Wir wollen ungefähr eine Dreiviertelstunde mal die praxisrelevanten Themen durchgehen, zum Thema Haftung, aber auch, wie man das natürlich reduzieren kann. Und wie gesagt, am Ende gibt's dann eine Fragerunde, und ich bin auch schon sehr gespannt auf die Fragen und möchte euch auch animieren, Fragen zu stellen. Denn das Ganze soll ja auch so ein bisschen leben vom Dialog und nicht nur vom Monolog.
Ja, mit der Vorrede dann aber auch genug. Dann steigen wir direkt mal ein. Ich denke mal, ihr könnt das alle sehen. Ich steige jetzt hier ein mit der ersten Folie. Das ist hier ein kleiner Überblick, eine kleine Agenda. Schwerpunkt wird sein das Thema Haftung, Haftungsregeln jetzt für das Ehrenamt, aber auch für die hauptamtlichen Vorstandsmitglieder. Dann schauen wir uns an, was bei uns so in der Praxis immer auftaucht, wo die ganz typischen Haftungsfallen sind.
Dann schon so die ersten Tipps im Grunde genommen, wo man vielleicht Dinge gestalten kann, um die Haftung zu reduzieren, und ja, ganz am Ende dann eben das Thema Versicherungslösungen, was man vielleicht in dem Bereich noch einmal prüfen und gegebenenfalls auch umsetzen kann. Das ist sozusagen der Rahmen, und da steigen wir jetzt auch direkt ein mit dem ersten Themenblock.
Das sind gesetzliche Haftungsregelungen für das Ehrenamt und für den hauptamtlichen Vorstand. Wenn wir uns das jetzt einmal hier näher anschauen, dann ist es ja so, zunächst mal: Jeder, der im Vorstand tätig ist, hat ja immer im Hintergrund, ich bin selbst auch ehrenamtlich unterwegs, dieses Haftungsthema. Man muss einfach sagen, es ist auch ein unangenehmes Thema, und deswegen finde ich es auch wichtig, dass man weiß, wie funktioniert das eigentlich mit der Haftung, damit vielleicht dieses manchmal ungute, aber auch in Teilen diffuse Gefühl, damit das vielleicht so ein bisschen klarer wird, wo es wirklich, sagen wir mal, Grund oder Anlass zur Sorge gibt und wo man im Grunde genommen sagen kann, nee, an der Stelle kann ich auch ganz beruhigt schlafen.
Und deswegen vielleicht erstmal so ganz einfach und vom Grundkonzept muss man sich folgendes vorstellen: Ausflug ins Gesellschaftsrecht. Bei einer Personengesellschaft ist es ja so, z.B. die GBR, da haftet jeder Gesellschafter unbeschränkt mit seinem Vermögen. Umgekehrt ist es bei den Kapitalgesellschaften, und dazu zählt auch der Verein oder auch die Stiftung. Da haften quasi die Gesellschafter nicht. Gesellschafter wäre jetzt für den Verein übersetzt das Mitglied, und im Grunde genommen haftet dann eben der Verein, wenn irgendwas passiert.
Und jetzt kommt aber das große Aber: Der Verein muss natürlich handeln, der muss vertreten werden durch ein Organ, und das ist der Vorstand. Und der Vorstand ist im Grunde genommen, so muss man sich das vorstellen, wie so ein Treuhänder des Vereinsvermögens. Und das bedeutet vom Grundsatz her in dieser Treuhänderfunktion kann er eben auch haften, wenn da Dinge schlecht oder genauer gesagt falsch laufen. Aber auch das ist das Gute: Man haftet nicht, weil man Vorstand ist, sondern es ist eine Sorgfaltspflichtverletzung, die passieren muss, und das Ganze muss auch noch schuldhaft passieren.
Das also vielleicht jetzt erstmal so als ganz grobes Konzept an dieser Stelle. Wenn man sich jetzt die Einzelheiten anschaut, dann muss man zunächst mal sagen, es geht immer um eine Sorgfaltspflichtverletzung.
Bei der Sorgfaltspflichtverletzung kann man sich ja die Frage stellen, welcher Maßstab ist denn da anzulegen? Ist es der Maßstab, wenn man so möchte, eines gewissenhaften Vorstandsmitglieds? Was nicht funktioniert, ist, dass man quasi einen subjektiven Maßstab anlegt. Also so nach dem Motto: "Von der Abgabenordnung habe ich noch nie gehört. Ich weiß gar nicht, was da drin steht, und deswegen ist sozusagen mein Maßstab ein ganz anderer als jemand, der vielleicht in dem Bereich eine Expertise hat."
Da sagt der Gesetzgeber und letztlich die Rechtsprechung, es gibt einen gewissen objektiven Sorgfaltsmaßstab, und wenn ich in bestimmten Themen nicht firm bin, dann muss ich mich entweder da einarbeiten oder aber ich muss das Thema mir an anderer Stelle z.B. indem ich es einkaufe über Berater etc. pp. Ich muss es dann sozusagen über diese Schiene lösen. Aber was ich nicht machen kann, ist zu sagen, ich habe von dem Thema keine Ahnung, das funktioniert nicht. Das ist vielleicht ein Punkt, den man schon mal gehört haben sollte.
