Was soll jetzt dieses Zuwendungsempfängerregister? Versprochen ist mehr Transparenz ohne bürokratischen Aufwand. Was ist damit gemeint?
Sinn und Zweck dieses ZER ist es von Anfang an gewesen, einen einheitlichen Überblick zu erhalten über spendenbegünstigte Organisationen, also über Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige, kirchliche Zwecke verfolgen oder sonstige Zwecke, die sie berechtigen, eine Spendenquittung auszustellen, eine sogenannte Zuwendungsbescheinigung, wenn sie Geld von einem Spender bekommen.
Sprich, in erster Linie ist es für die Spender eine Übersicht: Wer ist denn spendenempfangsberechtigt? Ja, das sind solche Zuwendungsempfänger, die entweder nach Paragraph 10b Einkommensteuergesetz oder Paragraph 34g eben solche Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen beziehungsweise die Gelder entgegennehmen dürfen, die die Spender dann bei ihrer eigenen Steuererklärung wirksam absetzen können, in gewissem Rahmen.
Und das sind also: Hinter 10b und 34g verstecken sich zum einen Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen – fasst man oft einfach als gemeinnützige Organisation zusammen. Und 34g sind politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen. An die kann man auch Geld spenden, die kann man auch steuerlich abziehen. Funktioniert ein bisschen anders in der Steuererklärung, andere Höchstbeträge sollen uns jetzt nicht interessieren.
Die sollen jedenfalls zumindest perspektivisch auch in dieses Zuwendungsempfängerregister rein, weil gerade über diese unabhängigen Wählervereinigungen hat man vielleicht nicht ganz so den Überblick. Ja, also darum geht es: einen Überblick zu haben, wo kann ich Geld hinspenden, das ich selbst bei meiner Steuererklärung abziehen kann.
Das heißt, es geht um Transparenz und gleichzeitig auch eine gewisse Rechtssicherheit bei der Mittelzuwendung. Ja, weil ich dann weiß: Okay, wenn da drin steht, die sind steuerbegünstigt oder taugliche Spendenempfänger/Zuwendungsempfänger, dann kann ich darauf vertrauen oder dann weiß ich auf jeden Fall, dass meine Spende tatsächlich steuerlich abzugsfähig ist. Also, darum geht es.
Und der zweite Punkt ist: Das ZER ist so ein bisschen der erste, zweite, jedenfalls sehr wichtiger Schritt zur digitalen Zuwendungsbestätigung. Wer von euch selbst in einem gemeinnützigen Verein oder einer Stiftung oder was auch immer tätig ist, der weiß: Wenn eine Spende reinkommt, jedenfalls eine größere, die über 300 € liegt, dann muss in Papierform eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden, wo dann drauf steht: Ja, wir bestätigen, dass wir selbst gemeinnützig sind. Die Gelder werden nur für diese Zwecke verwendet. Wir bestätigen, ob oder dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt – ein bisschen Spende, Spendenrecht, andere Frage. Und solche Sachen werden da bestätigt und dann quasi unterschrieben von dem, der da vertretungsberechtigt ist für diese Organisation. Das alles in Papierform.
Rein theoretisch gibt es das schon digital. Ja, eigentlich soll es da so eine digitale Bestätigung geben. Der Austausch mit dem Finanzamt funktioniert aber nicht, weil das Finanzamt selbst irgendwie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt. Kann man vergessen. Dieses Zuwendungsempfängerregister soll jetzt der wichtigste erste Schritt sein, um später das tatsächlich komplett digital zu haben, wo quasi an die Finanzämter gemeldet werden kann: Ich habe da Geld hingespendet, und das Finanzamt weiß: Ja, tatsächlich ist es gemeinnützig und so weiter, abzugsfähig, fertig aus. Ja, um dieses ganze Papierhafte mal loszuwerden. Das ist so ein bisschen ein Schritt in die Zukunft, was irgendwann dann kommen soll.
Also, das ist so ein bisschen die Grundlage. Und ganz wichtig: Das Zuwendungsempfängerregister ist ein Register über taugliche Zuwendungsempfänger. Darum geht es, eine Liste der Zuwendungsempfänger. Es ist kein Zuwendungsregister. Das sage ich jetzt, weil die Frage vermehrt aufkam in den letzten Terminen: Es geht nicht darum, dass in diesem Register steht, wer wie viel an welche Organisation gespendet hat. Darum geht es überhaupt nicht. Das ist nicht im Gesetz angelegt, das ist nicht möglich im Gesetz. Ja, Steuergeheimnis spielt da auch noch eine Rolle den Spendern gegenüber. Darum geht es nicht. Es geht nur um eine Liste: Wer ist tauglicher Zuwendungsempfänger? Darum geht es.
