherung, da denke ich an große Schaufenster, z. B. – und auch nicht zu unterschätzen die Hochwasserversicherung, Erdrutsche, Lawinen, je nachdem, in welcher Lage sich Ihr Vereinshaus befindet. Da müssen Sie gegebenenfalls eine Elementarschadenversicherung absichern.
Und auch hier mein Hinweis: Die Gefahren können zumeist auch einzeln abgeschlossen werden und miteinander kombiniert werden. Also z. B., wenn Ihr Vereinshaus keinen Wasseranschluss hat, nur Strom, und Sie sich dort treffen, insbesondere in den Sommermonaten, oder anders heizen, Kamin, dann brauchen Sie natürlich nicht zwingend eine Leitungswasserversicherung. Die wäre hier nicht nötig, sodass Sie sich dann nur für die Gefahr Feuer und Sturm und Hagel entscheiden. Also auch diese Kombinationen sind möglich.
Die klassischen Schadensbeispiele aus der Praxis – mit vielem hatte ich zu tun. Ich habe 20 Jahre lang in der Versicherungsbranche gearbeitet, hatte ein eigenes Versicherungsbüro. Und Sie können sich vorstellen, das sind natürlich Schäden, die täglich irgendwo in Deutschland passieren: brennende Vereinshäuser, egal ob durch Brandstiftung oder durch ein technisches Versagen, durch einen Kabelbrand. Das sind Schäden, die natürlich sehr ins Geld gehen. Oder der Blitz schlägt ein oder die Überspannung, und Ihre Rechner sind zerstört, die Technik ist beschädigt. Der Einbruch und damit verbunden der Diebstahl von z. B. Sportgeräten, Werkzeugen, Ihren Computern – das ist eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Das Hochwasser zerstört das Vereinsheim. Wir hatten das vor zwei Jahren im Ahrtal ganz extrem, wo viele Vereinsheime dem Hochwasser zum Opfer gefallen sind. Aber eben auch der Vandalismus, wo Unbekannte Ihnen das Schaufenster einwerfen. Oder einfach der Sturm, der Ihnen das Dach vom Vereinsheim abdeckt. Also das sind Schäden, die natürlich passieren, wogegen Sie versichert sein sollten, weil diese Schäden insbesondere sehr ins Geld gehen.
Kommen wir nun zur Gebäudeversicherung. Die Faktoren für die Ermittlung der passenden Versicherungssumme: Dies ist ein Thema – also ich kann Ihnen ein paar Tipps an die Hand geben, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Gebäudeversicherung abschließen, oder eben auch, wenn Sie schon eine Gebäudeversicherung haben, die lange nicht überprüft wurde. Da gibt es gewisse Faktoren. Also, ich empfehle grundsätzlich, regelmäßig einen Blick auf die Verträge zu werfen, zu schauen: Wie ist mein Vereinsheim überhaupt versichert? Wenn es hier zu einem Schadenfall kommt, ist das Vereinsheim passend versichert? Haben Sie die passende Versicherungssumme gewählt? Weil es ansonsten im Schadensfall hier zu erheblichen Verlusten kommen kann, weil Ihnen z. B. der Versicherer die Leistung kürzt.
Für die Ermittlung der passenden Versicherungssumme spielt natürlich eine Rolle die Art der Bauausführung und die Ausstattung des Gebäudes. Es gibt massive Gebäude, es gibt Gebäude, die sind aus Holz gebaut. Das spielt natürlich eine Rolle bei der – die Versicherungsbranche sagt – bei der Risikoermittlung. Natürlich spielt das Alter und die Größe des Objekts eine Rolle. Wie viele Etagen haben Sie? Wie viel Nutzfläche geben die Gebäudeflächen her? Welche Lage hat das Objekt? Ist es dicht an einem Fluss gebaut? Da spielt die Postleitzahl sehr oft eine Rolle. Dann geht es natürlich auch um die Anzahl der mitversicherten Nebengebäude oder weiterer Grundstücksbestandteile, die Sie individuell mitversichern müssen, weil sie noch nicht im Grundvertrag enthalten sind.