Dann die Frage: In welchen Konstellationen haftet denn eigentlich der Vorstand? Zunächst mal gilt, der Vorstand ist für die Geschäfte des Vereins verantwortlich und vertritt auch den Verein. Das heißt, er hat in dieser Geschäftsführungs- und Vertretungsrolle im Grunde genommen erstmal einen weiten Spielraum. Das nennt sich dann Handlungs- und Leitungsermessen.
Und vom Grundsatz her ist es auch erlaubt, dass der Vorstand in diesem Rahmen z.B. risikoreiche Geschäfte macht oder auch eine falsche Beurteilung z.B. im Einzelfall vornimmt, aber wichtig ist, das funktioniert immer nur auf Basis einer vorher geprüften Sachlage, und dann kommt die Entscheidung.
Also, wir machen mal ein konkretes Beispiel. Wenn jetzt jemand hier im Vorstand eines Tennisvereins unterwegs ist und er befasst sich mit der Frage, wollen wir vielleicht im Winter zusätzlich zu den Freiluftplätzen eine Halle bauen? Ja, und er schaut sich verschiedene Studien an, fragt, wie das bei anderen Vereinen läuft und so weiter und so fort. Und dann kommt der Vorstand zu der Entscheidung gemeinsam, es macht Sinn, eine solche Halle zu bauen.
Aber hinterher stellt sich heraus, ja, das ist alles doppelt so teuer geworden und außerdem spielen da kaum Mitglieder, weil das denen zu teuer ist. Dann wird man ihm keine Sorgfaltspflichtverletzung vorwerfen können, wenn er diese Entscheidung seinerzeit auf Basis einer sauberen Informations- und Dokumentationsgrundlage getroffen hat. Das mal so als konkreten Fall.
Jetzt habe ich ja eben gesagt, na ja, dann entscheidet er eben auf Basis dieser sauberen Grundlage, wir bauen die Tennishalle. Aber auch da gilt natürlich, dieses Ermessen ist begrenzt, wie es so schön heißt bei den Juristen, durch die Legalitätspflicht, also durch das geschuldete Verhalten an Recht und Gesetz und insbesondere natürlich hier an der Satzung und wenn es vielleicht sowas wie eine Geschäftsordnung gibt, an der Geschäftsordnung sollte es ein hauptamtlicher Vorstand sein, natürlich auch an seinem Vertrag.
Das heißt, man muss natürlich schon schauen vorab, wo habe ich möglicherweise bestimmte Zustimmungspflichten anderer Gremien, ob das die Mitgliederversammlung ist oder vielleicht auch ein weiteres Kontrollgremium. Und das muss ich natürlich einhalten, bevor ich dann z.B. hier konkret den Bau dieser Tennishalle beauftrage.
Also insofern vom Grundsatz weites Ermessen, aber auf Basis einer Sachgrundlage, gegebenenfalls aber Zustimmungspflichten. Weiterhin ist wichtig, auch das mal gehört zu haben. Das sind jetzt so die Grundsätze.
Ganz häufig ist im Verein der Vorstand ja ein mehrköpfiges Gremium. Das heißt, da gibt's nicht nur einen, sondern es gibt mehrere. Das bedeutet aber grundsätzlich auch nach der Rechtsprechung, es gilt eine Gesamtverantwortung des Vorstands. Man kann nicht von vornherein sagen, weil das hier der Tennisvorstand ist und das ist der Fußballvorstand und das ist hier der kaufmännische Vorstand, dass man sagt, all das interessiert mich als kaufmännischer Vorstand nicht, sondern man hat im Grunde genommen eine Gesamtverantwortung und muss eben auch gucken, was passiert in den anderen Bereichen. Jedenfalls so vom Grundsatz her, und es bedeutet sogar auch, dass wenn in einem dieser Bereiche etwas passiert, z.B. jetzt in meinem kleinen Beispiel mit der Tennishalle und auf einmal explodiert das kostenmäßig und hinterher gibt's keine Auslastung, dann kann nicht der Fußballvorstand sagen: "Ja, damit habe ich mich nie befasst, das wird nicht funktionieren."
Und deswegen ist es in einem solchen Gremium wichtig, dass man bestimmte Mechanismen hat, wie z.B. einen Jour Fix oder dergleichen, dass es einen regelmäßigen Austausch gibt, damit man weiß, was in den anderen Bereichen eben passiert. Wenn man das gar nicht macht und sozusagen nebeneinander her agiert, dann kann es ja in meinem Beispiel so sein, dass, mal unterstellt, der Tennisvorstand hat da wirklich ins Klo gegriffen und hat das einfach auf einer total nicht soliden Grundlage diese Entscheidung mit den anderen getroffen.
Dann kann es sogar sein, dass man sagt, der Fehler der anderen Vorstandskollegen ist gar nicht darin, dass sie sozusagen hier diese falsche Entscheidung getroffen haben, sondern sie haben ihn nicht überwacht. Sie haben den einfach laufen lassen. Ja, dann wäre das ein Überwachungsverschulden an der Stelle.
Und jetzt, wenn man mal unterstellt, es passiert tatsächlich ein solcher Haftungsfall, ist ja die Frage, wie ist eigentlich das Clipklapp der Haftung im Verein konkret? Also, wer gegen wen, wenn man so möchte. Und da muss man sich jetzt noch mal vielleicht folgendes vor Augen führen.
Wir nehmen jetzt mal einen anderen Fall. Das sind auch Fälle, die in der Praxis alle passiert sind. Wir haben z.B. einen Golfclub. Dieser Golfclub hat eine langjährige Pacht für das Gelände, und der Vorstand hat sich eine Verlängerungsoption in den entsprechenden Pachtvertrag eingeräumt, hat aber übersehen, diese Verlängerungsoption frühzeitig zu ziehen.
