Unser erste DSEEerklärt Reihe in diesem Jahr ist eine gute Idee für einen besseren Start. Sie wurde noch einmal zugeschnitten, weil wir immer wieder Rückmeldungen in der juristischen Beratung bekommen haben, dass dies ein Thema ist: Wie gründe ich einen Verein? Was gibt es für Möglichkeiten? Soll der Verein eingetragen sein oder nicht? Soll er gemeinnützig oder nicht gemeinnützig sein? All das sind Fragen, die wir heute hier aufnehmen wollen. Mir ist ganz wichtig, den Praxischeck zu machen. Ich darf sagen, dass ich vor einigen Wochen mit DTE Jakobi ein Beratungsgespräch hatte, und da habe ich sie gefragt, ob sie sich vorstellen könnte, hier mitzumachen. Sie sagte, dass es eine gute Idee ist und dass sie gerne mitmacht. Ich danke DTE und werde sie an den einzelnen Stellen auch befragen, wie es ihr gegangen ist, weil die Verknüpfung zwischen rechtlicher Theorie und praktischen Tipps wichtig ist.
Die Agenda ist folgende: Ich würde noch einmal kurz in das Thema einführen. Die Rechtsform wird ein Thema heute Abend sein, die Gemeinnützigkeit: Ja oder Nein, Vor- und Nachteile. Dann das Thema, wie gründe ich denn nun überhaupt einen Verein? Praktische Tipps und Tricks sind uns wichtig, damit Sie möglichst viel mitnehmen können. Ich freue mich, dass Sie so zahlreich heute Abend dabei sind. Ganz kurz zum Start wollte ich noch einmal wissen, wer hier eigentlich im Raum ist. Sie haben das so schön geschrieben, wo Sie herkommen. Mich würde interessieren, wo Sie gerade stehen. Daher hier eine kleine Umfrage, die mein sehr geschätzter Kollege Felix betreut. Wie ist die Ausgangssituation in Bezug auf das heutige Webinar zum Thema Vereinsgründung? Ich bitte Sie, einmal mit abzustimmen. Sie machen das schon ganz fleißig hier im Chat. Sie können gerne hier antworten:
a) Wir sind eine Initiative und möchten in der nächsten Zeit einen Verein gründen.
b) Wir haben bereits einen Verein gegründet und freuen uns über ein Update.
c) Wir nutzen gerne das Wissen in den Webinaren und möchten immer wieder einzelne Punkte mitnehmen, denn über Vereinsrecht kann man nie genug wissen.
Bitte stimmen Sie jetzt zahlreich ab in dieser kleinen Box, die Sie hier sehen. Ich habe jetzt mit D abgestimmt, aber B trifft auch zu, weil wir gerade den Verein gegründet haben. Ich denke, man kann nie genug Wissen über Vereinsrecht haben, weil sich hier und da vielleicht etwas ändert.
Sagen Sie noch einmal, wo Sie gerade stehen bei dem Vorhaben. Wir hatten die Gründungsversammlung, und jetzt geht es darum, einen Termin beim Notar zu bekommen. Die Notare sind wohl sehr überlaufen. Zum Ende des Jahres fällt vielen ein, dass sie doch noch einen Verein gründen wollten, so wie uns auch. Das heißt, wir warten auf den Termin beim Notar, damit wir auch eingetragen werden können. Beim Finanzamt habe ich bereits unsere Satzung zur Prüfung eingereicht und habe da auch einen grünen Daumen bekommen, dass wir alle Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllen.
Wir kommen noch dazu, hier erstmal vielen Dank DTE. Hier erstmal das Ergebnis: 54 Prozent aller hier Teilnehmenden sagen, wir sind eine Initiative und möchten in der nächsten Zeit einen Verein gründen. Dann teilt sich das genau auf: 12 Prozent haben bereits einen Verein gegründet und wollen ein Update, 12 Prozent nutzen immer gerne Wissen aus den Webinaren, und zum Vereinsrecht kann man nie genug wissen. Vielen Dank, dass Sie hier gleich interaktiv mitgemacht haben. Sie sehen das Ergebnis auch hier noch einmal im Chat. Lassen Sie uns starten. Ich habe ein paar Fragen mitgebracht, die mir in der juristischen Beratung immer wieder gestellt werden, wo ich merke, dass es Unsicherheiten gibt oder man sich bestimmte Fragestellungen klar machen muss.