Und übrigens, weil auch das viele dachten, dass das irgendwie jetzt hopplahopp auf einmal haben wir noch ein Zuwendungsempfängerregister: Nee, tatsächlich nicht. Das wurde schon für 2020 beschlossen, also vor vier Jahren war schon klar, dass dieses Zuwendungsempfängerregister kommen soll. Da kam dieser Paragraph 60b in die Abgabenordnung, wo es um das Zuwendungsempfängerregister geht. Das ist also die gesetzliche Hauptgrundlage für dieses Register. Wurde aber gesagt, wird eingeführt zum 01.01.2024. Ja, da wurde der Finanzverwaltung also ausreichend Zeit gegeben, quasi sich darauf vorzubereiten. Und zum 31.01.2024 hat die Finanzverwaltung dann tatsächlich in Form des Bundeszentralamts für Steuern umgesetzt und quasi veröffentlicht, zugänglich gemacht, dieses Register.
Also, ist schon ein bisschen älter, die Idee ist schon ein bisschen älter, dass daran getüftelt wird. War nichts, was jetzt irgendwie über Nacht auf einmal auf alle Organisationen zukam, sondern das wusste man eigentlich schon länger. Und noch mal: 60b Abgabenordnung, wenn das jemand nachlesen will. Aber darüber sprechen wir ja heute, um was es da geht.
Gut, also jetzt: 31.01.2024 ist rum, wir haben das Zuwendungsempfängerregister tatsächlich hier. Und jetzt natürlich die Frage: Wo finden wir es und wie schauen wir da rein? Ich würde sagen, ich nehme euch einfach einmal mit. Ihr könnt natürlich auch selber reinschauen. Heute haben wir auch über 100 Teilnehmer, das sollte der Server packen. Wenn jetzt jeder von euch anfängt, darin herumzusuchen, bei über 1000 Teilnehmern wird es wahrscheinlich kritisch.
Wenn ihr das sucht, findet ihr es unter zer.bzst.de. Was heißt das? ZER: Zuwendungsempfängerregister. BZSt ist das Bundeszentralamt für Steuern. Ja, das führt dieses Register, da kommen wir dann auch noch mal drauf zu sprechen. Ich nehme euch jetzt einfach einmal mit rein und hoffe einfach, dass ich das richtige Fenster erwische, das ich teilen wollte, weil ich hier zu viele Browser offen habe. Das ist der falsche, habe es gleich.
So, ihr seht das Google Doodle zum Valentinstag, und da geben wir jetzt einfach ein: zer.bzst.de. Das ist bei mir jetzt nun mal schon da. Dauert ganz kurz die Weiterleitung. Hinweis an der Stelle: Manchmal spinnt so ein bisschen die Seite, und dann kommt ein Login-Fenster, wo man sich irgendwie einloggen soll. Das ist einfach falsch. Ja, man muss sich nicht registrieren oder anmelden oder irgendwelche Daten eingeben, um dieses Register benutzen zu können. Dann hakt es einfach an der Domain, an der Weiterleitung, wie auch immer. Es ist nicht Voraussetzung, sich hier einzuloggen. Das ist dann einfach falsch, einfach noch mal probieren.
Also, jedenfalls haben wir dann hier das Zuwendungsempfängerregister. Hier stehen ein paar Informationen, die sind dann am Ende dieses Webinars hoffentlich niemandem mehr neu. Und hier einfach ein Suchfeld, weil natürlich nicht sämtliche Organisationen direkt auf einen Blick angezeigt werden. Und dann, ich glaube, ich brauche kein Suchformular mehr zu erklären, aber wir können es einfach mal testen und vor allem ein paar Punkte, auf die man achten muss.
Wichtigster Punkt ist: Man muss natürlich schon wissen, wie der Verein oder die Stiftung, die Organisation, die man sucht, heißt. Ja, ich kenne zum Beispiel das Jason Network. Wenn ich das suchen würde und ich suche es jetzt einfach mal, dann finde ich es nicht. Warum? Weil Jason Network nicht der richtige Name ist, sondern es ist das Junior Consultant Netzwerk oder Network, weiß ich gar nicht, Network e.V. Ja, also schon auf richtige Schreibweise und so weiter achten.
Das ist gerade bei Fußballvereinen ist mir das oder bei Sportvereinen generell ist mir das öfter mal aufgefallen. TSV so und so ist selten der korrekte, richtige Name eines TSV, sondern die sind halt eingetragen als Turn- und Sportvereinigung. Oder VfR ist halt nun mal ausgeschrieben der Verein für Rasensport. Und so muss man den dann auch suchen, außer diese Abkürzung wurde irgendwie offiziell in den Namen integriert. Also, nur so kann man die dann tatsächlich finden.
Was schön ist, ist: Wenn ich jetzt gerade als Spender mir überlege, ich habe Geld, das ich gerne für gute Zwecke vergeben möchte, weiß aber nicht wohin, dann könnte ich jetzt auch einfach bei den steuerbegünstigten Zwecken suchen. Hier sind die aus der Abgabenordnung drin, und kirchliche und mildtätige Zwecke könnte ich auch einfach schauen. Ich würde gern Kunst und Kultur fördern, und dann suche ich mir eben die 14.000, 145.000 Organisationen raus, die alle diesen Zweck verfolgen, und habe hier eine schöne Liste.
Denn wir sehen in den Einträgen: Wir haben immer den Namen der Organisation, noch mal den vollen, richtigen Namen, die steuerbegünstigten Zwecke, also sämtliche Zwecke, für die dieser Verein, diese Organisation als steuerbegünstigt anerkannt ist. Und das können ja auch mehrere sein, ne? Und Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer dazu.