Dann spielt eine wesentliche Rolle der sogenannte Baupreisindex. Das haben Sie bestimmt schon in Versicherungspolicen gelesen und vom sogenannten Wert 1914 gehört. Dazu kurz zur Erklärung: Das ist ein Wert, den die Versicherungsbranche festgelegt hat. Man rechnet tatsächlich auf das Jahr 1914 Gebäude zurück, weil bis dahin der Baupreis in Deutschland so stabil war, dass man, egal in welcher Region, ungefähr den Wert eines Gebäudes in Goldmark umrechnen konnte. Und dann ging es von Jahr zu Jahr mit den Baupreisen aufwärts, sodass man jedes Jahr einen sogenannten Baupreisindex ermittelt und den Grundwert von 1914 in Anpassung bringt. Und dann ergibt sich Ihre Versicherungssumme zunächst in Mark 1914. Das lesen Sie oft, also z. B. 15.000 Mark 1914. Die werden dann umgerechnet anhand des Baupreisindex, und dann ergibt sich die eigentliche Versicherungssumme, die Sie selten bei Gebäudeversicherungen finden.
Hier habe ich mein Rechenbeispiel aus dem Jahr 23: aktuell die Umrechnung eines Gebäudes mit dem aktuellen Baupreisindex. Worauf ich aber hinaus möchte: Ich möchte Sie an dieser Stelle nicht zu Versicherungskaufleuten ausbilden. Das ist Sache der Profis. Und hier möchte ich Sie sensibilisieren, dass Sie die Wertermittlung eines Gebäudes bitte nicht unterschätzen. Lassen Sie sich dabei helfen, ziehen Sie hier den Rat von einem wirklich ausgebildeten Versicherungsfachmann. Versuchen Sie nicht, selbst den Wert Ihres Gebäudes zu bestimmen, weil die Geschichte ist recht komplex. Die Versicherer haben dafür Programme, Meldebögen, Fragebögen, um diesen Wert zu ermitteln, sodass Sie letztendlich dann im Schadensfall nicht unterversichert sind.
Auch hier mal – das haben Sie vielleicht auch schon gesehen in der Gebäudeversicherung – es geht um die Entschädigungsarten. Also Gebäudeversicherung ist nicht gleich Gebäudeversicherung. Es gibt hier vier grundlegende Versicherungsarten, nach denen Sie dann im Schadensfall, nachdem die Versicherungssumme ermittelt wurde, entschädigt werden.
Das Optimale nehme ich gleich vorweg: Das ist der sogenannte gleitende Neuwert nach dem Wertesystem 1914, wie eben besprochen. Hier variiert die Versicherungssumme unter Umständen automatisch von Jahr zu Jahr, und damit wird garantiert, dass das Gebäude immer so ersetzt wird, wie es vor dem Schadensfall bestand. Also selbst wenn die Baukosten und die Wiederherstellungskosten sich verändert haben und gestiegen sind, dann passt sich Ihre Versicherungssumme an. Und das ist hier der beste Fall, weil dort können Sie am wenigsten in dem Sinne verkehrt machen, oder vielmehr: Sie können nicht unterversichert sein.
Eine andere, etwas abgestufte Form ist der Neuwert. Auch das sieht man öfter bei Gebäuden. Hier wird einfach ein Versicherungswert zugrunde gelegt, anhand des aktuellen ortsüblichen Baupreises. Das kann man machen bei vielleicht einfachen Gebäuden. Aber da ist es eben so: Die Versicherungssumme ist immer konstant. Also die passt sich nicht automatisch den Gegebenheiten der Baupreisentwicklung an, sondern hier müssen Sie wirklich ein Auge drauf haben und schauen, dass der Versicherungswert eben immer passt. Der Vorteil gegenüber dem gleitenden Neuwert ist: Sie haben konstante Versicherungssummen und damit auch konstantere Prämien. Das muss man wissen, aber sicherer sind Sie immer mit dem gleitenden Neuwert.
Eine andere Versicherungsform ist der Zeitwert. Und wie der Name schon sagt, hier werden Sie gemäß dem Zeitwert versichert. Das heißt: Im Schadenfall guckt man nach dem Alter und der Abnutzung und bringt dies dann bei der Entschädigungsleistung in Abzug. Das heißt eben auch, dass der Versicherungswert stetig sinkt. Das macht man in der Praxis oftmals bei Nebengebäuden, die nicht ganz so wertvoll sind, wo man auch sagt: Okay, wenn es zum Schaden kommt, hier kann ich mit Abstrichen leben. Hier machen wir vielleicht nur kleinere Reparaturen, hier bringen wir uns selbst mit ein; aus dem zweistöckigen Haus machen wir ein einstöckiges. Da kann man den Zeitwert zur Anwendung bringen.