Von der Idee zur Umsetzung gibt es bestimmte Weichenstellungen, und ich finde diese Frage insofern wichtig, als dass man sich klar macht, was man eigentlich erreichen möchte. Die erste Frage ist nach den Zielen des zu gründenden Vereins: Welche Zielgruppen wollt ihr erreichen? Nächster Punkt: Gibt es tatsächlich einen Bedarf für das, was Sie umsetzen wollen? Wie sind die Rahmenbedingungen insgesamt? Ein kleines Beispiel: Ich hatte mal die Anfrage von einer Flüchtlingsinitiative, die auch ein Verein werden wollte. Sie haben das umgesetzt, und sie sagten, dass sie anfangs ihre Bildungsangebote immer von 16 bis 18 Uhr angeboten haben. Am Anfang hat das wunderbar funktioniert, es kamen viele Menschen, und wir haben Integrationskurse angeboten. Plötzlich blieben viele Menschen weg, und sie fragten sich, wo die alle hin sind. Es stellte sich heraus, dass zu dieser Zeit ein anderes Angebot, das die geflüchteten Menschen wahrnehmen mussten, genau in dieser Zeit lag. Das ist wichtig zu wissen, wie die Rahmenbedingungen sind.
Ich meine hier mit dem Punkt, dass man weiß, ob es Akteure gibt, die ähnliche Ideen umsetzen, die Erfahrungen in diesem Bereich haben, und dass man in den möglichst kollegialen Austausch tritt. Dann natürlich die harten Fakten: Welche Rechtsform wollen wir anstreben? Das wird heute auch Thema sein und ist eine sehr wichtige Frage.
Soweit erstmal die Fragen zur Einführung zum Thema Rechtsform. Ich bitte um Nachsicht, dass ich noch einmal einen Schritt zurückgehe. Was gibt es eigentlich, um Sie dahinzuführen, um zu schauen und zu zeigen, welche unterschiedlichen Möglichkeiten Sie haben? Ganz wichtig beim Thema Rechtsform sind die Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wir haben im Vereinswesen zwei Bereiche, die man klar voneinander trennen muss. Zum einen die Regelungen zum Vereinsrecht im BGB, zum anderen die Gesetze zum Steuerrecht, zur Abgabenordnung, was die Finanzverwaltung betrifft. Diese beiden Themenbereiche muss man klar trennen, das heißt Vereinsrecht BGB und Steuerrecht Abgabenordnung Finanzamt. Das möchte ich hier einmal aufzeigen.
Jetzt hat man mehrere Möglichkeiten bei einem Verein, denn ein Verein ist nicht gleich Verein. Es gibt die sogenannten wirtschaftlichen Vereine und die nichtwirtschaftlichen Vereine, die auch Idealvereine genannt werden. Ich will Ihnen hier einmal aufzeigen, was ein wirtschaftlicher Verein ist. Die Regelungen zum Vereinsrecht finden sich im BGB, Paragraph 21 bis 79. Ein wirtschaftlicher Verein ist ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Er erlangt in Ermangelung bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Wem steht die Verleihung zu? Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat. Wichtig hier ist, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb im Fokus steht. Der wirtschaftliche Verein soll den eigenen Mitgliedern Vermögensvorteile verschaffen oder diese sichern. Er kann nicht im Vereinsregister eingetragen werden, das ist also schon mal ein Merkmal.
Die Anwendungen für den wirtschaftlichen Verein gestalten sich aus dem BGB. Zwei Beispiele sind eine privatärztliche Verrechnungsstelle für Ärzte oder Sparvereine oder Darlehensvereine. Ich darf Ihnen sagen, aus der Praxis ist es ganz selten, dass wirtschaftliche Vereine gegründet werden. Wir sind jetzt auf der rechten Seite bei den nichtwirtschaftlichen Vereinen, und es gibt eine Unterscheidung zwischen nicht eingetragenen und eingetragenen Vereinen. Ich möchte Ihnen im Laufe der nächsten Folie kurz vorstellen, was die Voraussetzungen eines nicht eingetragenen Vereins sind und was die Vor- und Nachteile sind.