Weil das letztes Mal aufgekommen ist: Diese Daten, kommen wir dann noch drauf zu sprechen, die Daten, die hinterlegt sind, die sind vom Finanzamt. Das heißt, auch die Adresse, die hier hinterlegt ist, das ist die beim Finanzamt hinterlegte Adresse. Und das ist normalerweise meistens die Adresse oft des Vorstandes, wo die Post vom Finanzamt halt einfach hingeht. Ja, das heißt, es ist hier nicht der Satzungssitz, sondern es ist die tatsächliche, der tatsächliche Ort der Geschäftsführung. Das ist fürs Finanzamt relevant.
Also müsste man hier auch mal schauen, ob die Adresse richtig ist, die das Finanzamt überhaupt hat, und ob man denn will, dass die tatsächlich hier jetzt auffindbar ist. Weil das muss man ganz klar sagen: Also, die Daten sind jetzt da, hier steht zwar kein Name dabei, wer da tatsächlich wohnt, aber mit ein bisschen Fieselei und ein bisschen Recherche könnte man da jetzt quasi solche Adressen auch rausbekommen.
Was noch hinterlegt ist: Das zuständige Finanzamt. Und hier drüben geht es weiter. Das ist ein bisschen ziemlich blöd gemacht, weil ich jetzt nicht rüberscrollen kann. Ich muss jetzt quasi runter und weiß dann schon nicht mehr, was oben steht. Und habe hier hinten entweder das Datum der Erteilung des letzten Freistellungsbescheides, also tatsächlich veranlagte Körperschaftsteuer, tatsächlich erfolgte Freistellung, oder das Datum der Erteilung des Feststellungsbescheids. Ja, das hat man am Anfang gerade bei neugegründeten Organisationen. Gibt es ja noch keine Steuererklärung, die die machen. Da geben die vorher so einen 60a Bescheid-Antrag ab, und das ist dann ein Feststellungsbescheid. Da wäre das Datum hier hinten.
Ja, also das nur zur Erläuterung: Das sind so die Einträge, die man hier finden kann. Aktuell, und da komme ich auch gleich noch mal drauf zu sprechen, ist das Ganze noch so ein bisschen im Aufbau. Das heißt, es sind nicht alle Daten tatsächlich immer drin. Wenn ich jetzt zum Beispiel mal einen Verein suche, bei dem ich weiß, dass es so ist, JWIION e.V. aus Jena, dann ist der zwar hier drin, und ich finde auch eine Adresse, das ist die der Uni, aber ansonsten finde ich nicht, weshalb die steuerbegünstigt sind und wann das das letzte Mal zugestellt, festgestellt wurde, dass sie tatsächlich gemeinnützig sind oder steuerbegünstigt, weil die Daten einfach noch nicht übermittelt wurden.
Ja, also da gibt es manchmal so ein paar Haken bei den Finanzämtern. Ich hatte gehört, da ist wohl auch irgendeine Übertragungsmaske, die die brauchen, ist nicht ganz vollständig befüllt oftmals. Deswegen hat das da noch ein bisschen gehakt. Komme ich aber noch mal drauf zu sprechen gleich.
Ja, also das. Und dann ansonsten, wenn wir jetzt noch mal ganz kurz spielen wollten mit dem Ort: Ich könnte also auch den Ort eingeben, wenn ich sage, in meinem Heimatort möchte ich schauen, wen kann ich denn da jetzt fördern. Zum Beispiel, jetzt geben wir mal Jena ein, so dass ihr alle denkt, ich komme aus Jena. Dann könnt ihr also schauen: Okay, in Jena gibt es diese ganzen Vereine. Und da noch mal eben der Hinweis, dass es nicht der Satzungssitz, sondern es ist der Sitz der tatsächlichen Geschäftsführung. Ja, das heißt, ich hätte dann alle, die an den der Vorstand eben in diesem Ort wohnt, hätte ich dann hier in dieser Maske.
Und dann noch ein Beispiel: Wenn wir jetzt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt suchen würden, die ja hier dieses Webinar veranstaltet, dann finden wir die nicht. Warum? Weil es eine Stiftung des öffentlichen Rechts ist, und die sind erstmal nicht einzutragen in das Zuwendungsempfängerregister, weil die Daten, die da drin sind, kommen vom Finanzamt, betreffen erstmal nur die, bei denen tatsächlich durch den Freistellungsbescheid festgestellt wurde, dass die steuerbegünstigt sind. Bei den Stiftungen des öffentlichen Rechts läuft das ein bisschen anders. Das heißt, die sind hier nicht drin. Also, auch wenn ihr jetzt irgendeine kirchliche Organisation, irgendeine kirchliche Stiftung suchen würdet, die aber als öffentlich-rechtlich anerkannt ist, dann würdet ihr die auch nicht finden hier drin.
