Ich habe überlegt, die wichtigste Grundlage für die heutige Zusammenfassung an Tipps und Ratschlägen zu präsentieren. Diese habe ich zwischen 2002 und 2006 gesammelt und zwar aus drei verschiedenen Perspektiven auf den gleichen Förderantrag oder die gleiche Antragstruktur. Ich habe als Jugendlicher, damals noch als Schüler, EU-Anträge für eine Jugendinitiative gestellt. Als Antragsteller habe ich überlegt, wie ich das Ausfüllen gestalten muss, um mein Vorhaben gut darzustellen und eine Förderung zu erhalten. Nachdem mir das zweimal gelungen ist, habe ich anderen Jugendinitiativen geholfen, einen solchen Antrag in diesem Förderprogramm zu stellen. Ich musste also anderen durch Fragestellungen und Tipps helfen, ihr Anliegen möglichst gut darzustellen. Zwei Jahre später saß ich dann selbst im Beirat von Jugend für Europa und habe über Anträge entschieden, genau in diesem Förderprogramm. Es hat geholfen, die Perspektive dreimal zu wechseln, um zu verstehen, wie Förderantragssysteme funktionieren und wie man diese Denklogiken auf jedes andere Förderprogramm übertragen kann. Das fassen wir heute in zehn Schritten zu einem richtig guten Förderantrag zusammen.
Ich möchte Ihnen heute vermitteln, wie Sie das richtige Förderprogramm finden und wie Sie für Ihren Träger und den Zuwendungsgeber möglichst passende Förderanträge stellen. Das muss natürlich ein wenig verallgemeinert werden. Es gibt mehrere hundert Förderprogramme in Deutschland, und der Aufbau sowie die Fragen sind grundsätzlich ähnlich. Daher bin ich mir sicher, dass die Tipps und Hinweise, die ich Ihnen heute gebe, auf die meisten Förderprogramme übertragbar sind. Ich möchte vor allem, dass wir die Logiken dahinter verstehen und Sie in die Lage versetzt werden, diese anzuwenden. Auch wenn ich hier Tipps gebe, bitte ich Sie, in jedem Fall auf die konkreten Förderprogramme und auf die Details dort zu achten, beispielsweise ob besondere Anforderungen an die Träger oder den Förderantrag gestellt werden.
Mit diesen zehn Schritten werden wir schon sehr viel auf dem Weg zu richtig guten Förderanträgen bewegen können. Wenn ich im Laufe des Webinars zwischen Stiftung, Zuwendungsgeber oder Fördermittelgeber wechsle, bitte ich Sie, das als Synonym aufzufassen. Es kann jede weitere Fördereinrichtung sein. Der wichtigste Unterschied ist, dass wir hier von einem Förderantrag sprechen, der nur ein Teilbereich des Fundraisings ist. Wir reden hier von Förderanträgen. Ein richtig guter Förderantrag bedeutet, dass Sie damit einen Antrag für das richtige Förderprogramm für die richtige Organisation stellen und Ihr Vorhaben richtig darstellen. Das heißt, passend zu Ihrer eigenen Organisation und zu den Zielen und Ansprüchen der Zuwendungsgeber. Das mag im ersten Moment relativ einfach klingen, ist im Detail jedoch nicht. Es kann an jeder Stelle zu Problemen kommen, wenn man nicht auf die Details achtet oder sich nicht entsprechend vorbereitet. Das möchten wir verhindern, indem wir das heute ganz genau beleuchten.
In dieser Webinarreihe und auch in anderen Webinaren der DSE kommt immer wieder der Begriff Fundraising vor. Ich möchte hier kurz aufzeigen, in welchem Teilbereich wir uns befinden. Fundraising bedeutet grundsätzlich die Beschaffung aller notwendigen Ressourcen, die es braucht, um das Ziel einer Organisation zu erreichen. Mit Anträgen, über die wir heute nachdenken, bewegen wir uns im Teilbereich der Fördermittelgewinnung. Hier geht es also um die Einwerbung von Mitteln, die nach festgelegten Regeln und Kriterien vergeben werden. Das unterscheidet sich von vielen anderen Fundraising-Maßnahmen, bei denen Sie beispielsweise Privatpersonen um Spenden bitten. Hier gibt es ein Regelwerk. Das bedeutet auch, dass wir uns dieses Regelwerk zu Nutzen machen und uns sehr genau vorbereiten sollten, um allen Regeln und Mechanismen zu entsprechen. Ich sage Ihnen, jede Minute, die Sie in die Vorbereitung von Anträgen stecken, lohnt sich. Jede Minute, die Sie in die Vorrecherche verwenden, lohnt sich. Sie können damit sehr gut auf verschiedene Details, Besonderheiten und Ziele der Fördermittelgeber eingehen und damit Ihre Chancen, einen Antrag erfolgreich zu platzieren und eine Förderung zu erhalten, deutlich verbessern.
Ich habe mit verschiedenen Stiftungen gearbeitet und dort immer wieder bei der Auswertung von Förderanträgen geholfen. In den meisten Stiftungen können Sie davon ausgehen, dass mindestens 60 %, üblicherweise 80 %, der Förderanträge nicht bewilligt werden. Entweder, weil wichtige Formalien nicht eingehalten wurden oder weil andere Anträge besser waren. Das ist der Punkt, an dem wir etwas ändern können: erstens, indem Sie keine Fehler machen und nicht aufgrund formaler Fehler aussortiert werden, und zweitens, indem Sie Ihr Vorhaben besser darstellen, passend zu Ihrem eigenen Anliegen und den Zielen der Fördermittelgeber.