Und ich sage es auch: Natürlich kommt es auf das Gebäude an, in welchem Zustand es sich befindet. Wenn es wirklich ein älteres Gebäude ist, wo lange Zeit nichts gemacht wurde, dann ist es oftmals so, dass der Versicherer Ihnen auch gar keine andere Möglichkeit mehr gibt, als den Zeitwert zu versichern. Und erst wenn Sie dann wieder saniert haben, was gemacht haben, dann ist es so, dass die Versicherung auch den vollen Wert wieder ansetzt, den Neuwert; dass Sie dann umstellen den Vertrag.
Und ganz zuletzt, auch das möchte ich erwähnen, gibt es den Gemeinen Wert zu versichern. Da denke ich an die Abbruchkostenversicherung. Hier ist es so: Wenn Sie auf dem Vereinsgelände Gebäude haben, die faktisch abgeschrieben sind, die Sie wirklich nur noch als Gerätehaus nutzen, als alte Garage, die dort schon immer steht, auf die Sie aber verzichten können, wenn der Sturm das Gebäude umwirft, dann kann man zumindest aber die sogenannten Abbruchkosten versichern. Das heißt, hier entschädigt der Versicherer dann zumindest die Entsorgung, das Abtragen des Gebäudes, sodass hier keine Kosten entstehen. Dann ist das Gebäude weg, es wird nicht mehr aufgebaut, aber Ihnen ist insofern geholfen, dass Sie die Entsorgungskosten und die Abbruchkosten des Rests von dem Gebäude nicht selbst tragen müssen.
Als nächstes kommen die werterhöhenden Sonderausgaben oder auch Sonderausstattung vielmehr. Also es ist natürlich so, wie ich beschrieben habe: Die Gebäudeversicherung ermittelt sich anhand der Art des Gebäudes, der Größe des Gebäudes. Aber es gibt natürlich ganz viele individuelle Dinge, die Sie selbst in ein Gebäude als Verein mit einbringen und die dann gesondert zu werten sind dem Gebäudeversicherer gegenüber, weil dadurch sich der Wert des Gebäudes natürlich erhöht. Das sind Dinge, Einrichtungen, die Sie geschaffen haben, die Sie unter Umständen auch nicht mehr zwingend ausbauen, sondern die mit dem Gebäude eins werden.
Photovoltaikanlagen können das sein – da gehe ich aber noch mal gesondert drauf ein – aber eben auch Kegelbahn, Bowlingbahn, elektronische Schießanlagen, die ins Vereinsheim gebaut werden, Zapfanlagen und Bartresen, auch das hatten wir eingangs schon. Die können unter Umständen Gebäudebestandteil werden und müssen dementsprechend über die Gebäudeversicherung mitversichert werden, weil diese Dinge eben fest mit dem Gebäude verbunden sind, so wie Ihre Badewanne, wie die Duschen, wie WCs. Pavillons im Außenbereich, feststehende Pavillons, Gewächshäuser – das sind besondere Dinge, die eben nicht zu jedem Gebäude gehören, und die müssen Sie separat angeben, damit sie in der Gebäudeversicherung mit berücksichtigt werden. Wärmepumpen im Außenbereich, Vordächer, die Sie extra installieren, oder Terrassen, die Sie zusätzlich überdachen, die Sie anbauen; elektrische Tore, die Sie einbauen, oder teure Zäune, Einfriedungen, die Sie um das Objekt ziehen, oder nicht zuletzt auch Tiergehege, Vogelvolieren, Hundezwinger – all das sind feste Bestandteile, die mit dem Grundstück oder dem Gebäude verbunden werden. Und damit sind diese Dinge natürlich werterhöhend. Es sind Sonderausstattungen, die nicht jedes Gebäude hat, die aber dementsprechend anzugeben sind, damit sie mitversichert sind.