Also, so sieht aktuell das Zuwendungsempfängerregister aus. Ja, wir können uns auch einen Scherz erlauben, nehmen mal sämtliche Daten raus, klicken auf Suchen und sehen, dass wir immerhin fast eine halbe Million Einträge haben. Das heißt, wir können uns jetzt aus einer halben Million, knapp einer halben Million steuerbegünstigter Organisationen raussuchen, an wen wir spenden wollen, wobei das natürlich nicht die Zielrichtung ist, um die es geht. Zielrichtung ist ja eigentlich zu schauen: Wenn ich irgendwohin spende, ist sie tatsächlich steuerbegünstigt oder nicht? Darum geht es ja hier im ersten, im ersten Rang. Aber das sehen wir gleich noch.
Also, so sieht das aus. Ihr könnt euch gerne alle nach dem Webinar hinsetzen und mal gucken, ob euer Verein drin ist. Wahrscheinlich habt ihr das jetzt sowieso alle nebenbei schon gemacht. Und was ihr sonst noch so findet: Wie viele Vereine zum Beispiel sich der Förderung des demokratischen Staatswesens verschrieben haben und lauter solche Sachen. Das heißt, man könnte jetzt natürlich auch in der Forschung ein bisschen das heranziehen als Datenquelle, sofern das denn ausreicht, was man da rausbekommt, weil eine automatische Auslesung ist quasi nicht möglich. Man muss das alles immer schön händisch hier reintippen.
Gut, zurück in die Folien. Also, so sieht das Ganze aus, haben wir gesehen, funktioniert so halbwegs. Frage ist jetzt natürlich: Müssen jetzt gemeinnützige Organisationen handeln? Müsst ihr irgendwas tun, wenn ihr Vorstand oder sonst irgendwie verantwortlich seid in einer steuerbegünstigten Organisation? Und das hatte ich gerade eben schon ein bisschen so gesagt: Die Daten, die da reinkommen, die kommen automatisch rein, die kommen automatisch durch die Finanzämter rein.
Noch mal: Warum? Weil die Finanzämter ja dafür zuständig sind, festzustellen, ob ihr tatsächlich steuerbegünstigt seid oder nicht. Das heißt, das weiß nur das Finanzamt, das ist eine steuerliche Angelegenheit. Und die Finanzämter übermitteln diese Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern in dieses Zuwendungsempfängerregister rein. Ja, das erfolgt automatisch. Ihr könnt euch gar nicht selbst eintragen jetzt aktuell.
Das Finanzamt: Welche Daten werden übermittelt? Steht alles in der Abgabenordnung. Übermittelt wird die Wirtschaftsidentifikationsnummer der Körperschaft. Und ihr seht, ich habe es schon direkt durchgestrichen, weil ja eigentlich soll es so eine Wirtschaftsidentifikationsnummer geben. Soll das sein? Ihr alle kennt diese Steuer-ID, die jedenfalls dann eure Kinder direkt mit Geburt bekommen haben. Erst der Brief und so weiter nach Geburt ist immer: Hier ist ihre Steuer-ID, willkommen. Und so was, quasi eine eindeutige Identifikationsnummer soll es auch für Körperschaften geben, also für juristische Personen etc. Heißt der mit Identifikationsnummer. Gibt es aber noch nicht, weil es die halt einfach noch nicht gibt. Also, rechtlich ist alles schon dafür da, aber sie ist noch nicht da, sie gibt es nicht. Deswegen kann sie natürlich nicht übermittelt werden.
Dann haben wir gesehen: Name der Körperschaft, Anschrift der Körperschaft, die steuerbegünstigten Zwecke sollen übertragen werden, zuständiges Finanzamt – klar, dass wir wissen, an wen wir uns wenden könnten. Und Datum des Freistellungsbescheids, Feststellungsbescheid. Und eigentlich auch die Bankverbindung der Körperschaft. Also noch mal Achtung: Die beim Finanzamt hinterlegte Bankverbindung der Körperschaft soll veröffentlicht werden im Transparenzregister – Entschuldigung, im Zuwendungsempfängerregister. Warum? Sehen wir dann noch.
Wichtigster Punkt an der Stelle: Diese Datenübermittlung erfolgt sukzessive, also nach und nach. Das heißt, wir müssen auch einfach mal abwarten. Es kann sein, dass einzelne Organisationen noch gar nicht drin stehen. Ist mir jetzt bei meinen Stichproben und für Mandanten und andere Vereine und so weiter tatsächlich noch nicht untergekommen. Die waren alle drin, aber bei sehr, sehr vielen haben die steuerbegünstigten Zwecke gefehlt, die waren einfach nicht mit angegeben. Und meine Auskunft war bislang: Da fehlt einfach noch technisch, hakt da irgendwas. Einfach mal abwarten.
Ja, also da jetzt auch: Müsst ihr nicht direkt zum Finanzamt rennen, wenn da nichts drin steht. Dann auch einfach mal abwarten. Das wird definitiv noch übertragen werden, weil es übertragen werden muss. Also, ihr müsst euch da nicht noch mal, ihr müsst euch da nicht registrieren oder irgendwie was. Ihr müsst nicht eure Organisation da aktuell reintragen, sondern das macht das Finanzamt, jedenfalls wenn ihr eine Organisation nach Privatrecht seid und das steuerbegünstigt eben anerkannt.