Wichtig ist, zwischen nicht eingetragenem Verein und eingetragenem Verein zu unterscheiden. Die Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, auch für den nicht eingetragenen Verein, der hier Vereine ohne Rechtspersönlichkeit heißt. Das ist wichtig für Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Die Vorschriften von Paragraph 24 bis 53 sind entsprechend anzuwenden. Ein ganz wichtiger Punkt ist Paragraph 54 Absatz 2: Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich. Handeln mehrere, haften sie als Gesamtschuldner. Das heißt, man kann sich dann als Gläubiger heraussuchen, wen man nimmt.
Da wird deutlich, was es mit dem eingetragenen und dem nicht eingetragenen Verein auf sich hat. Es gibt auch einige Vorteile. Ich bin relativ schnell in der Gründung eines nicht eingetragenen Vereins. Ich brauche keine Eintragung im Vereinsregister, und auch ein sonstiger staatlicher Mitwirkungsakt ist nicht erforderlich. Das ist wichtig zu wissen, weil ich ja kein Vereinsregister dabei habe. Ich brauche tatsächlich nur zwei Personen, die für die Vereinsgründung notwendig sind.
Was habe ich aber für Nachteile? Ich habe den großen Nachteil, dass die Haftung ein erhebliches Risiko für den Handelnden darstellt. Vorstandsmitglieder, die Verträge abschließen, haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Das muss man einfach wissen, wenn man als nicht eingetragener Verein agiert. Eine weitere Herausforderung in der Praxis besteht darin, dass ich häufig nicht nachweisen kann, dass es diesen nicht eingetragenen Verein gibt. Im Rechtsverkehr kann ich nicht im Vereinsregister nachschauen, weil er nicht eingetragen ist. Auch die Vertretungsverhältnisse kann ich häufig nicht nachweisen, weil die Eintragung nicht gegeben ist. Das kann problematisch werden, wenn ich ein Konto bei einer Bank eröffnen möchte, da häufig auch ein Nachweis verlangt wird, wer die Person ist, die das Konto eröffnen möchte und wer für den nicht eingetragenen Verein handeln darf.
Kurze Frage an DTE: Waren das für euch Gesichtspunkte, wo ihr gesagt habt, gut, ein wirtschaftlicher Verein wahrscheinlich nicht, aber ein nicht eingetragener Verein, habt ihr euch da ausgetauscht?
Das war nie Thema, weil die Nachteile, die hier aufgezählt sind, uns davon abgehalten haben. Wir wollten natürlich eine Haftungssicherheit für unsere Mitglieder und als integre Institution gegenüber Kooperationspartnern und vor allem gegenüber Fördermittelgebern auftreten.
Darf ich eine Rückfrage stellen? Bei deinen Ausführungen habe ich mich gefragt, was der Unterschied zu einer GbR eigentlich ist, zu diesem nicht eingetragenen Verein.
Da kann man Unterschiede machen, wenn es mehr als zwei Personen sind.
Lass uns die Frage zum Schluss beantworten. Spannend ist auch die Frage, was der Unterschied zwischen einer Initiative und einem nicht eingetragenen Verein ist. Der nicht eingetragene Verein hat eine Satzung, die die Richtschnur und den Dreh- und Angelpunkt im Vereinswesen darstellt. Das ist vergleichbar mit dem eingetragenen Verein.
Wir sind jetzt also auf diesem kleinen Schaubild rechts unten angekommen beim eingetragenen Verein. Ich würde Ihnen hier gerne aufzeigen, was es damit auf sich hat. Der eingetragene Verein hat die Regelungen wieder von Paragraph 21 bis 79 BGB. Ganz wichtig ist, dass die Eintragung im Vereinsregister nur für nichtwirtschaftliche Vereine gilt. Der eingetragene Verein dient zur Verfolgung ideeller Zwecke und Ziele. Ich habe da noch einen Chart mitgebracht: Was heißt ideelle Zwecke und Ziele? Das heißt, dass sie im Grunde einen gemeinnützigen Zweck verfolgen wollen.
Es ist wichtig, dass sie nicht rein wirtschaftlich oder überwiegend wirtschaftlich tätig sein dürfen. Das nennt man das sogenannte Nebenzweckprivileg. Ich darf als eingetragener Verein auch wirtschaftlich tätig werden, allerdings immer von untergeordneter Bedeutung. Es darf niemals der Hauptzweck sein. Daher heißt es auch Nebenzweckprivileg. Das ist ein häufiger Irrtum, den ich hier gerne einmal ausräumen möchte.
