1. Grundlagen
Auslagen / Aufwendungsersatz sind Kosten, die ihr aus eigener Tasche für den Verein bezahlt (z. B. Bahnticket, Übernachtung). Nach § 670 BGB habt ihr Anspruch auf Erstattung, wenn die Ausgaben nötig waren.
Aufwandsentschädigung ist eine pauschale Zahlung für Zeit und Aufwand. Sie ist grundsätzlich steuerpflichtig, außer sie fällt unter eine der beiden Pauschalen.
2. Die Pauschalen im Überblick
Übungsleiter‑pauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)
- Höchstbetrag: 3 000 € pro Jahr.
- Wer darf sie erhalten? Übungsleiter, Trainer, Ausbilder, künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten.
- Voraussetzungen: Tätigkeit muss nebenberuflich sein (maximal ein Drittel einer Vollzeitstelle) und dem gemeinnützigen Zweck des Vereins dienen.
Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)
- Höchstbetrag: 840 € pro Jahr.
- Wer darf sie erhalten? Vorstandsmitglieder, Kassenprüfer, Büro‑ und Reinigungskräfte sowie andere ehrenamtliche Unterstützer.
- Besonderheiten: Keine Beschränkung auf bestimmte Tätigkeiten, aber ebenfalls nebenberuflich und für gemeinnützige Zwecke.
Wichtig: Die beiden Pauschalen dürfen nicht kombiniert werden. Dieselbe Tätigkeit kann nicht gleichzeitig über beide Pauschalen vergütet werden.
3. Typische Stolperfallen & Tipps
- Nebenberuflichkeit prüfen: Die Gesamtzeit aller ehrenamtlichen Tätigkeiten darf nicht mehr als ein Drittel einer Vollzeitstelle betragen.
- Keine Aufteilung einer Tätigkeit: Eine Pflegekraft darf nicht einen Teil ihrer Arbeit über die Übungsleiter‑ und den Rest über die Ehrenamtspauschale abrechnen.
- Satzungsgrundlage: Vorstandsvergütungen sind nur mit klarer Satzungs‑ bzw. Beschlussgrundlage zulässig. Ohne solche Regelung darf keine Zahlung erfolgen.
- Belege sammeln: Für Aufwendungsersatz immer Originalbelege aufbewahren; bei Pauschalen reicht ein Nachweis über die ausgeübte Tätigkeit.
4. Fazit
Ihr könnt sowohl Auslagen erstatten lassen als auch steuerfreie Pauschalen nutzen – vorausgesetzt, die jeweiligen Voraussetzungen (nebenberuflich, gemeinnütziger Zweck, klare Satzungsregelung) sind erfüllt. Die richtige Zuordnung von Tätigkeit zu Pauschale verhindert Nachfragen des Finanzamts und schützt die Gemeinnützigkeit eures Vereins.
- Prüft eure Satzung – gibt es klare Regelungen für Vorstands‑ und Übungsleiter‑Vergütungen?
- Dokumentiert jede ehrenamtliche Tätigkeit (Stunden, Art, Zweck).
- Sammelt alle Belege für Auslagen und legt sie dem Vorstand zur Erstattung vor.