Im allerersten Schritt bedeutet es, Förderprogramme zu finden. Die Frage ist, wo Sie Förderprogramme finden, die für Ihren Träger und Ihr Projekt passen könnten. Wo erhalten Sie die passende Information? Natürlich können Sie bei jeder Ihnen bekannten Stiftung oder anderen Zuwendungsgebern selbst recherchieren. Auf deren Internetseiten finden Sie hilfreiche Informationen. Diesen Weg sollten Sie insbesondere dann gehen, wenn Ihnen die Förderorganisation oder Stiftung bereits bekannt ist. Das mag der Fall sein, wenn Sie bereits einen erfolgreichen Antrag geschrieben haben. Dann können Sie dort schauen, ob es wieder Förderprogramme gibt. Sie wissen grundsätzlich, wie der Fördermittelgeber tickt, können sich darauf einstellen und einen weiteren Antrag stellen. Aber wie gehen Sie vor, wenn Sie die passende Stiftung oder den passenden Fördermittelgeber noch nicht kennen? Dann ist ein anderer Weg empfehlenswert, in der Regel die Recherche über Förderdatenbanken. Solche finden Sie beispielsweise bei der DSE, beim Bundesverband Deutscher Stiftungen oder beim Deutschen Stiftungszentrum. Sie müssen allerdings in 16 verschiedene Bundesländer schauen, in die jeweiligen Stiftungsverzeichnisse der Länder, die zum Teil bereits online abrufbar sind. Das wären die üblichen vier, beziehungsweise tatsächlich 19 Anlaufstellen, bei denen Sie Stiftungen finden können.
Stiftungen zeichnen sich dadurch aus, dass viele von ihnen nicht nur operativ, sondern auch fördernd tätig sind und dort Förderprogramme in der Regel ausgeschrieben werden. Andere mögliche Fördermittelgeber sind auch Organisationen in anderen Rechtsformen oder staatliche Förderprogramme. Da gibt es viele Möglichkeiten. Diese sind zum Teil auch bei der DSE über Stiftungen hinaus abgebildet. Aber das sind vier Anlaufstellen, auf denen Sie auf jeden Fall viele Informationen und Zugänge zu möglichen Fördermittelgebern finden. Die Links finden Sie im entsprechenden Handout, das Ihnen im Nachgang zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie jetzt also ein Förderprogramm gefunden haben, bei dem Sie sagen, das könnte interessant sein, dann bitte ich Sie zunächst einmal, dieses formal zu prüfen. Gehen Sie noch gar nicht so sehr in die Inhalte hinein, sondern prüfen Sie erst einmal formal, wer antragsberechtigt ist, mit welchen Nachweisen Sie aufzeigen müssen, dass Sie antragsberechtigt sind, und wann die Antragsfrist ist. All das klingt simpel, aber ich sage Ihnen, ich habe etliche Anträge abweisen müssen, weil die Antragsteller gar nicht antragsberechtigt waren oder weil sie zu spät kamen.
Das kann verschiedene Gründe haben. Es kann sein, dass bestimmte Rechtsformen ausgeschlossen werden, weil man bestimmte Schwerpunkte setzen möchte. Es kann sein, dass eine Antragsstellung ausschließlich für gemeinnützige Einrichtungen möglich ist. Genauso kann es sein, dass die Antragsstellung nur für kleine Einrichtungen mit einem maximalen Jahresumsatz oder einer maximalen Anzahl an hauptamtlichen Mitarbeitern ermöglicht wird. Oder dass die Antragsstellung nur auf bestimmte Regionen begrenzt ist, wo entweder der Sitz Ihrer Einrichtung sein muss oder in diesem geografischen Bereich Ihr Projekt durchgeführt werden muss. Dies sind die wichtigsten formellen Anforderungen.
Nachdem Sie sich auf der Internetseite in einer Förderrichtlinie oder einer formellen Bekanntmachung zu einem Förderprogramm informieren können, prüfen Sie, ob Sie überhaupt berechtigt sind, einen Antrag zu stellen. Wenn Sie das nicht sind, können Sie sich sämtliche weiteren Prüfungsschritte entweder auslassen, weil es nicht geht, oder kreativ werden und überlegen, wie Sie eine Partnerorganisation finden, die den Kriterien entspricht und mit Ihnen gemeinsam einen Antrag stellen kann. Dieser wichtige Schritt erspart Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt die große Enttäuschung, wenn Sie zwar ein tolles Projekt konzipiert haben, viel Zeit in einen Antrag gesteckt haben, dann aber aus formalen Gründen nicht antragsberechtigt sind. Insofern bitte ich Sie, hier ganz klar und ausführlich und im Zweifel noch einmal mit dem Fördermittelgeber zu klären, ob Sie überhaupt für eine Antragstellung in Frage kommen.
Das Thema Frist ist ebenfalls wichtig. Es ist üblich, dass aus Gründen der Fairness gegenüber allen Antragstellenden nach Ablauf einer Antragsfrist keine Anträge mehr entgegengenommen werden. Wenn Sie früh dran sind mit der Recherche, tragen Sie sich die Antragsfrist auf jeden Fall groß in Ihren Kalender ein, am besten noch eine Woche vorher. Denn vielleicht muss der Antrag auch per Post eingereicht werden. Dennoch lohnt es sich, mit Fördermittelgebern in Kontakt zu gehen. Manchmal ist es bei manchen Fördermittelgebern durchaus möglich, wenn man vorher in Kontakt tritt, das Vorhaben beschreibt und klärt, dass man antragsberechtigt ist. Gelegentlich gibt es die Möglichkeit, bereits einen Antrag zu stellen, der dann mit einer Nachfrist von ein paar Tagen vervollständigt wird. Das ist nicht selbstverständlich, das machen manche Fördermittelgeber, aber das herauszufinden, können Sie nur, indem Sie vorher nachfragen. Bei den meisten Stiftungen oder Förderprogrammen wird es nicht gehen, insbesondere bei öffentlichen. Manche private Einrichtungen handhaben das durchaus anders.