Der Vorstand des eingetragenen Vereins haftet grundsätzlich nicht für die Verbindlichkeiten des Vereins, sondern der Verein haftet selbst, weil er durch die Eintragung eine juristische Person geworden ist. Der eingetragene Verein darf auch klagen und verklagt werden. Er darf auch ins Grundbuch eingetragen werden, wenn er Eigentum erwirbt. Der eingetragene Verein darf auch die Gemeinnützigkeit beantragen, muss es aber nicht. Es gibt durchaus eingetragene Vereine, die keine Gemeinnützigkeit haben. Die meisten eingetragenen Vereine streben tatsächlich die Eintragung an und auch die Gemeinnützigkeit.
Es gibt im Verein eine klar definierte Struktur, die in der Satzung steht. Diese zeigt auf, welche Gremien und Organe im Verein aktiv sind, welche Rechte und Pflichten sie haben. Durch die Satzung des eingetragenen Vereins kann ich mir sehr viel Gestaltungsspielraum geben. Die Gründung des Vereins ist auch mit relativ überschaubaren Kosten verbunden. Ich brauche kein Stammkapital, wie beispielsweise bei einer GmbH, wo ich ein bestimmtes Stammkapital vorweisen muss.
Ein ganz wichtiger Punkt ist, dass ein eingetragener Verein eine sehr demokratische Organisationsform ist. Ich kann nicht einfach durchregieren und sagen, wir machen das jetzt. Es hängt immer von der Mitgliederversammlung ab, was sie beschließt. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ im Verein und dieser Grundsatz ist schwer aufzulösen. Juristen sagen immer, es gibt Grundsatz und Ausnahme, aber grundsätzlich ist die Mitgliederversammlung das höchste Organ im Verein und kann entsprechend agieren.
Wo es Vorteile gibt, gibt es natürlich auch Nachteile. Beispielsweise brauche ich mindestens sieben Personen zur Gründung. Das können dann wieder weniger werden im Laufe der Zeit, aber beim Gründungsakt brauche ich sieben Personen, die die Gründungssatzung unterschreiben und sagen, wir möchten Gründungsmitglieder werden.
Ich habe einen gewissen Aufwand bei der Gründung. Tatsächlich ist die Satzungserstellung extrem wichtig. Das ist der Dreh- und Angelpunkt im Vereinsleben, der zentrale Punkt, wo man reinschaut bei Streitigkeiten. Man schaut zuerst in die eigene Satzung, die sogar das BGB in bestimmten Fällen aushebeln kann, da es sich um nachgiebige Vorschriften handelt. Das heißt, wenn das BGB in bestimmter Form bestimmte Sachen vorsieht, kann ich mit meiner eigenen Satzung in meinem Verein das entsprechend anders gestalten.
Was ist noch ein Nachteil? Wenn ich die Satzung ändere oder Neuwahlen anstehen, muss ich das im Vereinsregister anmelden. Satzungsänderungen gelten mit Eintragung im Vereinsregister, während Neuwahlen im Vorstand oder wenn ein Vorstand die Wahl annimmt, ab dem Zeitpunkt gelten, wenn ich über eine Satzungsänderung abgestimmt habe.
Ein weiterer Punkt ist, dass wirtschaftliche Interessen nicht im Vordergrund stehen dürfen. Das haben wir gerade mit dem Nebenzweckprivileg besprochen. Das ist entscheidend, da ich sonst in der falschen Rechtsform bin und das entsprechend genehmigen lassen müsste.
Wir hatten das vorhin mit der demokratischen Organisationsform besprochen. Die Mitgliederversammlung kann bei vielen Sachen mitsprechen, Aufträge an den Vorstand geben. Das Durchregieren funktioniert nicht beim Vorstand, das kann aber auch die Arbeit im Verein erschweren.
Wie war das bei euch? Wart ihr euch über die Vor- und Nachteile im Klaren?
Unser Verein hat auch den Zweck, die Demokratie zu fördern. Deswegen war uns von Anfang an wichtig, dass wir die Satzung gemeinschaftlich erarbeiten und dass solche Werte auch in der Satzung vorkommen. Da wir auch für die Kulturprojekte, die wir verwirklichen wollen, öffentliche Fördermittel beantragen möchten, war es notwendig, dass der Verein ein eingetragener gemeinnütziger Verein wird.