Änderungen dieser Daten erfolgen auch beim Finanzamt, weil es sind ja alles beim Finanzamt hinterlegte Daten. Also, Adresse, Bankverbindung beim Finanzamt ändern. Das Finanzamt überträgt dann quasi diese Änderung ins Zuwendungsempfängerregister. Darum geht es.
Worum geht es noch? Es geht auch um Änderungen, wenn jetzt die Gemeinnützigkeit versagt werden würde, also umgangssprachlich, wenn sie aberkannt wird. Dann soll auch dieser Fakt eingetragen werden in das Zuwendungsempfängerregister, damit eben potenzielle Spender direkt sehen: Ah, es gibt diesen und okay, da war vielleicht irgendwann mal gemeinnützig, habe ich mal gehört, aber Achtung: Gemeinnützigkeit wurde versagt, wurde aberkannt, kann keine Spenden mehr entgegennehmen. Ja, auch das soll quasi reinkommen durchs Finanzamt.
Was noch passieren soll, und das ist eher ein Service für die Finanzämter, ist ein zentraler Abgleich mit den Verfassungsschutzberichten durch das BZSt. Warum? Weil wenn eine Organisation in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder genannt, erwähnt wird, dann verliert die Gemeinnützigkeit ohne Wenn und Aber. Die ist dann weg, weil es so im Gesetz drin steht. Und bislang musste quasi jedes einzelne Finanzamt, das zuständig war für die Prüfung der Gemeinnützigkeit seiner Organisationen, in die Verfassungsschutzberichte der Länder und des Bundes reinschauen, also in 17 Stück, und schauen, ob da diese Organisation genannt war oder nicht. Das war einfach wenig bis, ich will sagen, null effizient.
Ja, jetzt in Zukunft soll das zentral erfolgen, weil das BZSt hat ja eine Datenbank mit sämtlichen Organisationen. Schaut die Verfassungsschutzberichte durch, wenn es einen Treffer gibt, dann direkt Mitteilung ans Finanzamt: Achtung, hier Verfassungsschutzbericht drin genannt. Also wesentlich effizienter in der Verwaltung.
Und dann später, so heißt es, in der späteren Ausbaustufe – fragt mich nicht, wann das sein soll – soll es möglich sein, dass die Organisation selbst weitere Daten ergänzt, insbesondere weitere Bankverbindungen und die eigene Website. Warum? Weil wir über Transparenz und Rechtssicherheit gesprochen haben. Es wäre ja möglich, dass irgendeine Betrugsmasche herumgeht mit Aufforderungen oder Spendenwerbungen, Spendenbitten, zu sagen, mit einem fremden Logo, einfach mit einem Logo einer gemeinnützigen Organisation, um Spenden geworben wird und dann eine andere, eine falsche Bankverbindung darauf angegeben wird und das Geld quasi nach sonst wo fließt.
Ja, wenn man auf die IBAN schaut, sieht man es dann vielleicht. Mag aber auch in Deutschland dann quasi Konten geben, die einfach nicht der Organisation gehören, sondern wem anders. Und da soll das quasi auch schützen. Wenn die Bankverbindungen hinterlegt sind im Zuwendungsempfängerregister, dann kann der Spender ja erstmal nachschauen, ob die dort auf dem Schreiben angegebene Bankverbindung tatsächlich eine Bankverbindung der Organisation ist oder nicht.
Und weitere Bankverbindungen hinterlegen können, weil es tatsächlich Organisationen gibt, die halt 10, 20 Bankverbindungen haben, weil die verschiedene Töpfe haben, vielleicht noch irgendwelche unselbstständigen Stiftungen unten dran, die alle eine eigene Kontoverbindung haben, verschiedene Projekte für verschiedene Banken und so weiter. Deswegen soll es eben möglich sein, mehr als nur eine Bankverbindung anzugeben. Und die Website, klar, einfach noch mal, um Transparenz zu schaffen, um zu zeigen: Okay, für weitere Informationen schaut einfach hier noch mal.
Diese Daten sollen dann durch die Organisation selbst eingetragen werden können. Da gibt es ein extra Online-Portal des Bundeszentralamts. Dann gibt es diese Formulare digital. Da muss man sich für anmelden, bekommt man ein Zertifikat. Ist so ein bisschen wie bei Elster bei der elektronischen Steuererklärung. Und ich meine, es soll sogar mit dem Elster-Zertifikat direkt funktionieren. Ich habe es noch nicht ausprobiert, weil meine Zugangsdaten noch irgendwo unterwegs sind. Ich habe die beantragt, aber wir haben ja noch einen Termin zu diesem Thema, vielleicht können wir das dann mal zeigen oder Erfahrungsberichte liefern.
Gut, aber aktuell ist das sowieso irrelevant, weil es diese spätere Ausbaustufe ja nicht gibt. Das heißt, wir könnten gar nichts eintragen, wir könnten uns nur irgendwo anmelden in irgendeinem Portal. Also, auch da über die Finanzämter aktuell schauen, ob die Daten stimmen, insbesondere die Adresse. Mehr kann man da aktuell nicht tun beziehungsweise mehr muss man auch nicht tun.