Das hatte zur Folge, dass der Club auf einmal ohne Gelände dastand, bzw. der Verpächter gesagt hat, na ja, die 5 Jahre Option habt ihr verpasst. Ich biete die euch schon noch an. Die war dann aber auf einmal 25 % teurer. Dadurch war ein mehr als sechsstelliger Schaden entstanden, konkret für den Verein.
Und dann die Frage: Musste der Vorstand dafür haften? Und da passiert folgendes: Zunächst mal stellt der Verein fest, es gibt einen Schaden. Also das Vermögen des Vereins ist sozusagen geschmälert. Man muss ja mehr aufwenden in meinem Beispielsfall. Und dann dreht sich sozusagen der Verein um und sagt im Innenverhältnis: "Liebes Vorstandsmitglied, das, was hier passiert ist, ist eine Sorgfaltspflichtverletzung. Du hättest dir diese besagte Frist notieren müssen, und du hättest die Option ziehen müssen. Das hast du nicht gemacht. Das Ganze war auch schuldhaft, und deswegen verlange ich den besagten Schaden von dir ersetzt." So ist sozusagen der Mechanismus.
Und nachdem Sie all diese Horrorszenarien jetzt gehört haben, kommt aber die wirklich gute Nachricht an der Stelle, die lautet nämlich: "Der Gesetzgeber hat erkannt, dass man mit dieser Art von Haftung möglicherweise sehr viele Menschen verschreckt und die alle sagen, das Ehrenamt, das ist nichts für mich. Ja, das ist mir zu riskant." Und hat deswegen in Paragraph 31a BGB eine Haftungsbegrenzung eingebaut, und zwar zum Schutz des ehrenamtlichen Vereinsvorstands.
In dieser Norm, ich habe das hier mal abgedruckt, das können Sie auch noch mal bei Gelegenheit dann in Ruhe nachlesen. Da steht nämlich drin, dass wenn ein Vorstand unentgeltlich tätig ist oder maximal diese Vorstandspauschale von aktuell 840 € bekommt, die soll ja noch mal erhöht werden, aber das nur nebenbei. Also jedenfalls, wenn er sozusagen 0 bis 840 € aktuell bekommt, dann haftet der Vorstand nur bei Vorsatz, das lassen wir mal außen vor, oder grober Fahrlässigkeit. Das heißt, in den Fällen der normalen oder leichten Fahrlässigkeit haftet er nicht.
Und das finde ich ist schon mal eine sehr beruhigende Nachricht an der Stelle, weil eben doch die allermeisten Fälle weder vorsätzlich noch grob fahrlässig sind, sondern sich im Bereich der normalen oder leichten Fahrlässigkeit abspielen. Und das bedeutet auch für Sie, wenn Sie im ehrenamtlichen Bereich unterwegs sind, dass Sie da wirklich eine große Schutzmauer erstmal haben, denn das Gesetz sagt auch, es trägt der Verein die Beweislast dafür, dass das Ganze eben vielleicht sogar grob fahrlässig war. Damit müssen Sie sich sozusagen dann nicht rumschlagen oder verteidigen in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Das sozusagen schon mal als große gute Nachricht an der Stelle. Das heißt, Sie haben also schon gesetzlich eine gute Haftungsreduzierung an dieser Stelle. Das, was ich jetzt gerade sagte, also Vorstand, ehrenamtlicher Vorstand haftet gegenüber dem Verein nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten. Das bedeutet natürlich auch, wenn ich hauptamtlich tätig bin, gilt das nicht.
Das heißt, in dem Moment, wo wir eine Vereinsstruktur haben, wo jemand hauptamtlich eingestellt wird, hat man im Grunde genommen die ganz normale Haftungsstruktur, so wie ich das gerade eben eingangs erläutert habe. Ja, es ist eine Sorgfaltspflichtverletzung, das Ganze ist schuldhaft, es gibt einen Schaden, und dann haftet eben das entsprechende Vorstandsmitglied entsprechend nach allgemeinen Maßstäben.
Das kann man natürlich abbedingen, sage ich auch noch mal was zu. Aber man muss natürlich fairerweise auch sagen, die Person bekommt ja auch eine Vergütung dafür. Jetzt muss man vielleicht wieder gucken, was ist das für eine Vergütung? Ist das eigentlich doch mehr so eine Aufwandsentschädigung?
Aufwandsentschädigung in Anführungszeichen. Da könnte man natürlich sagen, na ja, also dann spricht vielleicht viel dafür, dass man auch diese Haftungsprivilegierung ihm einräumt. Das müsste aber schriftlich passieren. Oder aber man sagt, na ja, der verdient ja hier irgendwie 50.000 € im Jahr. Das ist ja wie so ein Arbeitnehmer. Na ja, es ist dann wirklich okay, wenn er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet. Fragezeichen muss man vielleicht im Einzelfall sehen.
Also das zu dieser gesetzlichen Haftungsprivilegierung. Ich habe gerade das Innenverhältnis erläutert, ne? Der Verein hat den Schaden, dann dreht er sich um und geht Richtung Vorstandsmitglied. Jetzt ist ja denkbar, dass auch ein Außenstehender kommt. Also, nehmen wir mal den Fall: Wir haben das Vereinsgelände, es ist -10° draußen, es hat gefroren, und man weiß, da gehen auch Passanten ja über bestimmte Wege, und dann legt sich jemand hin und bricht sich eben, nehmen wir mal das Bein.