Kommen wir zu den Photovoltaikanlagen. Also hier sage ich: Hier ist natürlich die Besonderheit – das ist eine erhebliche Anschaffung, die Sie dort tätigen. Und hier gibt es eben die Möglichkeit, eine spezielle Versicherung abzuschließen. Das ist nicht zwingend über die Gebäudeversicherung zu machen, sondern hier empfehle ich Ihnen auch, einen zusätzlichen Vertrag zu machen: die sogenannte Photovoltaikversicherung abzuschließen. Das ist eine Spezialversicherung genau für diese Anlage. Es ist eine Allgefahren-Deckung, also dort sind über die Schäden der Gebäudeversicherung hinaus, wie Feuer, Sturm und Hagel, eben auch Kurzschlüsse versichert und eben auch Bedienungsfehler, Sabotage. Wir sagen in der Versicherungsbranche: Das ist eine All-Risk-Police. Also alle Risiken sind versichert, sogar der Ertragsausfall im Schadenfall. Sprich: Sie bekommen die entgangene Einspeisevergütung ersetzt, wenn es zu einem Ausfall der Anlage kommt.
Alternativ kann man es als Gebäudebestandteil versichern, aber dann haben Sie eben auch nur die üblichen Gefahren versichert, wie Feuer und Sturm. Dagegen ist die Anlage versichert, eben aber nicht Bedienungsfehler oder eben die Einspeisevergütung. In jedem Falle aber müssen Sie den Gebäudeversicherer informieren, dass eine Photovoltaikanlage vorhanden ist, weil diese eben auch gefahrerhöhend sich auswirkt – Thema Brandgefahr. Also angeben müssen Sie es immer, dass so eine Anlage vorhanden ist.
„Das hält noch.“ – Das ist der Titel des Webinars. Das denkt man oft. Hier denke ich an die Sicherheitsvorschriften in der Gebäudeversicherung. Also Sie haben auch gewisse Obliegenheiten und müssen dafür sorgen, dass der Versicherungsschutz nicht erlischt. Dazu gehören z. B., die wasserführenden Anlagen, Schlösser und Dächer regelmäßig zu kontrollieren und diese in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Also regelmäßige Wartungen sind hier erforderlich. Kleinere Mängel, Schäden, die müssen unverzüglich beseitigt werden, damit der Versicherer im Schadensfall sich nicht von der Leistung freisprechen kann.
Wasserführende Anlagen und Einrichtungen in nicht genutzten oder nicht beheizten Gebäuden müssen insbesondere im Winter abgesperrt werden, entleert werden, damit die Leitung nicht platzt. Da könnte der Versicherer Ihnen sonst eine Mitschuld anlasten. Insbesondere nicht ständig genutzte Objekte, wo man nicht regelmäßig ist, nicht täglich: Sie sind verpflichtet, diese Objekte regelmäßig auf Schäden hin zu überprüfen. Denn die Folge der Obliegenheitsverletzung, das sind eben Teilausschlüsse, Teilleistungsfreiheit des Versicherers, im schlimmsten Fall die Vertragskündigung, wodurch es dann schwierig wird, einen Folgevertrag, einen neuen Vertrag abzuschließen. Aber das sind eben die Dinge, die Sie einhalten müssen. Und ja, wenn Sie sehen, die Schlösser sind schon alt oder es sind Stellen am Dach, wo der Sturm Angriffsfläche gewinnt und das Dach abdecken könnte: Da sollten Sie nicht sagen „Das hält noch“. Da sollten Sie aktiv werden und das Gebäude im ordnungsgemäßen Zustand halten.