Ich habe am Anfang betont, dass Sie eine Förderrichtlinie oder eine Bekanntmachung suchen und sich dort über diese Kriterien informieren, nicht nur auf der Webseite. Das möchte ich hier noch einmal mit einem großen Ausrufezeichen versehen. Wenn es eine konkrete Förderrichtlinie gibt, nicht nur eine Programmbeschreibung, eine Förderrichtlinie, dann suchen Sie die, lassen Sie sich die schicken, fragen Sie nach. Das ist Ihre wichtigste Recherchegrundlage für alle weiteren Schritte. Sie werden noch häufig darauf zurückkommen, um in der Lage zu sein, einen richtig guten Förderantrag zu stellen. Das ist die wichtigste Basis.
Jetzt kommen wir zum dritten Schritt. Wir haben das Programm formal geprüft und wissen, dass wir antragsberechtigt sind. Jetzt gilt es, inhaltlich zu prüfen. Ich bitte Sie, genau einmal die Perspektive zu wechseln. Überlegen Sie nicht nur, was Sie für ein Projekt vorhaben, sondern auch, warum es dieses Förderprogramm gibt. Was sind die Ziele? Was ist die Intention des Fördermittelgebers? Hier einmal die Perspektive zu wechseln und zu überlegen, was der Fördermittelgeber erreichen möchte. Ist das konkret beschrieben, beispielsweise in Wirkungszielen? Ist eine Zielgruppe genannt? Gibt es vielleicht Beispiele von Projektarten, die gefördert werden sollen? Versetzen Sie sich in die Perspektive der fördernden Einrichtung. Was sind deren Schwerpunkte? Was ist deren Hintergrund? Informieren Sie sich beispielsweise auf der Internetseite oder im Jahresbericht. Oft hilft es bei Stiftungen, den Über-uns-Bereich zu betrachten und sich daran zu orientieren. Manchmal sind die Hintergründe von Stiftern verfügbar oder die Förderorganisation veröffentlicht ein Leitbild. Das hilft zu verstehen, was die Organisation bewegt und was sie erreichen möchte. All diese Informationen gilt es nun auf das geplante Vorhaben, das Sie finanzieren möchten, anzuwenden. Ist das schlüssig und passt zueinander, was Sie vorhaben und was die Intention des Förderprogramms ist? Kommen vielleicht einige kleine Änderungen in Ihrer Planung in Frage, die das Projekt stärker an den Zielen der Förderorganisation ausrichten, damit es eine bessere Chance auf eine Förderung erhält? Das müssen Sie dann im Team entscheiden und die richtige Balance finden.
Es geht nicht darum, dass Sie die Förderanträge schreiben, die die besten Chancen haben und am besten zu einer Stiftung oder einer Förderung passen. Es soll vor allem zu Ihrer Einrichtung passen. Es muss ein Match sein, das für beide passt. Deshalb gehen wir hier in die inhaltliche Prüfung. Ich hatte eben gesagt, die Bekanntmachung zu suchen, den Jahresbericht zu suchen. Den finden Sie in der Regel auf der Internetseite. Das ist Ihr wichtigster Freund während der gesamten Phase des Antragschreibens. Schauen Sie in dieser Bekanntmachung gezielt nach veröffentlichten Kriterien, anhand derer Projekte bewertet werden, oder fragen Sie bei der Förderorganisation nach. Das hilft Ihnen bestimmt bei der guten Beschreibung Ihres Projekts. In diesen Förderrichtlinien finden Sie Hinweise, teilweise sogar schon mit Bulletpoints oder mit Überschriften, die Ihnen helfen zu verstehen, auf welche Weise Ihr Projekt mutmaßlich anschließend bewertet wird. Ich kann Ihnen garantieren, dass es keine Hop- oder Top-Entscheidung ist, ob jemand Ihren Schreibstil im Antrag mag. Das alles ist relativ formalisiert. Sie können davon ausgehen, dass dahinter entweder Datenbanken oder Excel-Listen stehen, anhand derer jeder Antrag zu verschiedenen Kriterien bewertet wird. Was das für Kriterien sind, können Sie in der Regel aus solchen Bekanntmachungen ableiten.
Stellen Sie sich doch einmal so eine Excel-Liste vor und überlegen Sie, dass Sie acht Punkte gefunden haben. Jetzt überlegen Sie mal, was realistisch ist, nach was die bewertet werden. Wahrscheinlich wird das entweder mit Schulnoten von 1 bis 6 oder mit Punkten von 1 bis 5 bewertet. Überlegen Sie, was da die Differenzierung ist. Ist es nur ein Ja oder Nein, oder gibt es da vielleicht einen Teil dazwischen? Ist es fünfstufig? Wenn Sie überlegen, wie Ihr Projekt bewertet würde und anhand dessen noch einmal abgleichen, wie Sie es beschrieben haben, was Sie vorhaben, dann sind Sie bereits zwei oder vier Schritte weiter als die meisten Antragsteller.
Diese Kriterien müssen Sie gezielt suchen und sich selbst eine Bewertungsmatrix bauen. Das ist Teil der inhaltlichen Prüfung, um zu überlegen, wie Ihr Antrag später geprüft wird. Das ist eine Basis zum Schreiben.