Also, deswegen die Frage vom Eingang, die ein bisschen aufgeworfen wurde von Franz: Einige befürchten mehr an Bürokratie. Ich sehe es nicht. Ja, man muss sich nicht registrieren, man muss eigentlich gar nichts machen, außer gucken, ob die Daten passen, im Eigeninteresse. Ansonsten hat man damit keinen Bürokratieaufwand, jedenfalls vermag ich den im aktuellen Zeitpunkt nicht zu erkennen.
Ja, und gerade jetzt in der Aufbauphase sollte man halt regelmäßig mal reinschauen, wann die steuerbegünstigten Zwecke der eigenen Organisation tatsächlich drin stehen. Dann mal gucken, ob die passen und so weiter. Da kann man schon mal ein bisschen gucken, aber jetzt, ich würde es nicht als Bürokratieaufwand bezeichnen.
Gut, dann, wenn wir das geklärt haben, so ein bisschen: Ja, was soll das jetzt überhaupt? Was bedeutet das für mich als Organisation, als steuerbegünstigte, und für meine Spender? Ja, Transparenz und Rechtssicherheit klingt alles ganz gut, aber werdet doch mal konkret.
Ja, also wichtig ist für die begünstigten Organisationen erstmal zu verstehen, dass dieses ZER eine krasse, eine klare Durchbrechung des Steuergeheimnisses ist. Denn bislang, ich habe ja gesagt, also Gemeinnützigkeit ist ein rein steuerlicher Fakt. Das heißt, durch die Finanzämter und so weiter unterliegt es dem Steuergeheimnis. Das heißt, das Finanzamt konnte und durfte nie eine Auskunft dazu geben, ob eine Organisation tatsächlich steuerbegünstigt ist oder ob die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, weil das ja alles dem Steuergeheimnis unterliegt.
Das heißt, wenn es irgendwelche Gerüchte, irgendwelche Berichte, Berichterstattung, Presseberichte gab, wusste man nie, ob es tatsächlich stimmt. Konnte es nicht überprüfen beim Finanzamt, weil die nichts sagen durften. Ist natürlich misslich, gerade wenn man nicht sagen darf, dass die Gemeinnützigkeit weg ist, weil dann trotzdem Gelder da fließen und so weiter, die dann verloren gehen. Wäre besser, wenn das gesagt werden könnte, und das ist jetzt eben künftig der Fall. Das Steuergeheimnis ist offiziell, ist im Gesetz durchbrochen für die Zwecke des Zuwendungsempfängerregisters.
Ja, ansonsten klar: Von Vorteil für die begünstigten Organisationen ist so ein bisschen Schutz vor Betrug durch die Veröffentlichung der Bankverbindungen. Wie gesagt, ja, man kann ganz klar sagen: Diese Bankverbindungen gehören tatsächlich uns oder gehören nicht uns. Was bislang halt, man könnte es auf der Webseite veröffentlichen, klar. Ja, dann zusätzliche Bürokratie ist nicht erkennbar, habe ich schon gesagt.
Und dann in weiterer, vielleicht Zukunft, natürlich die weitere Entlastung durch die digitale Zuwendungsbestätigung. Wie auch immer die dann konkret aussieht, wie auch immer das funktioniert, es ist jedenfalls ein erster Schritt getan. Wir dürfen jetzt einfach nur darauf hoffen – Vertrauen mag ich nicht zu sagen – aber wir dürfen darauf hoffen, dass es auch weitergeht, dass wir da tatsächlich in diesem Spendennachweis mal digital werden, nicht mehr per Brief die Sachen durch die Gegend schicken müssen.
Ja, das bedeutet das erstmal für die Begünstigten, für die steuerbegünstigten Organisationen. Was bedeutet es für die Spender und auch für die Mittelgeber? Ja, es sind zwei Punkte. Das heißt, es ist jetzt nicht nur für die natürlichen Personen interessant, die Spenden geben, sondern es gibt jetzt zuhauf Fälle, in denen steuerbegünstigte, gemeinnützige Organisationen Gelder weitergeben an eine andere gemeinnützige Organisation. In dem Fall sind sie ja auch so was Ähnliches wie ein Spender, jedenfalls ein Mittel-, ein Zuwendungsgeber.
Was bedeutet: Klar, Transparenz. Ich habe eine Übersicht, was gibt es alles und wer ist da so eingetragen und sind die tatsächlich gemeinnützig oder nicht? Klarer Fall auch bei diesen Betrugsversuchen: Wenn da die Bankverbindung hinterlegt ist, kann ich davon ausgehen, dass das tatsächlich eine Bankverbindung der Organisation ist und nicht sonst irgendwo hinfließt auf die Guide-Inseln oder Seychellen oder wohin auch immer.
Der vielleicht etwas zu juristisch gedacht, aber trotzdem wichtige Gedanke, der dann so ein bisschen aufkommt, ist: Darf ich denn darauf vertrauen, was in diesem Zuwendungsempfängerregister steht? Denn bislang ist es so, und es ist auch weiterhin so: Ja, es ist nicht aus dem Gesetz gestrichen, es steht immer noch drin. Wenn ich eine Spende irgendwohin leiste, dann darf ich darauf vertrauen, dass diese Spende tatsächlich steuerlich abzugsfähig ist, wenn ich eine Zuwendungsbescheinigung bekomme. Ja, also Zuwendungsbescheinigung über 300 €, bis 300 € reicht ja der Kontoauszug und so. Nur dann darf ich darauf vertrauen, dass sie tatsächlich steuerlich abzugsfähig ist.