Hier auch noch die versicherten Nebenkosten: Klar, es sind die Reparaturen des Gebäudes versichert, die Reparatur der eigentlichen Schäden an dem Gebäude selbst, die Handwerkerkosten für die Wiedererrichtung. Es sind aber auch zumeist viele Nebenkosten versichert, die wichtig sind im Schadenfall: Mietausfallkosten – also wenn Sie selbst Eigentümer des Vereinshauses sind und Räumlichkeiten noch weiter vermieten und es hat gebrannt, dann ist klar: Ihr Mieter kann die Räumlichkeiten nicht mehr nutzen, und Sie haben einen Mietausfall. Diese Mietausfallkosten trägt der Gebäudeversicherer. Ersatzunterbringungskosten, Einlagerungskosten – also auch hier, wenn Sie einen größeren Schaden hatten, erstmal Ihr Inventar woanders hinbringen müssen oder Teile des Gebäudes, Gebäudebestandteile, also denn doch den Tresen abbauen müssen, der muss wo eingelagert werden – diese Einlagerungs- und Ersatzunterbringungskosten, was im Übrigen mehr eine Rolle bei der Inventarversicherung spielt als in der Gebäudeversicherung, aber diese Kosten sind wichtig. Gutachterkosten im Schadensfall trägt der Gebäudeversicherer. Schadenminderungskosten – und damit meine ich Kosten, die anfallen, weil Sie, wenn der Schaden eintritt, Maßnahmen einleiten, um den Schaden klein zu halten. Der Sturm hat das Dach abgedeckt, dann ist es legitim, dass Sie erstmal Erstmaßnahmen einleiten, damit nicht noch mehr Regen ins Gebäude gerät. Dass Sie sich vielleicht Planen beschaffen und erstmal notdürftig mit dem Vereinsteam zusammen das Dach des Vereinshauses sichern. Das erstattet Ihnen der Versicherer als sogenannte Schadenminderungskosten. Dann kommen die Entsorgungskosten – das hatte ich angesprochen. Natürlich, wenn Teile nicht mehr zu gebrauchen sind vom Gebäude, müssen diese entsorgt werden. Das ist nicht unerheblich. Ich denke dort an asbestbehaftete Gebäude, die noch asbestgedeckt sind. Da fallen erhebliche Kosten an, wenn der Sturm das Dach abdeckt. Da muss natürlich auch dieses Asbest entsorgt werden. Dann kommen die Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen. Das wäre so ein Fall: Das alte Asbestdach ist kaputt, niemand baut Ihnen mehr ein Dach mit Asbest, weil es gar nicht zulässig ist. Und dann zahlen eben diese Mehrkosten, oder auch, weil sich die DIN-Normen geändert haben, Mehrkosten für dickere Dämmung. Das zahlt dann der Versicherer im Schadensfall.
Kommen wir nun zur Inhaltsversicherung. Inhaltsversicherung oder auch Inventarversicherung. Hier ist es so: Die Ermittlung der passenden Versicherungssumme, da ist es natürlich etwas einfacher wie bei der Gebäudeversicherung. Letztlich müssen Sie zusammenzählen: Was gehört zum Inventar des Vereins? Was ist über die Jahre zusammengekommen? Hier gibt es Wertermittlungsbögen von den Versicherern, die man Ihnen zur Verfügung stellt. Das ist ein Hilfsmittel, wo man nichts vergisst, woran man sich orientieren kann. Sie können Ihre Inventarisierungslisten zu Rate ziehen, um überschlägig zu ermitteln: Wie groß ist das Inventar? Wie ist das zu beziffern?
Auch hier wieder den Hinweis nochmals: die Mitversicherung von fremdem Eigentum, dass man dieses mit in die Ermittlung der Versicherungssumme einpreist – Kommissionsware, geliehene Eistruhen, die man bei Ihnen hingestellt hat, Zapfanlagen, private Sportausrüstung der Mitglieder auch, ja, das ist ja auch fremdes Eigentum. Die Mitglieder lassen ihre Ausrüstung im Vereinsheim und die wird gestohlen. Das können Sie mitversichern, dann müssen Sie es aber auch mit einberechnen in die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung oder Inventarversicherung.
Achten Sie auch hier auf die Neuwertentschädigung. Also: Wenn Sie die Werte ermitteln, haben Sie nicht im Hinterkopf: „Das ist ja schon alt, das ist altes Mobiliar, altes Inventar, das bekomme ich schnell ersetzt.“ Nein: Gehen Sie immer davon aus, Sie müssen es unter Umständen neu beschaffen. Und daher kalkulieren Sie immer so: Welche Mittel bräuchte ich, um die Dinge neu anzuschaffen? Daher zählt eben hier der Neuwert immer eine große Rolle.