Jetzt kommen wir zu einem weiteren mutmaßlich einfachen Schritt: die Organisationsdaten vorzubereiten. In der Regel, das kann sich von Fördermittelgeber zu Fördermittelgeber unterscheiden, werden formelle Unterlagen benötigt. Das sind häufig diese drei: die Satzung, den Vereinsregisterauszug und den Freistellungsbescheid. Viele Fördermittelgeber möchten diese Unterlagen in der aktuellsten Fassung haben. Beschäftigen wir uns mal einzeln mit diesen Dokumenten. Die Satzung: Jeder Verein oder auch jeder andere Rechtsträger hat eine Satzung oder einen Gesellschaftervertrag, aus dem die Zielsetzung und die Organe der Organisation hervorgehen. Das ist wichtig für den Fördermittelgeber. Dieser prüft anhand der Satzung beispielsweise, ob das beantragte Vorhaben sich mit den Engagementbereichen der Satzung deckt, also mit dem gemeinnützigen Zweck, für den Sie anerkannt worden sind, und wer den Verein überhaupt in Rechtsgeschäften vertreten darf.
Dafür wird ein Zuwendungsvertrag geschlossen, den nicht einfach irgendjemand aus dem Verein unterschreiben darf. Dann benötigen Sie den Vereinsregisterauszug oder bei gemeinnützigen Kapitalgesellschaften den Handelsregisterauszug. Aus diesen Dokumenten geht hervor, welche Personen derzeit als Vorstand gewählt sind. Hier können Sie sich Satzung und Registerauszug gemeinsam vorstellen. Ist der Vorstand noch aktuell? Das ergibt sich primär aus dem Abgleich zwischen dem Alter des Registerauszugs und der Amtszeit eines Vorstands. Auch hier gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen oder Verständnisse von aktuell. Manchmal ist festgelegt, dass der maximal zwei Jahre alt sein darf. Wenn aber ein Vorstand auf vier Jahre gewählt ist und der Vereinsregisterauszug zwei Jahre alt ist, geht das bei vielen Fördermittelgebern ebenso. Aber Sie müssen hinreichend aktuell sein.
Das ist einfacher zu beantworten beim dritten Dokument, dem Freistellungsbescheid. Das ist die Bestätigung des zuständigen Finanzamtes, dass eine Körperschaft als gemeinnützig anerkannt ist und bis wann dieser Bescheid gilt. Das Datum dafür finden Sie im Text des jeweiligen Bescheids. Diese drei Dokumente sind wichtige formale Unterlagen, die häufig gebraucht werden, damit ein Förderantrag überhaupt bearbeitet und bewertet werden kann. Sie müssen aktuell sein, also nicht älter als die letzte satzungsgemäße Amtsdauer des gewählten Vorstands. Aus diesen Dokumenten wird auch ersichtlich, ob nur eine Person allein vertretungsberechtigt ist oder mehrere Personen einen Antrag gemeinsam unterschreiben müssen. Das ist die sogenannte gemeinsame Vertretungsberechtigung, die in den Satzungen und auch im Vereinsregisterauszug wiederzufinden ist.
Was beim Antrag ebenfalls überprüft wird, sind die zeichnungsberechtigten Unterschriften. Liegen diese nicht vor, ist ein Antrag nicht ordnungsgemäß eingegangen und könnte auf dieser Basis bereits abgewiesen werden. Das klingt einfach, aber ich habe leider zu oft Anträge abweisen müssen. Wo können Sie diese Unterlagen finden? Die Satzungen sollten allen Mitgliedern vorgelegt sein. Jeder sollte sie zu Hause haben oder in seinem E-Mail-Postfach. Häufig wird sie auch auf der Internetseite veröffentlicht oder ist zum Download verfügbar. Den Freistellungsbescheid sollten Sie in den Ordnern des Vorstands bereitlegen. Wahrscheinlich kann Ihnen der Kassenwart dabei weiterhelfen. Den Vereinsregisterauszug erhalten Sie üblicherweise beim zuständigen Amtsgericht. Alternativ können Sie diesen auch online auf handelsregister.de beantragen. Es kostet eine kleine Bearbeitungsgebühr, aber dann hat man das auch innerhalb von wenigen Tagen. Viele schaffen es, innerhalb von 24 bis 48 Stunden dieses PDF zu erhalten und entsprechend einzureichen.
Jetzt kommen wir zum inhaltlichen Teil. Es geht um die allgemeine inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, für das Sie eine Förderung beantragen wollen. Dazu gehören Angaben wie den Projektzeitraum: Wann beginnt das Projekt und bis wann soll es erfolgreich beendet werden? Welche Zielgruppe wird adressiert, also direkt oder indirekt? Welche Maßnahmen oder Aktivitäten sollen stattfinden, um welches Ziel zu erreichen? Bei der Beantwortung solcher Fragen, die in der Regel in den geregelten Förderkriterien und Anträgen vorgegeben sind, kommt es darauf an, dass Sie diese sowohl quantitativ als auch qualitativ wertvoll beantworten. Es reicht beispielsweise nicht aus, in Stichworten anzugeben, dass man einige Seminare vor Ort durchführen möchte. Das ist zu unpräzise. Es ist viel konkreter, wenn Sie fünf Seminare mit jeweils geplanten 20 Teilnehmern beschreiben oder die Themenfelder festlegen und nachweisen, welche Wirkung mit diesen Seminaren erreicht werden soll. Beides beschreibt das Gleiche, aber das eine drückt aus, dass man sehr konkret weiß, was man machen möchte, wie man es machen möchte, für wen man es machen möchte und warum man das machen möchte. Das hat einen erheblichen Unterschied in der Bewertung zur Folge.