So. Und dann kommt das Mitglied und sagt, du hast hier deine Eis- und Schneeräumungspflicht unterlassen. Das hättest du machen müssen. Du weißt, dass hier die Leute lang gehen zum Training etc. pp. Hast du nicht gemacht und nimmt dann als Außenstehender den Verein in Anspruch. Der Verein müsste das zahlen im Zweifel. Hier Versicherung lasse ich mal außen vor. Und dann ist es natürlich so, dann dreht sich wieder der Verein um und würde in diesem Fall dann wieder auf den Vorstand zugehen.
Es gibt aber auch Pflichtverletzungen, wo eben der Dritte direkt auf den Vorstand zugehen kann. Und das sind diese Fälle der sogenannten deliktischen Haftung, wo also eine Verletzung von Leib, Leben oder Körper passiert. Das heißt, in diesem Beispiel, was ich gebildet habe, könnte auch das einzelne Mitglied sagen, ich bin hier in meiner Gesundheit verletzt worden, das ist ein Organisationsverschulden des Vorstands und könnte ihn dann quasi direkt in Anspruch nehmen.
Und da ist es dann so, da müsste quasi in dieser Konstellation in der Tat das Vorstandsmitglied quasi hier die Geldbörse aufmachen und das ersetzen. Aber es gibt dann, und das ist die nächste Folie, es gibt dann einen sogenannten Freistellungsanspruch. Ja, das heißt, dann kann auf einmal in der Konstellation sich der Vorstand wieder umdrehen Richtung Verein und sagen, da ist jetzt dieser Brief gekommen, ich soll hier den Schaden ersetzen, und im Grunde genommen ist mein Fehlverhalten aber leicht fahrlässig gewesen. Ja, und deswegen musst du für das quasi dann an mich ersetzen.
Also, das sind so im Grunde genommen die Hauptkonstellationen, die in diesen Haftungsgeschichten auftreten. Und deswegen war es mir wichtig, dass Sie das einmal hören. Auf der nächsten Folie habe ich das hier noch mal im Grunde genommen für Sie zu Hause ausführlich dargestellt. Da sehen Sie jetzt einfach noch mal, Freistellungsanspruch, da kommt der Dritte.
Und der Freistellungsanspruch greift aber natürlich nur, wenn der Vorstand ehrenamtlich tätig ist oder maximal diese 840 € bekommt, und so weiter und so fort. Also da haben Sie das noch mal quasi zum Nachlesen. Es gibt dann manchmal auch noch die Frage, ja, wie ist das denn? Sie haben das jetzt gerade erzählt mit Delikt und Schneeräumung und dann Leib und Leben wird verletzt. Das habe ich verstanden. Das habe ich ja auch noch mal aufgeführt.
Da gibt's auch verschiedene Fälle aus der Rechtsprechung. Mal ist es irgendwie die Schneeräumungspflicht, mal ist es ein defektes Sportgerät. Gibt's alles Mögliche, gibt's teilweise auch schlimme Fälle, muss man sagen. Aber das sind so die, ich sage jetzt mal, die Standardfälle. Manchmal kommt dann noch die Frage, ja, wie ist das denn bei so einem Rechtsgeschäft?
Ja, also wenn ich da jetzt so ein Rechtsgeschäft, also den Pachtvertrag oder den Auftrag für die besagte Tennishalle ausgelöst habe, kann ich da irgendwie draus haften? Da lautet die Antwort: Nein, die Haftung trifft nicht sozusagen das Vorstandsmitglied selbst, was das unterschrieben hat, sondern die trifft eben den Verein, weil es ja ein Rechtsgeschäft ist zwischen Verein und dann Vorstandsmitglied und nicht sozusagen ein Rechtsgeschäft zwischen dem Vorstandsmitglied persönlich an der Stelle.
Wenn dann aber sozusagen in diesem Vertragsverhältnis, was nicht in Ordnung ist, und das wiederum eine Pflichtverletzung des Vorstands darstellt, dann gilt wieder das, was ich eingangs sagte, dann könnte sich der Verein wieder umdrehen und jedenfalls bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit dann den entsprechenden Schaden geltend machen.
Jetzt mal als erster Überblick für Sie, für euch. Mir ist noch mal wichtig zu transportieren, und das ist der Abschluss dann auch dieses Themenblocks. Man muss sich vor Augen führen, wenn ich ehrenamtlich tätig bin, bin ich haftungsprivilegiert durch das Gesetz. Das heißt, ich hafte nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wenn ich hingegen in einem hauptamtlichen Vorstandsamt tätig bin, habe ich diese Privilegierung nicht.
Und dann sollte man sich eben die Frage stellen, macht es hier gegebenenfalls Sinn, auf den Verein zuzugehen und eine solche Privilegierung vorzusehen? Das kann entweder in der Satzung erfolgen oder in einem etwaigen Dienstvertrag des entsprechend hauptamtlich tätigen Vorstands. So viel vielleicht zunächst mal zu diesem Thema.