Und nicht zuletzt eben die sogenannte Unterversicherungsverzichtsklausel. Auch das gibt es. Achten Sie darauf, dass der Versicherer Ihnen zugesteht, dass er darauf verzichtet, im Schadensfall Abzüge zu machen, weil Sie vermeintlich unterversichert sind. Also diese Unterversicherungsverzichtsklausel, die sollten Sie haben. Und Ihnen hilft der Versicherer z. B. mit dem Wertermittlungsbogen, die richtige Summe zu ermitteln, damit Sie nicht unterversichert sind. Und ja, es gibt dort auch eine Vorsorge. Sie müssen nicht gleich Neuanschaffungen melden, aber spätestens dann, wenn Sie einmal im Jahr vom Versicherer gefragt werden im Zuge eines Meldebogens – da schauen Sie, meist kommt es mit der Beitragsrechnung – da schauen Sie, ob die Versicherungssummen, wie sie einst abgeschlossen wurden, noch passen und zeitgemäß sind.
Achten Sie darauf auf den Versicherungsort. Also: Es gibt eine Innen- und Außenversicherung. Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz bei der Inhaltsversicherung immer nur an dem bestimmten Versicherungsort. Das ist zumeist Ihre Vereinsanschrift, das Vereinsgebäude. Wenn Sie aber eben noch andere Versicherungsorte nutzen, also z. B. einen Raum haben, wo Sie sich treffen, in der Stadtmitte, und außerhalb der Stadt noch ein Vereinsgelände haben mit einem zweiten Vereinsgebäude, achten Sie darauf, dass auch dieser Risikoort mitversichert ist. Oder Lager, Außenlager, Nebenbüros. Das ist natürlich wichtig, dass man den Ort angibt, wo sich hauptsächlich Ihr Inventar befindet. Das ist im Schadensfall wichtig.
Und natürlich die Außenversicherung: Die haben Sie schon automatisch, also wenn Sie natürlich vereinseigene Gegenstände mitführen auf Reisen oder Messen. Achten Sie darauf, dass diese Dinge mitversichert sind, wenn sie aus geschlossenen Räumen gestohlen werden. Fragen Sie auch hier den Versicherer: Ist das mitversichert? Der Diebstahl aus Fahrzeugen, von Werkzeugen z. B., das kann man mitversichern. Also wenn das ein Thema ist, bitten Sie den Versicherer, Ihnen auch dieses Risiko mitzuversichern, gegebenenfalls gegen Aufschlag, wenn es erforderlich ist. Oder auch hier den Verkaufswagen: Genau, also auch das ist – wenn Sie mit Waren, ja, mobiles Café haben – achten Sie darauf, dass die Dinge eben auch mobil in dem Verkaufswagen versichert sind und eben nicht nur an dem Standort, wo Ihr Verein gemeldet ist.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung, Ertragsausfallversicherung – auch die kann bei Vereinen eine Rolle spielen. Z. B., wenn Ihr Vereinscafé, wo Sie auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfolgen, durch einen Wasserschaden, einen Rohrbruch ausfällt, Sie können dort nichts tun, dann können Sie Ihren Ertragsausfall, die entgangenen Gewinne, mitversichern. In der Regel ist das gar bis in Höhe der eigentlichen Versicherungssumme mitversichert, die sogenannte Ertragsausfallversicherung.
Sind wir bei den Tipps für den Versicherungsabschluss. Also hier zusammenfassend: Grundsätzlich den Versicherungsschutz als solchen erhalten Sie in der Regel bei allen größeren Versicherungen. Wer Gebäudeversicherung anbietet, bietet auch die Versicherung für das Vereinsheim an. Aber Sie müssen wissen: Es gibt eben spezielle Versicherer, spezielle Makler, die haben sich auf Vereine spezialisiert. Das kann immer Sinn machen, diese Makler zu kontaktieren, da die doch einen besseren Blick für die Dinge haben, die Sie bewegt, im Vergleich zu, wenn Sie es mit privaten Haushalten zu tun haben, wo es mehr um ihr Privateigentum geht, die Absicherung des Hausrats.