Das heißt, wenn ich so eine Zuwendungsbescheinigung nicht habe und trotzdem das Geld angebe in der Steuererklärung, dann darf ich nicht darauf vertrauen, dass das tatsächlich abzugsfähig ist. Das heißt, wenn sich dann herausstellt, dass es tatsächlich keine steuerbegünstigte Organisation ist, dann kann das halt auch eine Steuerverkürzung sein, wenn ich einfach trotzdem mehr oder weniger behaupte, dass ich diese Gelder steuerlich abzugsfähig irgendwohin gegeben habe. Das ist das eine bei den natürlichen Personen, die Spenden leisten.
Und wichtig jetzt für die gemeinnützigen Organisationen, die Mittelweitergaben vornehmen: Haben wir den 58a Abgabenordnung, der sagt: Wenn ich Gelder an eine andere gemeinnützige Organisation gebe und mir den Freistellungsbescheid zeigen lasse, den letzten, dann darf ich darauf vertrauen, dass diese Gelder tatsächlich an eine gemeinnützige Organisation fließen. Ja, da steht im Gesetz, das ist immer noch Standard. Wenn ich jetzt nämlich eine Organisation spenden würde, also Mittel weitergeben würde, die nicht gemeinnützig ist, dann wäre es eine Mittelfehlverwendung, und ich riskiere meine eigene Gemeinnützigkeit, weil ich ja gemeinnützige Gelder einfach irgendwo an eine nicht gemeinnützige Organisation weitergegeben habe. Deswegen da immer den Freistellungsbescheid zeigen lassen.
So, jetzt ist die Frage, muss man natürlich sagen: Ja gut, so eine Zuwendungsbescheinigung, da kann ja draufschreiben, was er will, der Verein. Und der Freistellungsbescheid, der kann ja drei Jahre alt sein, und mittlerweile in der Zwischenzeit wurde schon längst die Gemeinnützigkeit aberkannt. Dann ist ja der Gedanke vollkommen legitim zu sagen: Na ja, wenn ich ins Zuwendungsempfängerregister reinschaue, da sind ja die Daten irgendwann dann aktuell vom Finanzamt, auch die Änderungen aktuell vom Finanzamt. Wenn da immer noch drin steht, dass sie gemeinnützig sind, dann heißt das doch für mich: Ja, definitiv sind die gemeinnützig. Das heißt, eigentlich geht auch die Aktualität des ZER über solche papierhaften Bestätigungen, auf die man draufschreiben kann, was man will, hinaus. Ja, auf diese Idee kann man jedenfalls kommen.
Und wenn man dann aber auf die Idee kommt: Okay, ich schaue künftig nur noch ins Zuwendungsempfängerregister, funktioniert leider nicht. Ja, weil wie gesagt, Vertrauensschutz nur bei diesen papierhaften Sachen, das ist immer noch der Fall.
Andersherum ist jetzt aber die Frage: Wer jetzt aussteigt, kommt gleich bitte wieder mit zurück. Andersherum könnte man aber sagen: Okay, wenn ich diese Zuwendungsbescheinigung habe und den Freistellungsbescheid, dann muss ich ja nicht mehr ins Zuwendungsempfängerregister schauen. Und da könnte es passieren, dass die Finanzverwaltung sagt: Ja Moment, dieses Vertrauen auf die beiden Nachweise gilt nicht, wenn der Spender grob fahrlässig, also positiv wusste oder hätte wissen können, dass die Empfängerkörperschaft eigentlich schon gar nicht mehr gemeinnützig ist, weil die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde. Wenn er das wusste oder hätte wissen müssen, wissen können, grob fahrlässig, dann ist dieser Vertrauensschutz quasi zerbrochen.
Und jetzt kommt der Clou: Eben, wenn er ins Zuwendungsempfängerregister geschaut hätte, dann hätte er ja sehen müssen oder sehen können, dass die Gemeinnützigkeit eigentlich schon aberkannt wurde, obwohl der letzte Freistellungsbescheid vielleicht noch in der Welt ist. Ja, und das ist so ein bisschen das: Da wird es spannend sein zu sehen, wie die Finanzverwaltung, ob es solche Fälle gibt, ob die Finanzverwaltung so entsprechend argumentiert.
Denn jetzt bitte wieder alle einsteigen, die kurz ausgestiegen sind. Denn ganz klare Aussage zum Zuwendungsempfängerregister ist: Es dient der Transparenz. Es ist aber kein Vertrauensschutz auf dieses Zuwendungsempfängerregister vorgesehen, kein Vertrauensschutz in dieses Zuwendungsempfängerregister. Also, eigentlich sollte man auch meinen, wer nicht reinschaut, dem darf dann aber auch kein Vorwurf gemacht werden. Wie gesagt, wir wissen es nicht. Die Fälle muss es erstmal geben, dann wird es zu Gerichten kommen, irgendwann wird es Entscheidungen geben.