Gut, gehen wir weiter. Ich wollte Ihnen hier noch einmal zeigen, welche Struktur so ein Verein hat. Auf der linken Seite ist die Mitgliederversammlung, die verpflichtend ist und als höchstes Gremium im Verein Weisungen und Arbeitsaufträge an den Vorstand gibt. Der Vorstand sind die Personen, die nach außen agieren.
Es gibt den sogenannten erweiterten Vorstand oder den geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand, Paragraph 26 BGB, sind die Personen, die nach außen handeln. Das sind die Personen, die im Vereinsregister eingetragen sind. Ein Beispiel: Sie haben den ersten Vorsitzenden, den zweiten Vorsitzenden, die Schatzmeisterin, den Schriftführer und Beisitzer. Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, der Schatzmeisterin und den Beisitzern. Der Vorstand im Sinne des Paragraphen 26 BGB sind der erste und zweite Vorsitzende des Vereins. Diese beiden Personen müssen im Vereinsregister eingetragen werden und gehen nach außen und schließen Rechtsgeschäfte für den Verein ab.
Wichtig ist auch, was es noch an weiteren Gremien gibt, die ich in meiner Satzung aufführen kann. Diese sind nicht verpflichtend, sondern optional. Der Verein muss aus einem Vorstand bestehen. Eine Person reicht als Vorstand aus, aber das ist in der Praxis niemals zu empfehlen. Wenn mit dieser einen Person etwas passiert, sie nicht mehr handlungsfähig ist, wird das sehr schwierig. Es kann dazu führen, dass man einen sogenannten Notvorstand bestellen muss. Ich habe natürlich auch bei einer Person kein Vieraugenprinzip.
Ein Vieraugenprinzip ist aus meiner Sicht sinnvoll und wertvoll, um Kontrolle und Gegenkontrolle auf dem Weg in den Vereinsaktivitäten immer wieder zu orientieren. Optional können Sie einen Kassenprüfer wählen. Sie können auch einen Beirat wählen, der den Vorstand fachlich berät. Zudem können Sie einen Vereinsrat oder Aufsichtsrat benennen, der den Vorstand kontrolliert. Diese Gremien müssen nicht in der Satzung stehen, sondern sind optional.
Hier noch einmal ein Blick in die aktuellen Zahlen: 54 Prozent überlegen, einen Verein zu gründen, wahrscheinlich einen eingetragenen Verein, und sind in guter Gesellschaft. Im Jahr 2022 gab es 65.800 eingetragene Vereine, Tendenz steigend.
Jetzt geht es zum Thema Gemeinnützigkeit. Wo steht das in der Abgabenordnung? Ganz wichtig ist Paragraph 51 und folgende. Dort sind die Regelungen drin, die zentral für die Erlangung der Gemeinnützigkeit sind. Man fragt sich, wofür die Gemeinnützigkeit gut ist. Zum einen hat man in der Regel viele Steuerbefreiungen, wenn man als gemeinnützige Organisation anerkannt ist. Man ist befreit von Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Kapitalertragssteuer. Man ist nicht gänzlich von allen Steuern befreit, sondern es gibt auch den sogenannten wirtschaftlichen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb. Wenn ich Einnahmen erziele, die über 45.000 Euro liegen, zahle ich entsprechend auch Steuern.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist das Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen. Wenn jemand an eine gemeinnützige Organisation spendet, kann diese eine Zuwendungsbestätigung über die Summe ausstellen. Bis 300 Euro muss sie das rechtlich gesehen nicht tun, aber ab 300 Euro muss das sein. Das Finanzamt benötigt dann einen Nachweis.
Ein weiterer Vorteil der Gemeinnützigkeit ist die Möglichkeit, pauschale Auszahlungen vorzunehmen, wie die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale. Die Ehrenamtspauschale ist in Paragraph 3 Nummer 26a Einkommensteuergesetz geregelt. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass die Organisation die Gemeinnützigkeit erlangt hat.
Wenn ich als gemeinnützige Organisation die Bestätigung von meinem zuständigen Finanzamt habe, darf ich bis zu 840 Euro im Jahr unter bestimmten Voraussetzungen an meine Ehrenamtlichen auszahlen. Wenn weitere Tatbestandsmerkmale hinzukommen, darf ich die Übungsleiterpauschale bis zu 3000 Euro auszahlen. Die Übungsleiterpauschale ist enger gefasst als die Ehrenamtspauschale.