Stellen Sie sich vor, Sie haben diese Aktivitäten beschrieben. Dann gilt es, die sogenannten Alleinstellungsmerkmale oder USPs herauszuarbeiten und den Fördermittelgebern gute Argumente zu geben, warum genau Ihr Projekt unterstützt werden soll. Ich möchte Sie auf einen Artikel verweisen auf sozialmarketing.de. Dort finden Sie eine Sammlung von 20 Fragen, die Ihnen helfen, Ihre Alleinstellungsmerkmale in solchen Anträgen wiederzugeben. Das betrifft beispielsweise die Einmaligkeit Ihres Vorhabens, das Thema Innovation, welche Zielgruppe, welcher Zeitpunkt, welche Beteiligten, welcher Ort, welches Umfeld. Wenn Sie mindestens eine dieser Fragen sehr klar und präzise beantworten können, machen Sie einen erheblichen Unterschied in der Darstellung Ihres Vorhabens. Damit heben Sie sich aus der Masse der verschiedenen Projekte ab, die genau wie Sie einen Antrag stellen. Es ist wichtig, mit Alleinstellungsmerkmalen zu arbeiten und diese bewusst darzustellen. Sie müssen hier nicht 20 Alleinstellungsmerkmale finden und herausarbeiten. Eines oder zwei, die Sie unterscheiden, sind die Argumente, die man braucht, um Ihrem Projekt eine gute Chance zu geben.
Wenn wir noch einmal zurückgehen: Projekte werden bewertet, Projekte bekommen Punkte. Was passiert, wenn zwei Projekte punktgleich sind? Dann schaut man sich die Projekte noch einmal an und muss überlegen, welches von beiden gefördert wird. Dann ist es wahrscheinlicher, dass jenes gefördert wird, das besonderer ist und herausstellt, was es von anderen unterscheidet. Dabei helfen Ihnen diese Alleinstellungsmerkmale.
Gehen wir noch einmal auf die erste Frage zurück: Was ist der Projektzeitraum? Wenn Sie beispielsweise eine eintägige Veranstaltung durchführen, dann ist als Projektzeitraum nicht nur dieser einzige Tag anzugeben, sondern der gesamte Zeitraum der Vor- und Nachbereitung. Das ist ungemein wichtig. Denn beim Mittelverwendungsnachweis, also in dem Moment, wo Sie Mittel erhalten haben und später abrechnen wollen, werden Sie später nur solche Rechnungen einreichen können, die sich auf den genehmigten Projektzeitraum beziehen. Wenn Sie Ihr Projekt noch frühzeitiger beginnen wollen, also den Zeitraum ausweiten möchten, können Sie bei vielen Fördermittelgebern einen sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen. Das bedeutet, dass der Projektzeitraum vorgezogen wird und ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns startet. Aber Achtung: Das bedeutet, dass dies zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem eine Förderentscheidung noch nicht getroffen wurde. Wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen und tatsächlich die ersten Ausgaben tätigen, gehen Sie damit ins eigene Risiko. Denn einen Zuwendungsbescheid haben Sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten und auch keinen Rechtsanspruch darauf. Da muss man also abwägen, ob Sie dieses Risiko eingehen können und wollen.
In jedem Förderprogramm werden Sie neben allgemeinen Fragen zu Ihrer Organisation und Ihrem Vorhaben auch programmspezifische Fragen gestellt bekommen. Das sind Fragen, die ganz besonders auf die Besonderheiten dieses Förderprogramms und die Ziele dieses Förderprogramms eingehen. Neben den allgemeinen Angaben zur Projektbeschreibung sind das in der Regel mindestens ein Viertel der Fragen, die sich auf die Programmspezifikationen beziehen. Da sollten Sie ganz genau hinschauen und überlegen, was die Stiftung oder die Förderorganisation mit den jeweiligen Fragen wirklich wissen möchte. Beispielsweise in einem europäischen Förderprogramm könnte es wichtig sein, eine europäische Dimension darzustellen. Aber wie macht man das? Das kann man tun, indem man beispielsweise die unterschiedlichen beteiligten Akteure darstellt, die besonderen Inhalte und deren europäische Dimension.
Wenn es ein Förderprogramm im ländlichen Raum ist, versetzen Sie sich in die Lage eines Fördermittelgebers, der insbesondere Projekte im ländlichen Raum unterstützen möchte. Da könnte es hilfreich sein, die vor Ort besonders vernetzten Strukturen, wie die Freiwillige Feuerwehr oder die Kirchen, einzubeziehen und darzustellen, in welchen lokalen Netzwerken Ihre Organisationen und Ihre Akteure bereits eingebunden sind. Oft gibt es auch Fragen nach Innovation. Aber was ist Innovation? Das kommt auf den Kontext an. Wenn es um ein Bildungsprogramm geht, könnte Innovation beispielsweise die Art und Weise der Vermittlung bedeuten, also Digitalisierung oder Teilnehmeraktionen in Online-Gruppen. Wenn wir an Innovation im Bereich Jugendinformation denken, geht es vielleicht eher um Social Media mit TikTok und ähnlichem. Solche Innovationsfragen sollten immer auf den Kontext bezogen werden und hier Besonderheiten dargestellt werden.