Und dann würde ich jetzt auch schon übergehen zu dem zweiten Themenblock, wo ich mal aus der Praxis so verschiedene Haftungsfallen oder Stolpersteine stichwortartig anreißen möchte, damit Sie ein Gefühl bekommen, wo man vielleicht ein bisschen genauer gucken muss, denn es gibt ja durchaus Konstellationen, wo man sagt, ja, das ist irgendwie klar, das habe ich im Blick. Ja, Schneeräumungspflicht, da haben wir was und so, aber es gibt vielleicht andere Konstellationen, wo man das möglicherweise nicht so im Blick hat.
Und da würde ich jetzt mal einige dieser Stolperfallen gerne vorstellen.
Einen kleinen Moment. So, also wenn wir jetzt mal auf die Konstellation gucken, da haben wir hier einmal natürlich jedenfalls in einem gemeinnützigen Verein, und das denke ich mal sind ja die meisten, haben wir natürlich dieses ganze Gemeinnützigkeitsrecht, also das Steuerrecht. Das muss man sich noch mal immer wieder vor Augen führen, warum das eine Haftungsfalle ist, ist es ja so, ein eingetragener Verein ist eine Körperschaft. Und das bedeutet, wenn ich in dieser Körperschaft Einnahmen habe, egal was das ist, ja, das sind von mir aus Mitgliedsbeiträge, das sind von mir aus aber auch irgendwelche Einnahmen aus Kuchenverkauf, was auch immer.
Dann geht ja zunächst mal das ist steuerpflichtig. Punkt. Und jetzt ist es natürlich so, dass der Gesetzgeber gesagt hat, wenn ich aber Gutes tue, um das mal so ein bisschen zu pauschalisieren, und gemeinnützig durch das Finanzamt bin, also das Finanzamt hat die Gemeinnützlichkeit anerkannt, dann bekomme ich ja einen Freistellungsbescheid. Das heißt also, ich zahle keine Ertragssteuern. Das ist ja sozusagen der Grundsatz.
Ich lasse jetzt mal die ganze Thematik außen vor, dass man ja im Verein, ne, so eine vier Sphärenbetrachtung hat. Und z.B. im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gilt das, was ich gerade sagte, gerade nicht. Ich will nur damit deutlich machen, für den Normalfall, und der Normalfall ist ja nicht der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, bin ich steuerprivilegiert, und dieses Privileg muss ich mir aber sozusagen Tag für Tag verdienen. Das muss ich mir erarbeiten.
Und das bedeutet eben auch, ich muss dieses Regelwerk der Abgabenordnung im Speziellen, das muss ich beachten. Denn wenn ich das Regelwerk der Abgabenordnung nicht beachte und da dicke Schnitzer baue, dann kann das eben dazu führen, und das ist das Schlimmste, was es geben kann in einem gemeinnützigen Verein, dass einem die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Und das hat dann zur Folge, worst case, dass bis zu 10 Jahre rückwirkend die Aberkennung erfolgt mit der Folge, dass dann auf einmal voll die Steuern auf das zu zahlen sind, was vorher sozusagen alles steuerfrei war.
Und deswegen noch mal, wenn Sie so möchten oder ihr möchtet, an der Stelle die Sensibilisierung für dieses Steuerthema. Deswegen ist das so wichtig, und deswegen will ich hier auch so ein bisschen sensibilisieren.
Es gibt natürlich eine Reihe von allgemeinen steuerlichen Pflichten. Ich meine, das kennt ihr auch als Bürger, ja? Da muss man bestimmte Unterlagen aufbewahren. Man hat bestimmte Fristen, bis wann die Steuererklärung abzugeben ist. Man hat, wenn der Steuerbescheid kommt, bestimmte Fälligkeiten, bis wann was zu zahlen ist. Das habe ich hier mal auf der ersten Seite aufgeführt. Ich glaube, da ist aber jetzt nicht so, sagen wir mal, der echte Stolperstein, muss man sagen. Jedenfalls so aus unserer Erfahrung.
Das kann man ganz gut beherrschen, das kann man ganz gut im Blick haben. Wo es dann schon manchmal etwas anspruchsvoller werden kann, ist bei dem ganzen Thema der Steuererklärung. Das kann das Thema Lohnsteuer sein, das kann das Thema Umsatzsteuer sein. Dann aber auch bei der Gemeinnützlichkeitserklärung, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuererklärung genau diese Thematik, die ich so ein bisschen angerissen hatte.
Also wie ist das denn, wenn ich eben nicht nur Spenden habe und meine Mitgliedsbeiträge habe, sondern ich auf einmal hier sogar einen großen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb habe? Ja, kann ich dann einfach sagen, ja, ich bin ja gemeinnützig? Nein, kann man nicht. Das heißt, da gelten dann eben diese Steuererklärungspflichten, und die sind natürlich auch mit Fristen versehen und die sind zu beachten.
Und insofern also an der Stelle will ich mal sagen, schon so die Sensibilisierung für diese Steuerthemen, um das hier ganz deutlich zu sagen. Wenn man sich jetzt mal so einzelne Sachverhalte anguckt, wo es dann tatsächlich in die Grütze gehen kann, dann sieht man viele davon, die jetzt gleich kommen, sind aus diesem Steuerbereich, und das hat eben genau diesen Grund, dass da jedenfalls nach unserem Dafürhalten die größten Fußangeln sind.
Wir haben jetzt hier mal so ein paar aufgeführt. Ja, wie gesagt, das ist aus unserer Praxis, das ist jetzt keine Reihenfolge so nach dem Motto irgendwie hier die Top 10. Es kommen noch mehr auf der anderen Folie, aber es zeigt so ein bisschen, wo, sagen wir mal, eine Sensibilisierung notwendig ist.