Eine häufige Voraussetzung bei der Gemeinnützigkeit ist, dass ich auch starke Förderprogramme nutzen kann, wenn ich den Nachweis der Gemeinnützigkeit erbringe.
DTE, wie sind da die Chancen?
Wir sind ein neuer Verein. Wir haben uns am 6. Dezember gegründet und haben vom Finanzamt nach Prüfung der Satzung eine positive Bestätigung bekommen, dass der Zweck unseres Vereins den Gemeinnützigkeitskriterien entspricht. Ich habe auch gefragt, ob wir, da wir in diesem Jahr gerne Förderanträge stellen möchten, einen Nachweis bringen müssen. Das Finanzamt hat gesagt, dass es eine vorläufige Gemeinnützigkeitsbescheinigung ausstellen kann, aber nur, wenn wir die Eintragung im Vereinsregister vorweisen.
Wir warten jetzt darauf.
Es gibt noch weitere Vorteile der Gemeinnützigkeit. Oft ist sie Voraussetzung für die Mitgliedschaft in Dachverbänden, die ebenfalls gemeinnützig sein müssen. In einigen Bundesländern gibt es Gebührenbefreiungen für die Eintragung, wenn der Verein die Gemeinnützigkeit vorweisen kann. Beispielsweise kann eine Satzungsänderung oder eine Eintragung von Änderungen bei Vorstandsmitgliedern gebührenfrei umgesetzt werden, wenn ich meinen aktuellen Freistellungsbescheid hinzufüge.
Ich habe häufig auch die Möglichkeit, Räume von öffentlichen Körperschaften kostengünstiger oder sogar kostenfrei anzumieten, da ich als gemeinnützig gelte. Das gilt häufig in kleineren Gemeinden.
Ein letzter Punkt: Haben Sie von der GEMA gehört? Da fällt normalerweise eine Gebühr an, wenn ich Musik im öffentlichen Raum spiele. Für gemeinnützige Vereine gelten bestimmte Sondervorschriften, über die man sich informieren muss. In Bayern gibt es beispielsweise eine Pauschalregelung, die die Kosten für bestimmte Veranstaltungen übernimmt.
Wenn ich noch etwas ergänzen darf: Wir bekommen auch eine Befreiung von den Kontoführungsgebühren, wenn wir die Gemeinnützigkeit nachweisen können.
Es gibt viele Vorteile, aber auch Nachteile. Die Gemeinnützigkeit folgt einem Alles-oder-Nichts-Prinzip. Entweder die Organisation ist gemeinnützig oder nicht. Es gibt keinen Spielraum. Der Nachweis ist immer der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts.
Das Finanzamt stellt fest, ob die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit vorliegen. Nach einem Jahr wird anhand des Tätigkeitsberichts geschaut, was gemacht wurde. Ist das gemeinnützig und entspricht es den gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen?
Mit diesem Korsett ist die Flexibilität eingeschränkt. Sie müssen darauf achten, dass Ihre Aktivitäten im Einklang mit der Satzung stehen, sonst wäre das eine Mittelverwendung. Bei jeder neuen Idee sollte ein Blick in die Satzung erfolgen.
Es gibt den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung. Bei größeren Organisationen mit Gesamteinnahmen von über 45.000 Euro müssen die Mittel im Jahr des Zuflusses plus zwei Jahre später ausgegeben werden.
Ich kann die finanziellen Mittel nicht einfach an Mitglieder ausgeben. Ich muss sie für die ideellen Zwecke nutzen. Wenn ich die Gemeinnützigkeit verliere, kann es zu einer rückwirkenden Besteuerung kommen.
Hier noch einmal das Schaubild: Der ideelle Bereich umfasst die Verfolgung der gemeinnützigen Ziele, alles, was in Ihrer Satzung steht. Vermögensverwaltung wäre beispielsweise, dass Sie ein Grundstück besitzen, das Miete einbringt.
Es gibt den Unterschied zwischen Zweckbetrieb und steuerpflichtigem Geschäftsbetrieb. Zweckbetrieb ist in der Abgabenordnung als Katalog definiert.