Nicht jedes Projekt muss komplett neu sein, um innovativ zu sein. Innovation kann sich aus dem Kontext, dem Zeitpunkt, der Region und dem jeweiligen individuellen Kontext ergeben. Man muss es aber entsprechend begründen und darstellen. Sie sollten hier immer überlegen, was das Kerninteresse des Fördermittelgebers bei der jeweiligen Frage ist. Ändern Sie bitte die Perspektive und versuchen Sie, das von Ihnen geplante Vorhaben aus der Sicht eines Fördermittelgebers zu beschreiben. Das bedeutet auch, dass Sie die Antworten auf programmspezifische Fragen nicht einfach von einem Antrag in einen anderen kopieren können, weil Sie von den jeweiligen Kontexten des Förderprogramms und der Förderorganisation abweichen und immer wieder neu hinterfragt werden müssen.
Wenn wir nun ein Programm, das wir vorhaben, beschrieben haben und die Fragen beantwortet haben, kommen wir zum Thema Ausgabenplan. Dort schreiben Sie auf, welche Ausgaben notwendig sind, um das Projekt umzusetzen. Hier muss es schlüssig sein. Sie stellen dar, welche Ausgaben notwendig sind, um das von Ihnen im Antrag beschriebene Vorhaben umzusetzen. Eine Stiftung oder andere Förderorganisation wird diesen Plan auf Schlüssigkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen. Schlüssig bedeutet, ob die Ausgaben im Einklang mit den Aktivitäten stehen. Notwendig bedeutet, ob die Ausgaben für die Umsetzung unabdingbar sind. Wirtschaftlich bedeutet, ob die Ausgaben in ihrer Höhe angemessen sind. Viele Förderorganisationen geben bereits einen Handlungsrahmen vor. Prüfen Sie beispielsweise, ob in einer Förderrichtlinie dargelegt ist, welche Ausgaben förderfähig sind oder ob bestimmte Ausgaben ausgeschlossen sind. Daran müssen Sie sich im Ausgaben- und Finanzierungsplan unbedingt halten. Andernfalls kann es passieren, dass einzelne Ausgabepositionen gestrichen werden und die Frage entsteht, ob Ihr Vorhaben noch in der Weise umgesetzt werden kann, wie Sie es ursprünglich geplant haben.
Die Grundsatzfrage beim Erstellen von Ausgaben- und Finanzierungsplänen ist die Frage danach, wie konkret die einzelnen Posten dargestellt werden sollen. Tatsächlich hat jede Förderorganisation ein wenig andere Vorstellungen. Aber es gibt ein paar Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten. Nehmen wir beispielsweise Veranstaltungsausgaben. Wenn Sie sagen, Sie wollen verschiedene Seminare machen, und es kostet 11.000 €, ist das relativ unkonkret. Es ist nachvollziehbarer, wenn Sie es unterteilen in Miete für Seminarräume, Verpflegungskosten, Honorar für Moderation, Reisekosten und Materialkosten. Das kann eher bewertet werden hinsichtlich Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Ein anderes Beispiel wäre Computerperipherie. Dort sollten Sie konkreter werden, aber nicht zu konkret. Wenn Sie jede einzelne Computermaus, jede Tastatur und jedes Headset einzeln aufführen, ist das zu detailliert. Dort können Sie dann eher einen Sammelposten schreiben, den Sie dann „Computerzubehör“ in Klammern „Maus und Tastatur“ nennen würden. Ein wichtiges Element dabei ist das „z.B.“. Ich arbeite gerne mit „z.B.“, denn wenn dort steht „Computerzubehör, z.B. Maus und Tastatur“, und ich im Laufe des Projekts feststelle, ich brauche eine Webcam, kann ich das damit finanzieren. Das ginge nicht, wenn ich jede Computermaus, Tastatur und Headset einzeln aufgeführt habe und keine Webcam vorgesehen war. Bitte unbedingt mit solchen „z.B.“ arbeiten.
Wenn ich dort Werbematerial schreibe oder Werbekosten angebe, schreibe ich in der Regel rein „z.B. Flyer, Social Media-Werbung“. Zwischen einem Papierflyer und Social Media-Werbung ist die Bandbreite so groß, dass ich viel in das „z.B.“ hineininterpretieren kann. Das macht es einfacher in der Abrechnung. Die meisten Fördermittelgeber akzeptieren das, weil klar ist, der Zweck sind Werbekosten.
Ein weiteres Beispiel für zu detaillierte Angaben: Es ist super, wenn Sie bereits von Anfang an Angebote einholen, aber bitte nicht zu konkret. Schreiben Sie nicht, dass Sie einen Bildschirm Asus 24 Zoll für 132,70 € möchten. Schreiben Sie lieber, dass Sie einen Bildschirm anschaffen möchten und dafür 140 € veranschlagen. Wenn dort nicht der 24 Zoll ist, sondern ein tolles Angebot für einen 27 Zoll Bildschirm, dürfen Sie das kaufen. Wenn Sie geschrieben haben, dass Sie einen Bildschirm Asus 24 Zoll finanzieren wollen, dürfen Sie den Bildschirm Asus 27 Zoll nicht ohne eine Änderung des Antrags kaufen, was wieder formellen Aufwand für Sie und die Fördermittelgeber für so einen kleinen Betrag notwendig machen würde. Vermeiden Sie es, indem Sie allgemein genug und spezifisch genug im Förderantrag schreiben.