Also das eine Thema z.B. Zuwendung an Mitarbeiter oder auch Zuwendungen an Mitglieder. Ja, da muss man so ein bisschen gucken, in welchem Rahmen man bleibt. Ist jetzt ein steuerliches Thema. Das ist heute nicht mein Fokus. Bin auch kein Steuerberater. Das macht morgen mein Kollege Thomas Krüger in der Folgeveranstaltung, wo es ja auch und insbesondere um das Thema geht, wie ist das mit Mitarbeitenden und wie ist das mit dem Ehrenamt und den Pauschalen und wie weit kann ich da gehen und welche Beträge sind zulässig und so weiter und so fort.
Das also morgen, so gesehen auch schon Werbung für morgen. Aber das ist ein Thema. Oder auch jetzt jemand hat Geburtstag, Dienstjubiläum, da muss man wirklich gucken, wo sind die steuerlichen Höchstbeträge? Bis wann kann ich das noch machen und wo wird das problematisch? Denn noch mal, wir sind ja in der Gemeinnützigkeit, und der Gesetzgeber hat die Vorgabe an den Vorstand gegeben: Das Geld, was du dort hast, ist im Rahmen der gemeinnützigen Sphäre zu verwenden.
Also Förderung des Sports, Förderung der Kultur, Förderung des Umweltschutzes, Förderung der Jugendhilfe, Förderung der Altenhilfe, um nur einige wenige zu nennen. Demnächst wohl auch Förderung des E-Sports, das aber nur nebenbei. Das bedeutet, wenn ich den Mitarbeitern sage, ich lade dich hier ein im zwei Sterne Lokal, ja, für jeden 200 €, dann ist das nicht in der gemeinnützigen Sphäre. Ja, das muss man so deutlich sagen. Das ist in der anderen Sphäre.
Das kann vielleicht eine Siemens AG machen oder das kann auch von mir aus die Deutsche Bahn oder ich weiß nicht wer machen, aber nicht in der gemeinnützigen Sphäre. Ein anderes Thema, was auch durchaus anspruchsvoll ist, ist, wenn man gegenüber Mitgliedern unterschiedliche Gebühren oder Ermäßigungen gewährt. Auch da muss man wieder gucken.
Es gilt ja vom Grundsatz her, dass hier auch eine gewisse Gleichbehandlung erfolgnützlichkeitsrechtlich gesprochen. Und ich kann natürlich unterschiedliche Sachverhalte auch unterschiedlich behandeln, nicht dass wir uns missverstehen. Also, ich kann den Jugendlichen natürlich mit einem anderen Beitrag versehen als z.B. den Erwachsenen. Was aber schwierig ist, wenn ich sage, ja, also der Erwachsene vom Grundsatz her 100 € Mitgliedsbeitrag, aber die und die Person, weil ich die so gut kenne, da erlasse ich die Hälfte des Mitgliedsbeitrags. Ja, sehr schwierig.
Das Thema Aufwandsspenden ist auch ein kritisches Thema. Wird gern gemacht, muss man sich angucken. Auch das Thema Personalgestellung, wenn man also vielleicht einen Verein hat, da drunter eine Tochtergesellschaft und dann das Personal von dem einen in den anderen, das andere vielleicht auch wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist, weil es irgendwie die Gastronomie GmbH ist und so weiter und so fort.
Dann auch ein sehr schwieriges Thema, zugegebenermaßen ist das ganze Thema Umsatzsteuerbefreiung. Wo hat man tatsächlich echte Umsatzsteuerbefreiung oder vielleicht auch einen reduzierten Umsatzsteuersatz? Da kann es natürlich schon passieren, dass wenn man da falsch liegt und dann später im Rahmen einer Betriebsprüfung das aufgegriffen wird, dass da riesige Beträge zustande kommen, denn das wird ja erst im Nachgang geprüft, und Sie können sich vorstellen, dass wenn ich in einem bestimmten Bereich sehr große Umsätze habe und das über Jahre hinweg, und dann sagt das Finanzamt, statt der von dir angedachten Umsatzsteuerbefreiung, muss ich das hier sogar mit dem Regelsteuersatz 19 % veranschlagen, dann kommen da natürlich immense Beträge raus.
Das kann bis hin zur Insolvenz des Vereins gehen, muss man sagen. Deswegen in diesen Konstellationen wäre immer meine Empfehlung, fragen Sie Ihren Steuerberater, euren Steuerberater oder uns, wenn da Zweifel sind an der Stelle, weil das ein großes Haftungsrisiko ist.
Ein anderes Thema, wo wir auch immer wieder sehen, da kann man richtig ins Klo greifen, ist das Thema der Satzungsänderung. Wenn ihr auf die Idee kommt, eure Satzung zu ändern, dann reicht es nicht auszusagen: Mitgliederversammlung, Beschluss, ich melde das an und gut ist. Wenn man nämlich möglicherweise auch Teile der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen in der Satzung, das ist ja insbesondere der Zweck, die Zweckverwirklichung, die Anfallsklausel, aber auch noch andere gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben, wenn man die sozusagen anfasst und das nicht mit dem Finanzamt abstimmt vorher und hinterher, nachdem das beschlossen und eingetragen wurde, irgendwann das Finanzamt sagt, das entspricht nicht den Vorgaben der Abgabenordnung, dann ist die Gemeinnützigkeit weg.
