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Das Finanzamt Frankfurt am Main hatte dem attac-Trägerverein 2014 die Gemeinnützigkeit wegen allgemeinpolitischer Betätigung entzogen. Bei Vereinen warf dies die Frage auf, wann politisches Engagement die Gemeinnützigkeit gefährdet.
Orientierung geben inzwischen der Bundesfinanzhof und das Bundesfinanzministerium. Grundsätzlich gilt, dass die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung in beliebigen Politikbereichen und die parteipolitische Betätigung nicht gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sind. Das haben Bundesfinanzhof und das Bundesfinanzministerium übereinstimmend festgestellt. Dennoch dürfen sich auch gemeinnützige Vereine öffentlich äußern und Einfluss auf die politische Meinungsbildung nehmen.