Für alle, die jetzt wieder eingestiegen sind in diesen juristischen Zug: Einfach an der Stelle, bitte macht beides. Ganz klare Empfehlung: Wenn ihr Mittel weitergebt oder spendet, macht beides. Holt euch zum einen Zuwendungsbescheinigungen beziehungsweise lasst euch den Freistellungsbescheid schicken, in Kopie, wie auch immer, und guckt zusätzlich noch ins Zuwendungsempfängerregister. Ja, das ist einfach die ganz klare Empfehlung hier. Ja, wenn wir jetzt mal salopp sagen: Doppelt gemoppelt hält besser. Und da würde ich jetzt aktuell definitiv zu raten. Alle wieder dabei?
Gut, fahren wir weiter. Das also, Bedeutung für die, die Mittel geben: Einfach zusätzlich reinschauen. Und dann, jetzt sind alle wieder im Zug, aber jetzt fahren wir mit dem Zug ins Ausland. Was bedeutet das Zuwendungsempfängerregister für ausländische Organisationen? Weil das ist nämlich eigentlich ganz spannend.
Denn Grundlage: Auch Spenden an Körperschaften im EU-Ausland, also innerhalb der Europäischen Union, sind steuerlich abzugsfähig. Wenn ich jetzt spenden würde an eine österreichische Stiftung, die gemeinnützige Zwecke verfolgt, dann kann ich diese Spende in Deutschland trotzdem abziehen. Ja, gibt ein paar Voraussetzungen: Die Rechtsform im Ausland muss mit der deutschen Körperschaft vergleichbar sein, sogenannter Rechtstypenvergleich. Also, eine Stiftung in Österreich muss ungefähr auch so funktionieren wie eine Stiftung in Deutschland, damit sie wie eine deutsche Körperschaft ist.
Da muss man nach der hypothetischen Gemeinnützigkeit schauen: Wenn diese Körperschaft in Deutschland wäre mit dem Zweck, den sie verfolgt, wäre sie dann gemeinnützig? Also, ist es ein in Deutschland als steuerbegünstigt angesehener Zweck? Ja, das muss erfüllt sein. Und dann noch so ein bisschen was wie Vermögensbindungsklausel und so weiter. Das muss einfach alles da erfüllt sein. Und dann gibt es noch so was wie strukturellen Inlandsbezug. Blenden wir jetzt einfach mal aus, weil der ist sehr leicht zu erfüllen aktuell jedenfalls.
Ja, so, aber wie funktioniert das Ganze? Wenn ich jetzt an diese Stiftung in Österreich spende, dann muss mein Finanzamt, mein Finanzamt muss dann prüfen, ob diese Stiftung in Österreich einen Rechtstypenvergleich vornehmen muss, ob das vergleichbar ist mit der deutschen Stiftung. Muss prüfen, ob Vermögensbindungsklausel und so weiter gegeben ist. Muss prüfen, ob der Zweck gemeinnützig wäre nach dem deutschen Steuerrecht.
Wenn der Franz an diese Stiftung spendet, dann muss das Finanzamt von Franz prüfen, ob der Rechtstypenvergleich erfüllt ist, ob da Vermögensbindungsklausel und so weiter, ob gemeinnützig. Wenn ihr 114 aus unterschiedlichen Orten von unterschiedlichen Finanzämtern kommt, dann muss jedes einzelne Finanzamt und so weiter, ist klar, ne? Also, jedes einzelne Wohn-Finanzamt muss es prüfen. Keine Einheitlichkeit. Kann sein, dass mein Finanzamt sagt: Ja, passt. Finanzamt von Franz sagt: Nee, passt nicht. Kann sein. Vor allem aber ist es ja auch null effizient.
Ja, wenn sämtliche Finanzämter in Deutschland prüfen, ob die Stiftung in Österreich die Voraussetzungen erfüllt. Deswegen, tada, soll jetzt zukünftig das Bundeszentralamt für Steuern – man hätte auf die Idee schon früher kommen können – zentral prüfen, ob ausländische Organisationen steuerbegünstigt sind. Und dafür muss tatsächlich die ausländische Organisation – da gibt es bereits Formulare online für das Beantragen – das heißt, die beantragen Prüfung, die beantragen den Eintrag ins Register. Und das ist dann zentral verbindlich für sämtliche Finanzämter in Deutschland.
Das heißt, ganz klar einheitlich, weil eine Stelle das feststellt, und super effizient, weil jedes Finanzamt einfach in dieses ZER jetzt reinschaut und sieht: Der Alexander Vielbert hat gespendet an diese Stiftung in Österreich, steht hier drin, wurde geprüft, wunderbar, alles klar, vielen Dank, geht sehr viel schneller.
Das heißt, ausländische Organisationen, die können sich jetzt hier eintragen lassen. Weiß nicht, ob welche unter uns sind, aber viele kooperieren ja mit ausländischen Organisationen. Das ist definitiv ein Punkt. Da kann man jetzt mal tätig werden und muss auch aktiv tätig werden, also da geschieht nichts automatisch.