Und das ist halt wie gesagt worst case, und deswegen an der Stelle noch mal wirklich die dringende Bitte, dass man doch hier wirklich ganz genau vorher guckt, was mache ich da an der Satzung, und wenn das in diese Richtung geht, da sind Dinge, die geändert werden, vorher Abstimmung mit dem Finanzamt. Wir machen das natürlich auch mit dem Finanzamt, wenn das gewünscht ist, aber das ist wirklich ganz wichtig, weil das sonst ein richtig doofer, vermeidbarer Fehler ist.
Das Thema Weiterleitung von Mitteln hat sich zwischenzeitlich erledigt, weil da der Gesetzgeber aktiv war. Und dann noch ein letztes Thema, aber das macht morgen auch mein Kollege Thomas Krüger, sind sozusagen Zahlungen an Vorstandsmitglieder, die nicht satzungsmäßig gedeckt sind oder nicht ermächtigt sind oder von der Satzung gedeckt sind. Auch dazu vielleicht noch mal zwei Worte zur Sensibilisierung.
Also, wenn man sagt, wir wollen dem Vorstand was Gutes tun und wir zahlen ihm z.B. 1000 € im Monat, kann man das machen. Man muss aber zwei Dinge bedenken. Erstens, laut BGB ist der Vorstand ehrenamtlich tätig. Das heißt, wenn ich keine Satzungsgestaltung habe, die da lautet, ja, durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann dem Vorstand eine Vergütung gewährt werden, die dann durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt wird, beispielsweise so. Wenn ich das nicht drin habe und ich zahle die Vergütung, dann passiert genau das, was nicht passieren soll. Es fließt Geld, was laut Gesetz ja gar nicht an den Vorstand fließen darf. Der ist ja laut Gesetz ehrenamtlich tätig, und damit verletze ich im Grunde genommen das Gesetz und damit habe ich ein Problem mit der Gemeinnützigkeit, weil die Mittel fehlverwendet werden.
Ich kann diese Bestimmung, dass der Vorstand ehrenamtlich tätig ist, das kann ich abbedingen. Ich kann das ändern. Ich kann da reinschreiben, 1000 € ist jetzt nur ein Beispiel. Ich kann auch sagen, ne, dass einfach eine Vergütung gewährt wird, und das wird durch den Beschluss der Mitgliederversammlung der Höhe nach bestimmt. Kann ich alles ausformulieren. Ich muss es aber reinnehmen in die Satzung, damit klar ist, ich habe das gesetzliche Regime abbedungen.
Und Achtung, ich muss mir natürlich auch noch mal Gedanken machen. Wenn ich jetzt diese 1000 €, das ja nur ein Beispiel, nehme, kann das natürlich bedeuten, dass in dem Moment die gesetzliche Haftungsprivilegierung, von der wir ja vorhin gesprochen haben, die ist dann weg, denn die gilt ja nur für 840 € pro Jahr, nicht pro Monat.
Also, das sozusagen jetzt mal hier im Schweinsgalopp einfach das ein oder andere Thema, wo man so ein bisschen genauer gucken sollte an der Stelle. Wenn ihr bei einzelnen dieser Themen unsicher seid oder Fragen habt, wie gesagt, kann ich noch mal den Tipp geben. Ich weiß, ist ein bisschen Werbung, aber guckt mal auf www.vereinfacher.de. Da findet ihr zu ganz vielen dieser Themen entweder ein Video, das ist auch alles kostenlos, oder ihr findet da auch so einen Leitfaden, wo diese Themen adressiert sind. Da kann man sich sozusagen schon mal so ein bisschen aufschlauen, damit man, wenn man an der einen oder anderen Stelle so ein Störgefühl hat, eben sieht, ah, okay, da sollte ich vielleicht noch mal ein bisschen dem Thema besser nachgehen an der Stelle.
Ja, jetzt sozusagen Überleitung zum nächsten Thema. Ich gucke auch so ein bisschen auf die Uhr. Wir wollen ja noch so 25, 30 Minuten für eine Fragerunde haben. Ich habe jetzt noch mal mitgebracht, das ist aber relativ kurz, so ein paar Tipps, wie kann ich jetzt die Haftung reduzieren? Ich meine, klar, was da jetzt steht, irgendwie Compliance, Regelverfolgung, das ist natürlich irgendwie leicht gesagt, aber ich will damit sagen, man muss sich so ein bisschen mit den steuerlichen Rahmenbedingungen befassen.
Man muss natürlich bestimmte Abläufe im Verein ziehen, man braucht auch so ein bisschen Kontrollmechanismen. Im Arbeitsrecht ist jetzt ein anderes Beispiel, wo schon mal Dinge passieren können. Wenn ich jetzt auf einmal nur noch sogenannte selbständige Trainer habe, dann muss ich mich nicht wundern, wenn möglicherweise dann die Rentenversicherung kommt und sagt: "Ja, die sind aber gar nicht hier selbständig." Und dann habe ich natürlich ein Thema mit Scheinselbständigkeit und dann habe ich ein Haftungsthema.
Also diese Dinge muss man sich eben anschauen. Oder wenn ich Zuwendungsgeber finanziert bin, kann ich nicht sagen, die Nebenbestimmungen und das Kleingedruckte, das lese ich gar nicht durch. Das ist eh unverständlich, das kann man nicht machen.
