Viele, die sich im Verein engagieren, kennen dieses ungute Gefühl: Was, wenn mal etwas schiefläuft? Bin ich dann persönlich haftbar?
Das Thema Haftung muss kein Schreckgespenst sein. Wer die grundlegenden Regeln kennt und ein paar Vorsichtsmaßnahmen trifft, kann mit ruhigem Gewissen Verantwortung übernehmen. Dieser Beitrag fasst für euch die wichtigsten Punkte zusammen.
1. Die Grundlagen der Haftung
Eine Pflichtverletzung bedeutet, dass ein Vorstandsmitglied seine Aufgaben nicht so sorgfältig erfüllt, wie es ein „ordentlicher und gewissenhafter Vorstand“ getan hätte.
Wichtig: Dieser Maßstab ist objektiv. Das heißt, Unwissen schützt nicht. Wer etwas nicht versteht, muss sich informieren oder fachkundigen Rat einholen.
2. Ehrenamtlich heißt: weitgehend geschützt
Die gute Nachricht: Das Gesetz schützt ehrenamtlich Tätige besonders.
Nach § 31a BGB haftet ein Vorstand, der unentgeltlich arbeitet oder höchstens 840 € im Jahr erhält, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Leichte Fehler oder Missverständnisse führen also nicht zur persönlichen Haftung – und der Verein muss im Zweifel beweisen, dass wirklich grobe Fahrlässigkeit vorlag. Das schafft Sicherheit und ermutigt, Verantwortung zu übernehmen.
3. Hauptamtliche haben mehr Verantwortung
Anders sieht es aus, wenn ein Vorstand hauptamtlich beschäftigt ist und eine Vergütung bekommt. Dann gelten die allgemeinen Regeln: Wer schuldhaft eine Pflicht verletzt und dem Verein damit schadet, kann haftbar gemacht werden.
Allerdings lässt sich auch hier durch klare Vereinbarungen im Dienstvertrag oder in der Satzung eine Haftungsbegrenzung vereinbaren – zum Beispiel auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Das sollte aktiv geregelt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
4. Gesamtverantwortung im Vorstand
Ein häufiger Irrtum: „Für den Bereich für den Bereich des Schatzmeisters bin ich nicht zuständig, das betrifft mich nicht.“
So einfach ist es nicht. Der Vorstand trägt Gesamtverantwortung. Jedes Mitglied muss wissen, was in den anderen Bereichen passiert.
Um das Risiko zu verringern, helfen feste Abstimmungsrunden (z. B. monatliche Vorstandssitzungen) und eine klare Ressortaufteilung in einer Geschäftsordnung. Das schafft Transparenz und schützt im Zweifel vor dem Vorwurf, andere nicht überwacht zu haben.
5. Haftung gegenüber Dritten
Manchmal werden auch Außenstehende geschädigt – etwa wenn jemand auf dem Vereinsgelände stürzt, weil nicht gestreut wurde.
In solchen Fällen kann der Verein oder sogar das einzelne Vorstandsmitglied direkt haftbar gemacht werden (z. B. bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten).
Für ehrenamtliche Vorstände gilt dann der sogenannte Freistellungsanspruch: Der Verein muss die Kosten übernehmen, wenn das Verhalten nur leicht fahrlässig war.
6. Haftung vermeiden – aber wie?
Ein paar einfache, aber wirkungsvolle Maßnahmen helfen, das Risiko zu senken:
- Gute Vorbereitung und Dokumentation: Entscheidungen sollten nachvollziehbar begründet sein.
- Regelmäßige Entlastung durch die Mitgliederversammlung einholen – sie schließt viele alte Haftungsfragen aus.
- Zuständigkeiten schriftlich regeln, z. B. in einer Geschäftsordnung.
- Satzung und Gesetze beachten – besonders bei größeren Entscheidungen.
- Versicherungsschutz prüfen: Eine sogenannte D&O-Versicherung kann im Ernstfall helfen, wenn der Vorstand doch einmal haftet.
Fazit
Haftung ist kein Grund, sich vom Ehrenamt abschrecken zu lassen. Das Gesetz schützt euch als Engagierte in vielen Fällen – und wer sich informiert, regelmäßig austauscht und Entscheidungen sauber dokumentiert, ist auf der sicheren Seite.
Mit klaren Strukturen, einer guten Kommunikation und einem bewussten Blick auf rechtliche Vorgaben bleibt euer Engagement wirkungsvoll – und sicher.