Dann haben Sie die Flexibilität, die Sie brauchen. In manchen Förderprogrammen gibt es einen ganz wichtigen Punkt, der Verwaltungskostenpauschale heißt. Diese ermöglicht es, dass Sie einen Prozentsatz der Förderung pauschal für Verwaltungsausgaben beantragen können, ohne diese nachweisen zu müssen, weil das ja eine Pauschale ist. Das ist wunderbar. Das bedeutet allerdings auch, dass Sie, wenn Sie eine Verwaltungsausgabenpauschale beantragen und erhalten, typische Verwaltungsausgaben wie Druckerpapier, Briefumschläge oder Porto nicht noch einmal zusätzlich im Finanzplan beantragen dürfen, denn das ist bereits durch die Verwaltungsausgabenpauschale abgedeckt. Das sollten Sie unbedingt beachten.
Die Einnahmen müssen Sie also prüfen, ob es sich um einen Förderantrag handelt, bei dem es sich um eine Vollfinanzierung handelt oder um eine Anteilsfinanzierung. Die meisten Förderprogramme sind anteilsfinanzierungsbasiert. Das bedeutet, Sie müssen 20, 40, 60 oder 80 % je nach Förderprogramm selbst aufbringen. Dafür müssen Sie verschiedene Finanzierungsquellen aufzeigen, wie Sie Ihren Eigenanteil aufbringen. Das fällt nicht immer leicht. Eigenmittel sind beispielsweise Rücklagen des Vereins oder vorhandene Barmittel. Drittmittel sind solche, die Sie beispielsweise über Sponsoring oder andere Förderungen erhalten.
Achtung: Bei manchen öffentlichen Förderprogrammen sind beispielsweise andere Fördermittel als Teil der Eigenmittel ausgeschlossen. Auch hier gilt es, die Richtlinien genau zu lesen und gegebenenfalls nachzufragen. Spenden sind eine weitere mögliche Finanzierungsquelle. Wenn eine maximale Förderhöhe festgelegt wurde, sollten Sie sich daran orientieren oder einen entsprechend höheren Anteil an Eigenmitteln einplanen.
Wenn Sie ein Projekt haben, bei dem es 80 % Förderung gibt und Sie 20 % selbst aufbringen müssen, machen Sie ein 1.000 € Projekt, das aber 12.000 € kostet. Wenn Sie das genau kalkuliert haben, sollten Sie auch entsprechend schauen, dass Sie 4.000 € Eigenmittel aufzeigen, damit Sie die 8.000 € Förderung erhalten können. Anteilsfinanzierung bedeutet aber auch, wenn Sie weniger als die 20 % Eigenmittel aufweisen oder die festgelegte Prozentzahl an Eigenmitteln nicht erreichen, dass Sie dann auch weniger Förderung erhalten.
In der Regel bedeutet das auch, dass, wenn Sie mehr zweckgebundene Spenden oder Zuweisungen für ein Projekt erhalten, die Förderung eines Fördermittelgebers, insbesondere des öffentlichen, sich reduzieren könnte. Hier bitte ganz genau schauen. Ein Trick könnte sein, verschiedene Projektabschnitte zu definieren und damit klarzumachen, für welchen Projektabschnitt eine Förderung gilt und dort entsprechend die Anteile zu berechnen. Ich hatte eben kurz erwähnt, dass bei öffentlicher Förderung manche andere öffentliche Förderung als Drittmittel ausgeschlossen ist. Das ist das sogenannte Doppelförderungsverbot, das insbesondere bei öffentlichen Fördermittelgebern gilt. Das ist unbedingt zu beachten, da es für Sie sehr problematisch werden kann.
Zu diesem Zeitpunkt haben wir ein Förderprogramm gefunden, die Antragsberechtigung erklärt und uns mit den Inhalten, also formell und inhaltlich, auseinandergesetzt. Wir haben programmspezifische Fragen beantwortet, einen Ausgabenplan aufgestellt und einen Finanzierungsplan erstellt. Dann müssen wir viele Erklärungen abgeben. In vielen Förderprogrammen sind diese Erklärungen quasi AGBs, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fördermittelgebern. Es sind Selbstverständlichkeiten, mit denen sich die fördernde Einrichtung bei Ihnen als Antragsteller absichern möchte. Dabei geht es beispielsweise darum, dass alle Angaben vollständig und korrekt sind, dass der Finanzplan nach dem Maßstab der Wirtschaftlichkeit aufgestellt wurde oder dass das Projekt noch nicht begonnen hat.
Es gibt auch Regelungen, die Sie als Antragsteller aktiv zur Kenntnis nehmen müssen, beispielsweise dass Subventionsbetrug strafbar ist. Ich empfehle Ihnen, diese Erklärungen nicht als Bürokratie, sondern als Service zu verstehen. Die Förderorganisation ergreift auf diese Weise noch einmal die Chance, Ihnen alle Verbindlichkeiten und die Verantwortung, die mit einer Förderung einhergehen, zu erläutern. Ist Ihnen die volle Bedeutung bewusst, wenn Sie nur ein Häkchen setzen, dass Sie beispielsweise die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung akzeptieren?
Das sind vier Seiten Gesetzestexte, die sehr viel enthalten, was zum Teil damit gemeint ist, aber nicht explizit drin steht. Bei den allgemeinen Nebenbestimmungen geht es beispielsweise um Pflichten zur Mitteilung bei Änderungen im Projektverlauf, Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit oder den Mittelverwendungsnachweis. Damit sollten Sie sich aktiv auseinandersetzen.