Auch sozusagen ein Thema, was jetzt sehr praktisch ist für jeden, der im Vorstand ist: Guckt einfach jedes Jahr bei der ordentlichen Versammlung, und was ist da Tagesordnungspunkt? Entlastung. Also einfach darauf achten, gibt es eine Entlastung. Ja, weil die Entlastung bedeutet nämlich jedenfalls für die Sachverhalte, die sozusagen bekannt sind und im Rahmen der Jahresrechnung und des Jahresberichts macht man ja viel transparent, da kann ich dann quasi hinterher nicht mehr in die Haftung genommen werden.
Ja, deswegen ist die Haftung an der Stelle weg. Insofern mein Tipp: Immer wieder gucken, Jahr für Jahr, habe ich eine Entlastung bekommen. Dann, wie gesagt, ein anderer Tipp, das muss man im Einzelfall gucken, wie hauptamtlich sozusagen der Vorstand ist, auch von der Vergütung, gegebenenfalls im Dienstvertrag auch Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder auch in der Satzung.
Und das sozusagen als letzter Tipp, ich habe ja gesagt vorhin, gesamte Verantwortung des Vorstands. Das heißt, vom Prinzip haftet man so ein bisschen für die Fehler des anderen mit. Das gilt aber nicht so die Rechtsprechung, wenn man eine Ressourcenteilung hat, also kaufmännischer Vorstand, Tennisvorstand, Fußballvorstand und das Ganze einmal schriftlich dokumentiert, eine Geschäftsordnung macht, und das ist so gesehen ein gutes Instrumentarium zur Haftungsvermeidung, weil man nämlich dann sagen kann, das ist nicht in meinem Ressort hier passiert, das war beim kaufmännischen Vorstand, und dann ist man da zumindest schon mal deutlich aus dem Feuer.
Ja, ich habe dann noch so ein paar andere Sachen drauf geschrieben. Wie gesagt, das ist so dieses ganze Thema, wie ist meine interne Compliance? Das habe ich aber schon erwähnt. Und last but not least komme ich dann auch schon zum letzten Thema. Das ist das Thema der Versicherung. Man kann natürlich alles und jedes heutzutage versichern, das ist irgendwie klar.
Ich habe jetzt kürzlich, muss man sich vorstellen, also fahren in den Herbstferien eine Woche weg, und dann habe ich angeboten bekommen mit dem Abschluss dieser Buchung eine Wetterversicherung, und da hat man mir tatsächlich angeboten, dass wenn es drei Tage lang regnet, dann kriege ich die Reisekosten erstattet. Habe ich noch nie von gehört. Vorher dachte ich aber, krass, ja, selbst das kann ich mittlerweile versichern.
Ganz so krass ist es hier in dem Bereich nicht. Was man immer wieder hört, ist ja diese D&O-Versicherung, also Directors and Officers-Versicherung. Kommt aus dem anglo-amerikanischen und war im Grunde genommen gedacht für Vorstände von börsennotierten Gesellschaften, und das ist dann aber sozusagen immer weiter verdichtet, dass man gesagt hat, ah, wenn jemand in einer verantwortungsvollen leitenden Position ist, dann kann er sich Versicherungsschutz quasi einkaufen, und dieser Versicherungsschutz, den zahlt aber nicht er selbst, sondern den zahlt die Gesellschaft.
Und das führt dann dazu, dass der Vorstand, und das wurde mittlerweile ausgedehnt z.B. auch auf den besonderen Vertreter, also den Vereinsgeschäftsführer häufig oder auf das Aufsichtsgremium, Beiratsgremium, die sind auch alle davon abgedeckt. Und sollte also dann so eine Konstellation kommen, dass der Vorstand eben doch haftet, warum jetzt mal egal, dann wird unter bestimmten Voraussetzungen diese D&O-Versicherung quasi aktiv und würde dann entsprechend die Beträge zahlen.
Es gibt dann aber natürlich auch eine Vielzahl anderer Versicherungen. Es gibt natürlich auch eine Vereinsvermögenshaftpflichtversicherung beispielsweise. Ja, also in diesem Schneeräumungsfall würde die ja greifen. Das betrifft dann nicht so sehr das Vorstandsmitglied.
Und ich muss aber generell zu dem Thema Versicherung sagen, ich bin jetzt kein Versicherungsmarkler. Ich kann Ihnen jetzt also nicht sagen, nehmen Sie bitte das Paket der ARAK. Es gibt auch noch andere Anbieter. Ich weiß aber, die ARAK hat so ein Paket Versicherung für Vereine speziell. Es gibt aber auch, wie gesagt, viele andere, die das anbieten.
Und da wäre immer meine Empfehlung, dass Sie da schlicht über einen Versicherungsmakler Ihrer Wahl gehen, sich da verschiedene Angebote geben lassen und dann auf die Art und Weise vielleicht zunächst mal einen Überblick bekommen, welche Art von Abdeckung gibt es? Was ist das prämienmäßig? Das muss man sich ja immer logischerweise angucken und macht das hier in der Konstellation eigentlich Sinn oder vielleicht eben auch nicht?
Und klar ist natürlich auch, wenn ich als Verein z.B. bestimmte Motorradsportveranstaltungen mache, dann habe ich da natürlich ein anderes Risiko, als wenn ich jetzt ein Verein bin, wo man einmal die Woche irgendwie Schach spielt. Ja, insofern muss man da vielleicht ein bisschen im Einzelfall auch schauen.