Was brauche ich für die Vereinsgründung? Ich brauche eine Idee. Ich brauche Mitstreiter, mindestens sieben Personen, die die Vereinsatzung unterschreiben. Ein Tipp: Geben Sie die Satzung nicht gleich in die Gründungsversammlung, sondern lassen Sie sie vom zuständigen Finanzamt vorab prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit vorliegen.
Wenn das der Fall ist, bekommen Sie ein Schreiben zurück, das besagt, dass die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit vorliegen. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie die Gemeinnützigkeit auch tatsächlich bekommen.
Die Vereinsgründung wird dann verabschiedet und von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben. Sie wählen den Vorstand und weitere Organe, wenn diese in Ihrer Satzung stehen.
Die Gründungsversammlung muss protokolliert werden. Es muss genau geschaut werden, welche Satzung verabschiedet wurde. Das Protokoll muss deckungsgleich sein mit dem, was die Mitgliederversammlung beschlossen hat.
Die Unterschriften der berechtigten Vorstandsmitglieder müssen notariell beglaubigt werden. Dann lassen Sie den Verein im Vereinsregister eintragen und schicken die finale Version an das zuständige Finanzamt.
Das Geschäftskonto kann dann eröffnet werden. Wichtig ist, dass die Satzung von allen Mitgliedern unterzeichnet werden muss, die an der Gründung mitwirken.
Ein wichtiger Punkt ist der Name des Vereins. Er sollte einen Hinweis auf das Tätigkeitsfeld geben und kann einen regionalen Bezug haben. Der Name darf nicht irreführend sein, das steht in Paragraph 57 und 58.
Das Vereinsregister prüft, ob es bereits einen eingetragenen Verein mit einem gleich- oder ähnlich klingenden Namen gibt. Das Ziel ist, Verwechslungsgefahr auszuschließen.
Der Eintragungszusatz muss eindeutig aus der Satzung ergeben, dass der Verein auch eingetragen werden soll. Ein eingetragener Verein wird mit e.V. abgekürzt.
Der Vorstand ist die Vertretung und wird entsprechend eingetragen, wenn es der geschäftsführende Vorstand ist. Die geschäftsführenden Vorstände können im Vereinsregister eingesehen werden.
Die Mitgliedschaft kann an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, aber es gibt kein grundsätzliches Recht auf Aufnahme in den Verein. Der Verein hat eine Vereinsautonomie, das heißt, er darf die Regelungen so bestimmen, wie er will.
Die Satzung muss jedoch keine Regelung enthalten, wer Mitglied im Verein werden kann. Man darf nicht alle Personen von vornherein ausschließen oder den Bereich zu klein machen.
Ein letzter Punkt: Tipps und Tricks, um zu gewährleisten, dass der Verein nicht zu einer Eintagsfliege wird, sind wichtig. Zu Beginn sollten genügend Unterstützung und Mobilität mobilisiert werden.
Es ist wichtig, dass man nicht sagt, wir sind vier Leute und schaffen es nicht, die sieben Leute zusammenzubekommen. Man sollte sich fragen, ob es sinnvoll ist, den Verein zu gründen oder ob man noch um weitere Unterstützung werben sollte.
Es ist sinnvoll, die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen. Eine Verständigung über die gemeinsamen Ziele ist wesentlich.
Wie war das bei euch?
Einige wenige haben die Satzung erstellt und sind dann mit der Idee, den Verein zu gründen, hausieren gegangen. In der Satzung haben wir Werte formuliert, die wir vertreten wollen. Das hat andere überzeugt, mitzumachen.
Es war gar nicht so schwer, die Leute zu gewinnen. Wir waren am Anfang sieben, und als wir zur Gründungsversammlung eingeladen haben, kamen 16 Leute, die den Verein unterstützen wollten.
Eine realistische Einschätzung von dem, was ich leisten kann, ist wichtig. Hektik bei der Gründung ist schädlich. Genauigkeit vor Schnelligkeit ist ein zentraler Hinweis.
Es ist sinnvoll, das Vereinsregister und das Finanzamt frühzeitig mit an Bord zu holen. Es hängt sehr davon ab, wie die reagieren. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn eine Nachfrage seitens des Finanzamts kommt.
Mein letzter Punkt: Denken Sie daran, die meisten Vereine sind tatsächlich rein ehrenamtlich geführt. Man sollte die eigenen Ressourcen beachten und realistisch einschätzen, was möglich ist.