Ich möchte auf zwei Aspekte eingehen, die insbesondere bei Förderungen durch öffentliche Mittelgeber wichtig sind: das De-minimis und das Besserstellungsverbot. Bei der De-minimis-Regelung geht es darum, dass im europäischen Binnenmarkt eine Obergrenze an öffentlichen Unterstützungsmitteln nicht überschritten werden darf. Das gilt auch für gemeinnützige Organisationen. Zuwendungen in Gesamthöhe von 200.000 € in drei Kalenderjahren sind also nicht für alle Organisationen relevant. Wenn Sie in den vergangenen Jahren Mittel erhalten haben, die für De-minimis zählen, hat Ihnen die fördernde Institution das in der Regel mitgeteilt.
Beim Besserstellungsverbot geht es darum, dass mit öffentlichen Zuwendungen bezahlte Mitarbeiter nicht besser bezahlt oder besser gestellt werden dürfen als im öffentlichen Dienst. Orientieren Sie sich hier einfach am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und der Einordnung von Stellen, dann sind Sie auch hier auf der sicheren Seite. Mit all diesen Erklärungen können Sie und kann sich die Förderorganisation versichern, dass alle wichtigen Regelungen bekannt sind und erklärt wurden. In der Regel können Sie davon ausgehen, dass Sie tatsächlich sämtliche Erklärungen abgeben müssen und kein Häkchen auslassen dürfen. Falls doch, sollten Sie sich dessen ganz gewiss sein und vielleicht noch einmal in Rücksprache mit der Stiftung oder der jeweiligen Förderorganisation treten.
Jetzt kommen wir zum zehnten Schritt: Wir wollen den Förderantrag einreichen. Er ist vollständig ausgefüllt, wunderbar. Jetzt gilt es, ihn wirksam an die Stiftung oder an die andere Förderorganisation zu übersenden. Eine der wichtigsten Informationen dazu haben Sie bereits zu Beginn recherchiert: die Antragsfrist. Die gilt es auf gar keinen Fall zu verpassen. Achten Sie auch hier auf das Detail: Gilt der Antragseingang online in einem Förderportal oder offline per Post? Wenn der Antrag per Post eingehen muss, gilt dann der Poststempel, also wann der Antrag abgesendet wurde, oder das Datum des Posteingangs unter der angegebenen Adresse? Im letzteren Fall ist es ratsam, einen Puffer von ein paar Tagen einzuplanen. Es schadet auch nicht, den Antrag mit Einschreiben zu senden, denn so können Sie den tatsächlichen Posteingang nachverfolgen und dokumentieren. Aber Moment, da hatten wir doch vorhin etwas. Und zwar dürfen Sie nicht vergessen, wer den Antrag eigentlich unterschreiben darf. Wer muss den Antrag unterschreiben? Erinnern Sie sich an meinen Hinweis zum Abgleich von Registerauszug und der Angabe der zeichnungsberechtigten Person, ob eine Person allein vertreten darf oder ob beispielsweise mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam unterschreiben müssen? Genau diese Person oder diese Personen müssen den Antrag unterzeichnen. Nur dann ist er wirksam.
Es muss der Nachweis erbracht werden, dass die antragstellenden Personen legitim im Namen der Organisation handeln. Das alles sollte Ihnen helfen, Anträge anders zu konzipieren, sich in die Lage der Förderprogramm-Ersteller, der Stiftungen und Fördermittelgeber zu versetzen und alles, was Sie dort an Angaben und Fragen finden, aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Am Ende wird jeder Antrag in Punkten und Häkchen bewertet: in Häkchen, ob Pflichtangaben ordentlich gemacht wurden, ob Antragsberechtigung gegeben ist und so weiter, und in Punkten, ob ein Antrag gut ist.
Wie ein solches Raster aussehen kann, können Sie selbst recherchieren und zusammenstellen. Wenn wir all diese zehn Schritte zusammenfassen, hoffe ich, dass ich Ihnen einige Grundlagen vermittelt habe, wie Sie das für Ihre Organisation und Ihr Vorhaben passende Förderprogramm finden, wie Sie Werkzeuge anwenden können, um Ihr Vorhaben gut darzustellen, und wie Sie die Fördermittelgeber überzeugen können, nämlich mit Ihren eigenen Argumenten und Ihrer eigenen Denkstruktur.
Bitte bedenken Sie, dass die Tipps und Hinweise nicht im Detail auf alle Förderprogramme zutreffen. Jede Förderrichtlinie ist anders, und jede fördernde Einrichtung hat ein wenig andere Vorstellungen davon, wie der Prozess der Antragstellung ablaufen soll. Das Wichtigste ist, dass Anträge zu schreiben Teamarbeit ist. Es hilft, wenn mehrere Personen Aufgaben übernehmen, mehrere Augen den Text schreiben und lesen, den Ausgaben- und Finanzierungsplan aufstellen und prüfen und dann sicherstellen, dass alle Fragen bestmöglich beantwortet sind. Stellen Sie sich vor, dass sich im Prozess des Antragschreibens verschiedene Hüte aufsetzen: den der Organisation, die das Anliegen formuliert, und jemand anderes liest es aus der Perspektive einer Stiftung oder eines Fördermittelgebers und achtet auf andere Details. Dadurch können Sie einen Antrag besser machen. Schreiben Sie das nicht alleine, machen Sie es gemeinsam. Ein Stück weit ist es so, dass die Übung die Meisterin macht. Mit der Zeit bekommen Sie ein Gefühl dafür, wie Sie sich an die erforderlichen Informationen gelangen. Sie gewinnen Praxiserfahrung, um Ausgaben- und Finanzierungspläne gut zu schreiben, und es gelingt Ihnen, immer bessere Anträge zu erstellen. Eine Garantie für eine Förderung ist das nicht, aber Sie sind bestimmt schon ein ganzes Stück näher dran. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf weitere Fragen im Nachgang.