Ich empfehle immer Paketlösungen. Die sind oft günstiger als Einzelverträge. Bündeln Sie die Versicherungen nach Möglichkeit bei einem Ansprechpartner, insbesondere die Gebäude- und Inventarversicherung. Also wenn Sie einen Wasserschaden haben, ist oftmals das Gebäude und das Inventar betroffen. Daher macht es Sinn, im Schadensfall einen Ansprechpartner zu haben, mit dem Sie alles abwickeln können, sodass Sie nicht mit dem Gebäudeversicherer austüfteln müssen: Was gehört jetzt zum Gebäude und was ist Inventar? Im günstigsten Fall haben Sie beide Versicherungen bei einem Versicherer. Dann ist es Ihnen letztlich egal, aus welchem Topf der Schaden abgewickelt wird.
Achten Sie auf den Neuwert und die Zeitwertentschädigung. Das ist das, was ich meinte beim Thema: Wenn Sie die Versicherungssummen bestimmen, denken Sie da dran: nicht an den jetzigen Zeitwert. Sie müssen immer an den Neuwert denken: Was kosten die Dinge, wenn Sie die jetzt aktuell neu kaufen müssen?
Prüfen Sie die Selbstbehalte in Versicherungsverträgen. Man kann die bewusst vereinbaren – also eine Eigenbeteiligung im Schadensfall –, um die Prämien gering zu halten. Bei der Gebäudeversicherung nicht unüblich, wenn Sie sagen: Schäden bis zu 1.000 € – das schafft der Verein. Sie haben handwerklich begabte Engagierte. Solche kleineren Schäden, in Anführungszeichen, dafür kommen Sie selbst auf. Nur die großen Schäden sollen versichert sein. Das können Sie über Selbstbehalte regeln.
Denken Sie an die Sicherungsvorschriften, die einzuhalten sind. Denken Sie gegebenenfalls bitte an Wartezeiten, insbesondere bei der Elementarschadenversicherung. Hier gilt natürlich: Klar, wenn das Haus brennt, dann ist es zu spät. Schließen Sie die Verträge rechtzeitig ab, damit Sie Versicherungsschutz haben. Achten Sie auf Klauseln, Einschlüsse oder auch Ausschlüsse, und fragen Sie den Versicherer. Also das Beste ist immer: Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie.
Im Schadensfall, ja, wenn es denn passiert ist: Ganz wichtig – die schnelle Meldung beim Versicherer. Warten Sie nicht zu lange, melden Sie rechtzeitig. Dokumentieren Sie Schäden, ja, sei es Einbrüche, die ja auch der Polizei zu melden sind. Dokumentieren Sie Schäden, damit Sie der Polizei und dem Versicherer gegenüber aussagekräftig sind. Denken Sie an die Schadenminderungspflichten – das ist das, was ich meinte. Also sowohl vor dem Schadensfall als auch während des Schadensfalls achten Sie darauf, dass der Schaden nicht größer wird. Gegebenenfalls das Dach notdürftig absichern. Reparaturen bitte nur in Abstimmung mit dem Versicherer – nichts in Auftrag geben, bevor Sie sich mit dem Versicherer abgestimmt haben. Und Ihre Belegführung ist wichtig, insbesondere bei Einbrüchen. Halten Sie Ihre Inventarliste bereit. Die Polizei muss ja eine Stehlgutliste erstellen, und auch daran orientiert sich dann die Versicherung, an den Dingen, die Sie dort angegeben haben.
Und wenn die Versicherung wirklich mal nicht leistet, aus welchen Gründen auch immer, achten Sie auch hier darauf: Zögern Sie nicht zu lange, legen Sie rechtzeitig Widersprüche ein gegen die Bescheide. Gegebenenfalls hilft auch Ihre Rechtsschutzversicherung dabei, Streitigkeiten mit dem Versicherer selbst abzuwickeln. Also auch das ist ein Mittel, um hier Ihr Recht durchzusetzen dem Versicherer gegenüber.
Ansonsten gibt es immer noch die Möglichkeit, beim abgelehnten Schadenfall den unabhängigen Versicherungsombudsmann einzuschalten. Diesen Zuständigen finden Sie im Internet. Jede Region hat einen unabhängigen Versicherungsombudsmann. Aber auch hier: Bitte immer zeitnah die Schäden melden, damit man für Sie aktiv werden kann und den Fall mit den Versicherern noch mal aufrühren kann, besprechen kann und im Einzelnen auch nachverhandelt.